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Inbetriebnahme der PV-Anlage: So läuft die Anmeldung

Eure Photovoltaikanlage ist fast fertig installiert? Habt ihr vor der Inbetriebnahme auch an die korrekte Anmeldung der PV-Anlage gedacht? Wir zeigen euch, was ihr in Sachen Anmeldung beim Stromanbieter und Inbetriebnahme tun müsst und welche Formalitäten zu erledigen sind.

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1. Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber vor der Installation

Der Fachbetrieb, der eure PV-Anlage installiert hat, meldet die Anlage beim Stromnetzbetreiber an – und zwar noch vor der Montage beziehungsweise Inbetriebnahme. Denn: Der Netzbetreiber darf eine sogenannte "Netzverträglichkeitsprüfung" der Anlage durchführen. Und die kann bis zu acht Wochen dauern.

2. Inbetriebnahme: Das müsst ihr dem Netzbetreiber melden

Wenn die PV-Anlage fertig installiert ist, erstellt die Fachfirma ein sogenanntes Inbetriebnahmeprotokoll. Das müsst ihr (zusammen mit der Bescheinigung der Bundesnetzagentur, siehe nächster Punkt) dem Netzbetreiber schicken.

Diese Anmeldung beim Stromanbieter ist wichtig, da ihr sonst keine Auszahlung aus der Einspeisevergütung erhaltet. Die Anmeldung und weitere Kommunikation mit dem Netzbetreiber übernimmt in der Regel die Firma, die eure Anlage installiert.

Der Netzbetreiber ist dann euer Ansprechpartner, wenn es um die Einspeisung des von eurer Anlage erzeugten Stroms ins öffentliche Stromnetz geht. Ihr müsst die Zählerdaten melden und Rechnungen an den Netzbetreiber über den eingespeisten Strom schreiben. Diese Aufgabe könnt ihr aber auch dem Netzbetreiber übertragen, der hierfür ein kleines Entgelt nimmt. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass ein Einspeisevertrag nach dem EEG nicht erforderlich ist und für den Anlagenbetreiber nachteilig sein kann. 

Haus mit einer Photovoltaik-Anlage in einem Feld mit Sonnenblumen.
Anmeldung der PV-Anlage: Schon vor Inbetriebnahme gilt es, wichtige Punkte zu beachten.

3. Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister

Als Betreiber einer Photovoltaikanlage seid ihr auch Stromanbieter. Daher müsst ihr eure PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden. Dazu seid ihr gesetzlich verpflichtet. Die Anmeldung dort ist Voraussetzung, um die Einspeisevergütung zu erhalten. 

Ob Photovoltaikanlage oder Batteriespeicher – der Eintrag bei der Bundesnetzagentur erfolgt in das sogenannte Marktstammdatenregister, das bis Ende Januar 2019 noch Anlagenregister hieß. Die Anmeldung dort ist nur online möglich. Auch die Stilllegung der Anlage, einen Betreiberwechsel oder technische Änderungen an der Anlage müsst ihr dort melden.

4. Steuerliche Behandlung der PV-Anlage 

Wer eine PV-Anlage auf seinem Haus betreibt, den Strom ganz oder teilweise ins öffentliche Netz einspeist und dafür eine Einspeisevergütung erhält, der ist aus Sicht des Finanzamtes ein gewerblich tätiger Unternehmer. Deshalb solltet ihr das zuständige Finanzamt informieren – und das möglichst innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. 

Aber: Ein Gewerbe müsst ihr in aller Regel nicht anmelden. Dazu hat der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht bereits 2010 eine Empfehlung abgegeben. 

Außerdem hat sich mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2023 die steuerliche Behandlung von PV-Anlagen mit bis zu 30 kWp auf oder an privaten Wohngebäuden erheblich vereinfacht: Die Erträge aus diesen Anlagen müssen nun generell nicht mehr bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Ein Antrag auf Steuerbefreiung ist nicht notwendig. Steuervorteile wie beispielsweise Sonderabschreibungen könnt ihr damit allerdings auch nicht mehr nutzen. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022. 

Erleichterungen gab es mit dem Beginn des Jahres 2023 auch in der Umsatzsteuer: Für den Kauf und die Installation einer PV-Anlage samt erforderlichen Anlagenteilen gilt seither ein Steuersatz von 0 Prozent. 

Zudem könnt ihr sofort ohne Nachteile die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn die PV-Anlage weniger als 22.000 Euro Umsatz im ersten und weniger als 50.000 Euro Umsatz in den folgenden Jahren erzielt. Heißt konkret: In diesen Fällen müsst ihr keine Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung und den selbst verbrauchten Strom zahlen. 

5. Nach Inbetriebnahme: PV-Anlagenprotokoll ausstellen lassen

Bis 2020 gab es den sogenannten PV-Anlagenpass. Der bescheinigte den Besitzern eine ordnungsgemäße Installation der Anlage mit zertifizierten Komponenten und zählte auch die Garantie-Leistungen auf.

Der PV-Anlagenpass wurde durch das PV-Anlagenprotokoll abgelöst. Zusätzlich gibt es noch das PV-Speicherprotokoll (für Stromspeicher) sowie das PV-Kombiprotokoll (für Anlagen plus Speicher). Diese Dokumente wurden vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) zusammen mit dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) entwickelt. 

Je nach Bedarf solltet ihr euch eines der Protokolle nach der Anmeldung und Inbetriebnahme der neuen Photovoltaik-Anlage vom Installationsbetrieb unbedingt ausstellen lassen. Denn das PV-Anlagenprotokoll benötigt ihr zum Beispiel, wenn ihr Fördermittel beantragen oder günstigere Versicherungsprämien für die PV-Anlage in Anspruch nehmen wollt.

Ihr spielt noch mit dem Gedanken, euch eine Photovoltaik-Anlage anzuschaffen? Dann empfehlen wir euch noch folgenden Info-Artikel: Photovoltaikanlage kaufen: Mit diesen Kosten müsst ihr rechnen

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