Fertighausmodell der Firma Rolling Tiny House.

Bauen | Expertentipp

Stimmt es, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Tiny Houses nicht gilt?


Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, wie viel Energie ein Haus verbrauchen darf. Tiny Houses sind klein und verbrauchen deshalb in der Regel weniger Energie als größere Häuser. Gilt das GEG deshalb nicht für sie? Die Antwort gibt's hier.

  1. Warum gilt das GEG auch für Tiny Houses?
  2. Ausnahmen: Wann das GEG nicht für Tiny Houses gilt
  3. Welche Anforderungen an den Wärmeschutz gelten für Tiny Houses?

Viele glauben, dass für Tiny Houses aufgrund ihrer geringen Größe die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), früher Energieeinsparverordnung (EnEV), und die damit verbundenen Vorgaben für den Wärmeschutz nicht gelten. Aber stimmt das wirklich?

Die Antwort lautet: nein. In der Regel muss auch ein Tiny House, egal ob auf Rädern oder ohne, das GEG einhalten. Doch es gibt auch Ausnahmen. Mehr dazu lest ihr weiter unten.

Warum gilt das GEG auch für Tiny Houses?

Tiny Houses gelten nach den Bauordnungen der Länder als Gebäude. Und zwar völlig unabhängig davon, ob sie Räder haben oder nicht. Deshalb gelten für sie die gleichen Anforderungen wie für herkömmliche Gebäude. Also müssen sie auch das GEG einhalten, das zum 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Jedenfalls dann, wenn ihr darin dauerhaft wohnen wollt.

Das Bauamt kann zum Bauantrag einen Wärmeschutznachweis oder eine Erfüllungserklärung als Nachweis einfordern. Ob ein Nachweis erforderlich ist und welcher, das bestimmt jeweils das zuständige Bauamt.

Einen Ener­gie­aus­weis, der die Ener­gie­effi­zienz eines Gebäudes beur­kundet, benötigt ihr allerdings erst ab Wohn­flächen von über 50 Quadratmetern.

Ausnahmen: Wann das GEG nicht für Tiny Houses gilt

Es gibt ein paar Ausnahmen, bei denen das GEG für Tiny Houses (und andere Gebäude) nicht gilt. Und zwar bei

  • unterirdischen Bauten,
  • Gebäuden, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und wieder zerlegt zu werden,
  • provisorischen Gebäuden, deren geplante Nutzungsdauer nicht länger als zwei Jahre ist,
  • Häusern, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden oder für eine begrenzte Nutzungsdauer jährlich bestimmt sind und deren erwarteter Energieverbrauch für die begrenzte Nutzung weniger als ein Viertel des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt.

Zusammengefasst bedeutet das, wer sich ein Gartenhaus oder einen Zweitwohnsitz beziehungsweise ein Wochenend- oder Ferien-Tiny-House baut, der muss die Anforderungen des GEG nicht erfüllen. Allerdings gilt das nur, wenn das Gebäude weniger als vier Monate pro Jahr genutzt wird.

Befreiung von den Anforderungen des GEG

Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, sich von den Anforderungen des GEGs befreien zu lassen. Paragraf 102 GEG regelt, das dies im Einzelfall möglich ist, wenn

  1. die Ziele des Gesetzes durch andere Maßnahmen als die im GEG vorgesehenen im gleichen Umfang erreicht werden.
  2. die Anforderungen wegen besonderer Umstände oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen.

Dazu könnte man so argumentieren, dass durch das Wohnen auf kleinem Raum deutlich weniger geheizt werden muss als im Vergleich zu einer durchschnittlich großen Wohnung. Bei Tiny Houses auf Rädern könnte man den unangemessenen Aufwand oder die unbillige Härte mit der Straßenverkehrsordnung begründen, die ein Maximalgewicht von 3,5 Tonnen und eine maximale Breite von 2,55 Metern vorschreibt. Wenn man ein Tiny House saniert, dann liegt eine unbillige Härte dann vor, wenn sich die Sanierungskosten nicht durch Energieeinsparungen amortisieren.

Ihr könnt also versuchen, einen Antrag auf Befreiung von den Anforderungen des GEGs zu stellen. Über ihn entscheidet das zuständige Bauamt. Es kann auf eure Kosten Begründungen durch einen qualifizierten Sachverständigen anfordern.

Welche Anforderungen an den Wärmeschutz gelten für Tiny Houses?

Wer keine Befreiung bekommt und sein Tiny House dauerhaft bewohnen will, der muss mit dem Minihaus folgende Anforderung erfüllen:

Die Gebäudehülle, also Wände, Dach, Boden, Fenster und Türen müssen ausreichend gut gedämmt sein.

Generell muss in Gebäuden auch die Heizung die aktuellen Anforderungen an den Primärenergiefaktor erfüllen. Das geht in der Regel nur, wenn zumindest teilweise erneuerbare Energien eingesetzt werden. Für Gebäude, die kleiner als 50 Quadratmeter sind, gibt es in Paragraf 104 aber eine Ausnahme. Wenn die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) bei der Gebäudehülle eingehalten werden, gelten die Anforderungen als erfüllt, unabhängig von der Art der Heizung.

Konkret bedeutet das, dass folgende U-Werte eingehalten werden müssen:

  • Außenwände: U-Wert maximal 0,24 W/(m²K)
  • Dachflächen: U-Wert maximal 0,24 W/(m²K)
  • Dachflächen mit Abdichtung: 0,2o W/(m²K)
  • Boden (gegen Außenluft): 0,24 W/(m²K)
  • Fenster und Fenstertüren: 1,30 W/(m²K)

Um diese Werte einzuhalten, sind allerdings rund 18 Zentimeter Wärmedämmung in allen Außenbauteilen erforderlich, je nach Aufbau und je nach verwendetem Dämmmaterial. Damit würden die Wände sehr dick und insbesondere bei einem Tiny House auf Rädern der Platz innen sehr beschränkt. Zudem ist ein so gedämmtes Haus sehr schwer, in der Regel ist damit das Maximalgewicht von 3,5 Tonnen nicht einzuhalten.

Wer hingegen auf die Anwendung des Paragraf 104 verzichtet und die energetische Berechnung nach DIN 18599 durchführt, der kommt mit dünneren Wänden (etwas 14 bis 16 Zentimeter Dämmschicht) hin, wenn er gleichzeitig bei der Heizung erneuerbare Energien einsetzt, beispielsweise weil er einen Holz- oder Pelletofen hat, einen Solarthermiekollektor oder eine Wärmepumpe. Mehr zur richtigen Heizung im Tiny House lest ihr hier.

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