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Dichtheitsprüfung der Abwasserrohre: Pflicht oder Abzocke?

Wie ist das eigentlich mit den gesetzlichen Regelungen bei der Dichtheitsprüfung der Abwasserrohre? Ist die Prüfung der häuslichen Abwasserkanäle Pflicht oder freiwillig? Welche Fristen gibt es, was kostet das alles? Die wichtigsten Infos zu den Vorschriften und Prüfverfahren plus eine Übersicht der Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern.

Vielleicht habt ihr folgende Situation auch schon erlebt: Es klingelt und vor der Tür steht ein Mann, der sofort zur Sache kommt. Wie es denn mit mit den Abwasserrohren auf dem eigenen Grundstück stehen würde? Von wegen Dichtheit? Besorgte Miene, fragender Blick. Und dann der Hinweis auf die Gefahren und Kosten von undichten Rohren: die Umwelt. Hohe Strafgebühren. Und schließlich sei man ja verpflichtet, alle 20 Jahre die Abwasserrohre einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Spätestens jetzt werden die meisten Hausbesitzer nervös.

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Welche Regelungen gelten für die Dichtheitsprüfung von Abwasserrohren?

Zuerst einmal: Lasst euch grundsätzlich auf keine Haustürgeschäfte ein. Wenn es um die Dichtheitsprüfung geht, sind oft Panikmache und viele Halbwahrheiten im Spiel.

Die EU-Richtlinie 91/271/EWG

Gern wird von sogenannten "Fachleuten" an der Haustür die EU-Richtlinie 91/271/EWG zitiert. Klingt wichtig, ist aber völliger Quatsch. Denn diese Richtlinie betrifft das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von Abwasser bestimmter Industriebranchen. Sie hat also mit dem privaten Abwasser rein gar nichts zu tun.

Das Wasserhaushaltsgesetz

Fakt ist, dass es nur zwei rechtlich wichtige Rahmenbedingungen gibt. Da wäre zum einen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). In § 60 WHG heißt es, dass "Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden" müssen. Und § 61 bestimmt: Jeder, der "eine Abwasseranlage betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasserinhaltsstoffe selbst zu überwachen."

In der Praxis bedeutet das aber erst einmal – nichts. Denn genaue Fristen oder konkrete Vorgaben, wann und wie diese Prüfung stattfinden muss, sieht das Gesetz nicht vor.

Die DIN 1986-30

Welche Fristen müssen also bei der Überwachung von Abwasseranlagen eingehalten werden? Das regelt die DIN 1986-30, "Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“. Und hier kommt es dann zu den meisten Missverständnissen – oder auch bewussten Falschaussagen.

Ursprünglich sah diese DIN-Norm nämlich eine Erstprüfung vorhandener Grundleitungen bis zum 31.12.2015 vor. Diese Frist wurde gestrichen und stattdessen durch eine so genannte "Zeitspannenregelung" ersetzt. Und in eben dieser Regelung wird eine Prüfung der häuslichen Abwasserleitung alle 20 Jahre, bei Neuanlagen mit nachweislich durchgeführter Dichtheitsprüfung nach 30 Jahren empfohlen. Daher kommt das oft von den Haustür-Vertretern angeführte Argument "Sie müssen nach 20 Jahren ihre Abwasserkanäle prüfen lassen". Allein – es stimmt nicht.

Regelung durch Bundesländer und Kommunen

Die DIN 1986-30 ist nämlich gesetzlich nicht bindend. In der Praxis ist es schlicht und einfach so, dass die Bundesländer, teilweise sogar die Städte und Kommunen, regeln, wann eine Dichtheitsprüfung zu erfolgen hat. Zwar beziehen sich die Kommunen oft auf die DIN 1986-30. Die örtlichen Bestimmungen können sich davon aber durchaus unterscheiden.

So sind zum Beispiel in Baden-Württemberg private, häusliche Abwasseranlagen von einer Prüfpflicht ausgenommen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern besteht für private Haushalte keine Pflicht zur Dichtheitsprüfung.

Dagegen gibt es in Schleswig-Holstein klare Vorgaben. So hat das Land festgelegt, "dass die Grundstücksentwässerungsanlagen in den Gebieten, in denen die öffentlichen Schmutz-und Mischwasserkanäle bereits jetzt saniert sind oder bis zum 31.12.2022 saniert werden, bis zum 31.12.2025 auf Dichtheit zu überprüfen sind".

Wird die Sanierung erst nach dem Jahr 2022 abgeschlossen (und darauf deutet alles hin), wird eine Dichtheitsprüfung innerhalb von drei Jahren vorgeschrieben. Da bleibt für den Hausbesitzer in Schleswig-Holstein nur die Frage: Wie erfahre ich denn, wann die Sanierung "meines" öffentlichen Schmutz- und Mischwasserkanals abgeschlossen ist?

Und in Hamburg musste die Dichtheitsprüfung durch den Hausbesitzer bis Ende 2020 erfolgen. Aber keine Panik: Es reicht, wenn ihr belegen könnt, dass ihr einen Prüftermin vereinbart habt. Es gibt also keinen Grund, voreilig zu handeln. Und lasst euch wie gesagt NIE auf Haustürgeschäfte ein. Eine Übersicht der Regelungen in den einzelnen Bundesländern findet ihr weiter unten.

Andere Bestimmungen in Wasserschutzgebieten und bei Neubauten

Noch komplizierter wird es, wenn das Haus in einem Wasserschutzgebiet liegt. Dann gelten in der Regel wieder ganz andere Fristen. Die sind meistens deutlich schärfer, aber auch nicht einheitlich geregelt.

Gleiches gilt bei Neubauten. Ob die Kommune auch für neue Entwässerungsanschlüsse entsprechende Dichtheitsprüfungen verlangt und wer sie ausstellen darf, das sollten Bauherren rechtzeitig klären. Am besten ist es, die geforderten Prüfungen bereits in den Bauvertrag mit aufzunehmen. Lasst das am besten durch einen Fachanwalt prüfen.

Pauschale Aussagen in Sachen Dichtheitsprüfung von Abwasserrohren sind so gut wie unmöglich. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte sich unbedingt bei seiner Kommunal- oder Stadtverwaltung nach den örtlichen Bestimmungen erkundigen.

Mann löst Verstopfung in einem Abwasserrohr auf.
Wie oft eure Abwasserrohre überprüft werden müssen, klärt ihr am besten mit eurer Kommunalverwaltung.

Welche Prüfverfahren für die Dichtheitsprüfung gibt es, wer darf sie vornehmen?

Unterschiedlichste Prüffristen und -intervalle, das allein sorgt schon für viel Verwirrung. Dazu kommt noch, dass auch Umfang und Nachweis der Dichtheitsprüfung überall anders geregelt sind. Auch hier wären wieder die Städte und Gemeinden der erste Ansprechpartner.

Was allerdings durch besagte DIN 1986-30 genau bestimmt wird, sind die Prüfverfahren selbst und die fachlichen Voraussetzungen dafür.

Bestehende Anlagen Prüfverfahren
Außerhalb von Wasserschutzzonen Optische Inspektion
Wasserschutzzone III Optische Inspektion
Wasserschutzzone II Dichtheitsprüfung (DR 1)
(nach DIN 1986-30 und DIN EN 1610)
Neu errichtete oder geänderte Anlagen Prüfverfahren
Neu errichtete Leitungen, Totalumbau und Entkernungen Optische Inspektion und Dichtheitsprüfung (DR1)
Bei wesentlichen baulichen Änderungen Vereinfachte Dichtheitsprüfung (DR2)
Bei Überbauung vorhandener Leitungen Optische Inspektion
(nach DIN 1986-30 und DIN EN 1610)
  • Die optische Inspektion (TV-Inspektion) der Leitungen mit Hilfe einer Spezialkamera ist die Standardprüfung für bestehende Leitungen.
  • Bei der vereinfachten Dichtheitsprüfung (DR2) wird die Leitung vollständig mit Wasser befüllt. Sinkt der Wasserspiegel ab, wird Wasser nachgefüllt. Liegt die nachgefüllte Wassermenge innerhalb einer Toleranz, so gilt die Leitung als dicht. Die gesamte Verfahren dauert rund 15 Minuten.
  • Bei der Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft (DR1) wird die Leitung mit Wasser oder Luft befüllt. Kann die Abwasserleitung den geforderten Wasserstand (normalerweise bis zur Geländeoberkante) oder den Luftdruck innerhalb einer Toleranz halten, gilt sie als dicht.

Welches Prüfverfahren auch angewandt wird, ausgeführt werden sollte es nur von sachkundigem Fachpersonal mit entsprechender technischer Ausstattung. So sieht es jedenfalls die DIN-Norm vor. Aber wer ist wirklich sachkundig?

In der Regel sollte der Klempner eures Vertrauens eine solche Sachkunde und die Geräte besitzen. Lasst euch im Zweifel vor jeder Prüfung bestätigen, dass ihr es mit einer Fachkraft zu tun habt, die für solche Arbeiten auch ausdrücklich qualifiziert ist. Und nochmal: Auf keinen Fall an der Haustür so einen (angeblichen) Service vereinbaren.

Laut der Fachzeitschrift "SBZ – Sanitär, Heizung, Klima" gehören zu einer optischen Inspektion auch die Auflistung der Schäden und eine Bewertung im ­Hinblick auf eine eventuelle Sanierung. Die Ergebnisse der Dichtheitsprüfung durch optischen Inspek­tion müssen in einem Protokoll festgehalten und den Leitungsabschnitten eindeutig zugeordnet werden.

Kamerabild bei der optischen Dichtheistsprüfung eines Kanals.
Die optische Prüfung mit Hilfe einer Kamera gehört zu den Standardverfahren bei der Dichtheitsprüfung.

Was kostet eine Dichtheitsprüfung für Abwasser?

Die Kosten hängen natürlich stark von der Größe des Grundstücks und der Dauer der Prüfung ab. In der Regel müsst ihr über den Daumen mit rund 300 bis 600 Euro rechnen.

Um Zeit (und Geld) zu sparen, checkt vor dem Prüftermin schon einmal die Zugänge zur Kanalisation und macht diese gegebenenfalls zugänglich. Und sprecht vor der Prüfung auch mal mit eurem Nachbarn. Vielleicht hat er das auch schon längst vor und ihr könnt einen Rabatt aushandeln.

Übrigens: Die Kosten für die Dichtheitsprüfung lassen sich anteilig von der Steuer absetzen.

Was tun, wenn das Abwasserrohr undicht ist?

Wenn das Abwasserrohr undicht ist, müsst ihr nicht in Panik verfallen. Um eine Sanierung kommt ihr als Hauseigentümer zwar nicht herum, denn für die Instandhaltung seid ihr verantwortlich. Wie bei jeder Sanierungsaufgabe rund ums Haus heißt es aber auch hier: Mehrere Angebote einholen, vergleichen und dann erst entscheiden.

Eine Sanierung kann teuer werden, muss es aber nicht zwangsläufig. Die Kosten hängen stark vom Grad der Beschädigung und den passenden Sanierungsmaßnahmen ab. Deshalb ist es so wichtig, sich mehrere unabhängige Angebote von Fachunternehmen einzuholen.

Dichtheitsprüfung Abwasser: Die Bestimmungen der Bundesländer

Wie beschrieben bestimmen in Deutschland die Bundesländer, die Städte oder auch die Kommunen, wie häufig eine Dichtheitsprüfung für Abwasserrohre an eurem Wohnort vorgenommen werden muss. Hier eine Übersicht der Regelungen auf Bundesländer-Ebene.

Aber Achtung: Kommunale Bestimmungen können davon abweichen! Wenn ihr euch unsicher seid (und bevor ihr irgendetwas unterschreibt), fragt auf jeden Fall bei der Verwaltung euer Stadt oder Kommune nach.

Vorschriften für die Dichtheitsprüfung in Baden-Württemberg

Abwasseranlagen zum Anschluss von häuslichem Abwasser an öffentliche Kanalisationen (Hausanschlüsse) sind von der Eigenkontrolle ausgenommen. Hier der Gesetzestext.

Vorschriften für die Dichtheitsprüfung in Bayern

Das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU Bayern) weist auf die kommunalen Entwässerungssatzung hin. In der können Fristen und Intervalle für die Untersuchung der Grundstücksentwässerungsanlagen und der Grundstücksanschlüsse festgelegt sein. So sehen einige Gemeinden zum Beispiel eine erstmalige Überprüfung innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Entwässerungssatzung vor und anschließend alle 20 Jahre Wiederholungsprüfungen. Für den Grundstückseigentümer ist maßgebend und rechtlich bindend, was in der Entwässerungssatzung steht. Hier das dazugehörige PDF des LfU Bayern.

Vorschriften für die Dichtheitsprüfung der Abwasserrohre in Berlin

In Berlin besteht eine ausdrückliche Pflicht zur Dichtheitsprüfung in den Wasserschutzgebieten. Laut Wasserschutzgebietsverordnung ist je nach Schutzzone II , III beziehungsweise IIIA und IIIB ein bestimmter Prüfturnus festgelegt. Die Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist für die Überwachung dieser Regelung zuständig. Hier das Merkblatt.

Regelungen für die Dichtheitsprüfung in Brandenburg

Eine Dichtheitsprüfung von "Grundstücksentwässerungsanlagen" ist in Brandenburg nach 30 Jahren vorgesehen. Näheres ist in den Technische Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (TRSüw) zu finden.

Das gilt für die Dichtheitsprüfung des Abwassers in Bremen

In Bremen gibt es derzeit keine verbindlichen zeitlichen Bestimmungen zur Dichtheitsprüfung. Es existiert zwar ein Merkblatt zur Dichtheit von Abwasseranlagen in Bremen des Umweltsenats. Das stammt allerdings von 2012.

Das gilt für die Dichtheitsprüfung von Abwasserrohren in Hamburg

Die Frist für die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen endete in der Hansestadt am 31.12.2020. Aber keine Panik. So heißt es auf der Seite hamburg.de:

"Bedingt durch die Auslastung der Firmen und ergänzend durch die Corona-Krise kann es in Einzelfällen schwierig sein, die Dichtheit der Entwässerungsanlage im Erdreich fristgerecht nachzuweisen. Sollte bis zum 31.12.2020 kein Nachweis erbracht werden können, wird nicht automatisch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in Gang gesetzt. Allerdings sollten Eigentümerinnen und Eigentümer sich rechtzeitig um die Überprüfung ihrer Leitungen kümmern. Nach erfolgter Dichtheitsprüfung sollen die Betriebe der Behörde den Nachweise übersenden."

Weitere Infos zur Dichtheitsprüfung in Hamburg. Ganz wichtig: Die Dichtheitsprüfung dürfen in Hamburg nur zertifizierte Firmen durchführen. Die Umweltbehörde hat dazu eine Liste mit den zertifizierten Firmen veröffentlicht.

Vorschriften für die Dichtheitsprüfung in Hessen

Auch in Hessen gibt es zwar eine allgemeine Pflicht für Hausbesitzer, den Zustand und die Funktionsfähigkeit sowie die Unterhaltung der Abwasserkanäle selbst zu überwachen. Verbindliche zeitliche Vorgaben existieren dafür aber nicht. Hier der Bericht einer Arbeitsgruppe.

Regelungen für die Abwasser-Dichtheitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern

Anlagen zum Anschluss von häuslichem Abwasser an öffentliche Kanalisationen (Hausanschlüsse) sind laut §1 Verordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen von der Dichtheitsprüfungspflicht ausgenommen.

Das gilt in Sachen Dichtheitsprüfung in Niedersachsen

Niedersächsische Betreiber von privaten Abwasseranschlussleitungen sind gesetzlich nicht verpflichtet, Dichtheitsprüfungen an ihren Leitungen vornehmen zu lassen. Die entsprechende Meldung des niedersächsischen Umweltministeriums von 2010 gilt immer noch.

Regelungen zur Dichtheitsprüfung in Nordrhein-Westfalen

Der Landtag von NRW hat am 26. Juni 2020 dem Entwurf einer "Änderungsverordnung zur Selbstüberwachungsverordnung Abwasser" zugestimmt. Die geänderte Verordnung ist am am 13.08.2020 in Kraft getreten. Danach ist eine Dichtheitsprüfung künftig nur noch bei Neuvorhaben in Wasserschutzgebieten, bei wesentlichen Änderungen und in begründeten Verdachtsfällen vorzusehen. Allerdings sind Hausbesitzer, die nach der bisherigen Verordnung bis Ende 2015 eine Dichtheitsprüfung vorzunehmen hatten und dies bisher versäumt haben, dazu nach wie vor verpflichtet. Nähere Infos dazu auf der Seite des Umweltministeriums von NRW.

Vorschriften für die Dichtheitsprüfung der Abwasserrohre in Rheinland-Pfalz

Abwasseranlagen für häusliches Abwasser mit einem Abwasseranfall bis zu acht Kubikmeter täglich sind laut Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SÜVOA) von der Dichtheitsprüfung ausgenommen.

Das gilt im Saarland für die Abwasserrohre

Abwasserbehandlungsanlagen für häusliches Abwasser, bei denen der Abwasseranfall acht Kubikmeter täglich nicht übersteigt, sind laut Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasserbehandlungsanlagen (Eigenkontrollverordnung - EKVO) von der Dichtheitsprüfung ausgenommen.

Dichtigkeitsprüfung der Abwasserrohre in Sachsen

Auch die sächsische Eigenkontrollverordnung nimmt Abwasserbehandlungsanlagen für häusliches Abwasser, bei denen der Abwasseranfall acht Kubikmeter täglich nicht übersteigt, von der Dichtigkeitsprüfung aus.

Regelungen für die Prüfung der Abwasserrohre in Sachsen-Anhalt

In der Verordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (Selbstüberwachungsverordnung - SÜVO) vom 5. August 2021 gibt es keine klare Regelung beziehungsweise Ausnahme für private Abwässer. In Anlage 4 heißt es:

"Sofern sich aufgrund von technischen Vorschriften oder Herstellerangaben nichts anderes ergibt, sind Kanäle, für die ein Dichtigkeitsnachweis vorliegt, erneut nach spätestens 15 Jahren, danach wie alle übrigen Kanäle nach spätestens zehn Jahren zu untersuchen."

Vorschriften für die Abwasserrohr-Prüfung in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein müssen wie erwähnt Grundeigentümer die Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen lassen, wenn vor Ort die öffentlichen Schmutz- und Mischwasserkanäle bereits geprüft und saniert wurden. Die Dichtheitsprüfung muss dann innerhalb einer Frist von drei Jahren erfolgen. Eine Wiederholungsprüfung ist laut Durchführungshinweis zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 nach 30 Jahren vorgesehen.

Das gilt in Thüringen für die Abwasserrohre

Die Thüringer Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen sieht keine Eigenkontrollpflicht vor für Kleinkläranlagen zur Behandlung von häuslichem Abwasser, deren Abwasseranfall unter acht Kubikmeter/Tag liegt und an die nicht mehr als 50 Einwohner angeschlossen sind.

Fazit: Dichtheitsprüfung vornehmen lassen oder nicht?

Fakt ist: Für die Instandhaltung seiner Abwasserleitungen ist jeder Hauseigentümer selbst verantwortlich. Ob und wenn ja, wann das auch zwingend notwendig ist, erfahrt ihr wirklich verbindlich nur bei eurer Kommunal- oder Stadtverwaltung.

Darüber hinaus könnte es noch andere Gründe für eine Dichtheitsprüfung geben. Zum einen dient sie auch dem Werterhalt von Gebäude und Grundstück und könnte beim Verkauf ein zusätzliches Argument sein. Und wenn ihr euch gegen eventuelle Schäden an den Abwasserrohren versichern lassen wollt, verlangt die Gebäudeversicherung in der Regel vorher eine Dichtheitsprüfung.

Allgemein gilt also:

  • Erst bei der örtlichen Verwaltung nachfragen, ob eine Dichtheitsprüfung bei euch überhaupt vorgeschrieben ist.
  • Nie auf Haustürgeschäfte einlassen, auf keinen Fall unter Zeitdruck handeln.
  • Nur zertifizierte Fachbetriebe beauftragen. Am besten, ihr holt euch von Unternehmen vor Ort verschiedene Angebote ein.

Wirklichen Grund zum Handeln werden die meisten von euch aber nicht haben. Wenn es also demnächst bei euch klingelt und ein besorgter "Fachmann" sich nach dem Zustand eurer Abwasserrohre erkundigt – dann macht einfach die Tür zu.

Ihr wollt verhindern, dass bei Starkregen das Wasser aus den Abwasserrohren in euer Haus zurückflutet? In diesem Fall ist eine Rückstauklappe der wichtigste Schutz gegen Überschwemmungen.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Geanetz.plus, Landesrecht Baden-Württemberg

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