Es klingt paradox, aber altersgerecht umbauen ist keine Frage des Alters. Wer möglichst lange in seinen vertrauten vier Wänden wohnen möchte, der sorgt möglichst früh für ein barrierearmes Haus oder eine barrierearme Wohnung.

Ihr plant, Barrieren bei euch zu reduzieren? Dann solltet ihr versuchen, beim altersgerechten Umbau Fördermittel vom Staat zu kassieren. Welche das sind, wie ihr sie beantragt und erhaltet, das lest ihr hier.

Altersgerecht umbauen: Welche Umbaumaßnahmen werden von der KfW gefördert?

Altersgerecht umbauen und dafür Fördermittel einstreichen – klingt gut, ist aber natürlich an Bedingungen gebunden. So definiert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ziemlich genau, welche Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung gefördert werden:

  • Wege zu Gebäuden
  • Gestaltung des Eingangsbereichs beziehungsweise des Wohnungszugangs
  • Bessere Überwindbarkeit von Treppen und Stufen
  • Umbau von Küchen, Wohn- und Schlafräumen sowie Fluren zur Anpassung der Größe
  • Umbau des Bades
  • Nachrüstung von Tür- und Fensterantrieben sowie Sicherheits- und Notrufsystemen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung

Für alle diese Maßnahmen gibt es noch genauere Bestimmungen zur Ausführung. Dazu gleich mehr bei den Details zu den einzelnen Fördervarianten. Grundsätzlich gilt aber: Altersgerecht umbauen ist kein DIY-Projekt. Alle altersgerechten Umbauten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Sonst gibt es keine KfW-Förderung.

Ideen für eine altersgerechte Immobilie ohne Barrieren geben wir euch auch am Beispiel von Marions und Walters Haus im Artikel Barrierefreies Wohnen: So geht grenzenloses Wohnglück.

Altersgerecht umbauen: Welche KfW-Fördermittel gibt es?

Wenn ihr altersgerecht umbauen wollt, dann stellt euch die KfW dafür zwei Fördermaßnahmen zur Verfügung:

  • einen zinsgünstigen Kredit (KfW-Kredit 159)
  • einen Zuschuss zu den Umbaukosten (KfW-Investitionszuschuss 455-B)

Für beide KfW-Fördermaßnahmen haben wir hier die wichtigsten Rahmenbedingungen aufgelistet.

Altersgerecht Umbauen mit Baufinanzierung: der KfW-Kredit 159

Beim KfW-Kredit 159 handelt es sich um ein Annuitätendarlehen. Diese Form der Baufinanzierung hat folgenden Konditionen:

  • maximale Kreditsumme von 50.000 Euro, unabhängig vom Alter
  • ab rund 2 Prozent effektiver Jahreszins (Stand: Juni 2022)
  • Laufzeitvarianten von vier bis 30 Jahren
  • ein bis fünf tilgungsfreie Jahre
  • gilt auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
  • für alle, die Barrieren in ihrer Immobilie reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen

Eine ausführliche Übersicht zu den aktuellen Konditionen und der sachgemäßen Durchführung der Maßnahmen bei der Kreditvariante findet ihr bei der KfW im Merkblatt Altersgerecht Umbauen (159 Kredit) sowie in der Anlage zum Merkblatt: Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen (159 Kredit)

Barrierefreies Haus: Steuerung per Wandtaster
Türsteuerung per Wandtaster: Auch das gehört zu den förderfähigen Maßnahmen beim barrierefreien Umbau.

Zuschuss für den altersgerechten Umbau: der KfW-Investitionszuschuss 455-B

Der KfW-Investitionszuschuss 455-B ist ein Zuschuss, den ihr für die Kosten der Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung erhaltet und nicht zurückzahlen müsst. Ihr bekommt:

  • einen Zuschuss von zehn Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 5.000 Euro), wenn ihr eine Einzelmaßnahme durchführt, um Barrieren zu reduzieren.
  • einen Zuschuss von 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 6.250 Euro), wenn ihr die Umbaumaßnahme nach dem "Standard altersgerechtes Haus" durchführt.

Der Unterschied: Die korrekte Durchführung der Einzelmaßnahme müsst ihr nur über ein Fachunternehmen bestätigen lassen. Dagegen muss beim "Standard altersgerechtes Haus" ein Sachverständiger die Baumaßnahmen begleiten und dokumentieren.

Auch für den Investitionszuschuss gibt es auf der Seite der KfW ein Merkblatt Barrierereduzierung (455-B Investitionszuschuss) sowie eine Anlage zum Merkblatt: Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen (455-B Investitionszuschuss).

Bad altersgerecht umbauen

Die Förderung beziehungsweise der Zuschuss für ein altersgerechtes, barrierefreies Bad zählt zu den am meisten abgefragten Fördermaßnahmen. Deswegen gehen wir an dieser Stelle kurz gesondert auf das Thema "KfW-Förderung barrierefreies Bad" ein.

Wird eine Badsanierung gefördert?

Die Frage auf diese Antwort lautet schlicht: ja. Auch der Badumbau beziehungsweise Maßnahmen an Sanitärräumen sind förderfähig. Wichtig ist nur, dass die oben beschriebenen technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Danach müssen beim altersgerechten Badumbau zum Beispiel Sanitärräume mindestens 1,80 m x 2,20 m groß sein. Zusätzlich müsst ihr unter anderem diverse Bewegungsflächen frei- beziehungsweise einhalten.

Wie muss ein behindertengerechtes Bad aussehen?

Wichtig beim Badumbau ist, zwischen den begriffen "behindertengerecht" (= barrierefrei) und "altersgerecht" (= barrierearm) zu unterscheiden. Die Anforderungen an ein behindertengerechtes Bad regelt die DIN 18040-2.

Wer nach dieser Norm sein Bad behindertengerecht (und damit barrierefrei) umbaut, hat ganz konkrete, bauliche Auflagen zu erfüllen, die über die technischen Mindestanforderungen bei der KfW-Förderung weit hinausgehen. Die KfW-Förderung, egal ob als Zuschuss oder in der Kreditvariante, erhöht sich dadurch aber nicht.

Was kostet ein altersgerechtes Bad?

Die Kosten für ein altersgerechtes Bad bemessen sich nach dem Aufwand und dem Umfang der Umbaumaßnahmen. Für eine begehbare Badewanne (mit Tür) müsst ihr rund 2.000 Euro veranschlagen. Insgesamt liegen die Kosten für den altersgerechten Umbau eines Bades bei rund 8.000 bis 10.000 Euro.

Was zahlt die Krankenkasse beim Badumbau?

Auch die Krankenkassen unterstützen den altersgerechten Badumbau. Die Krankenkasse zahlt allerdings nur die Nachrüstung von Hilfsmitteln, zum Beispiel Haltegriffe oder ein Dusch-WC, keine Komplettsanierung. Für die Kostenübernahme dieser Hilfsmittel durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung notwendig.

Was zahlt die Pflegekasse beim Badumbau?

Die Pflegekasse zahlt auch für die altersgerechte Badsanierung – und zwar bis zu 4.000 Euro pro Person, maximal insgesamt 16.000 Euro. Dafür müssen Antragsteller über einen Pflegegrad (1-5) verfügen, die Maßnahme die Pflege zu Hause erleichtern und der Umbau zur Entlastung des Pflegepersonals beitragen.

Um die Förderung durch die Pflegekasse zu erhalten, muss dafür vor Beginn des Umbaus ein formloser "Antrag auf Wohnumfeldverbesserung" gestellt werden.

Ihr seid euch unsicher, ob ihr einen Pflegegrad beantragen könntest? Mit Hilfe eines Pflegetagebuchs könnt ihr die täglichen Aufwände ganz einfach dokumentieren – und so richtig einschätzen, ob ein Pflegegrad vorliegt. Eine passende Vorlage und viele weitere Informationen zum Thema Pflege bietet der digitale PflegeBerater.

Übrigens: Weitere Infos und konkrete Umsetzungsbeispiele für ein altersgerechtes Bad findet ihr in diesem Artikel: Altersgerechtes Bad: Ideen, Kosten & Förderung fürs barrierefreie Bad

Wer bekommt den KfW-Zuschuss für die Barrierereduzierung?

Die KfW fördert grundsätzlich alle Privatpersonen, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen, wenn diese:

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal zwei Wohn­einheiten oder einer Wohnung sind.
  • Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung sind.
  • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen sind.
  • Mieter sind (hier empfiehlt die KfW den Abschluss einer Modernisierungs­vereinbarung mit dem Vermieter).

Diese Regelungen gelten unabhängig von Alter des Antragstellers und auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, denn gerade die Zuschussvariante ist sehr beliebt, sodass die Mittel dafür meist sehr schnell ausgeschöpft sind. Heißt konkret: Ob ihr überhaupt eine Förderung erhaltet, hängt davon ab, ob im Bundeshaushalt die entsprechenden Mittel dafür bereitgestellt sind.

Altersgerecht umbauen: Wann muss der KfW-Antrag gestellt werden?

Egal, ob ihr euch beim altersgerechten Umbau für die Kreditvariante oder den Zuschuss entscheidet, in beiden Fällen erhaltet ihr eine Förderzusage. Erst, wenn diese Förderzusage eintrifft, dürft ihr mit der Auftragsvergabe starten beziehungsweise mit den Arbeiten beginnen.

Häufig kommt die Frage auf, ob ein KfW-Antrag für den altersgerechten Umbau oder die Barrierereduzierung auch nachträglich, also nach dem Beginn der Arbeiten, gestellt werden kann. Antwort: Nein, das ist nicht möglich!

Wie muss ich den KfW-Zuschuss oder den KfW-Kredit beantragen?

Interessiert ihr euch für die Kreditvariante? Oder kommt doch eher der Investitionszuschuss in Frage? Die Antragswege für beide Varianten sind unterschiedlich.

KfW-Kredit 159 beantragen

Wichtig zu wissen: Die KfW vergibt den Kredit nicht direkt an euch. Die komplette Abwicklung von der Prüfung bis zur Auszahlung des Darlehens erfolgt über einen Finanzierungspartner.

Das kann eure Hausbank sein, aber auch eine Bausparkasse oder ein Finanzierungs-Vermittler. Das gesamte Verfahren ist genau wie bei einer "normalen" Baufinanzierung. Das heißt nach Prüfung eurer Bonität und anderen Formalien schließt ihr mit dem Finanzierungspartner einen Kreditvertrag ab.

Allerdings: Der Partner ist nicht verpflichtet, euch den KfW-Kredit zu vermitteln! Gerade bei "kleineren" Summen um die 20.000 Euro lohnt sich bei Niedrigzinsen der organisatorische Aufwand für den Finanzierungspartner oft nicht. Dann lehnt er die Kreditvermittlung ab.

Und noch ein Tipp: Prüft auf jeden Fall auch, ob es auf dem freien Markt Finanzierungsangebote gibt, die unter den Konditionen der KfW liegen.

Investitionszuschuss 455-B beantragen

Im Gegensatz zum Kredit beantragt ihr den Investitionszuschuss direkt im Zuschussportal der KfW. Wichtig: Auch hier dürft ihr mit den Arbeiten noch nicht begonnen haben. Und wie gesagt: Wenn ihr den höheren Zuschuss kassieren wollt, dann müsst ihr einen Sachverständigen hinzuziehen.

Nach der Antragstellung über das Portal geht es folgendermaßen weiter:

  • Ihr erhaltet von der KfW eine Zusage, dass ihr euer Vorhaben umsetzen könnt. Diese Zusage ist allerdings zeitlich begrenzt.
  • Ihr weist bei der KfW noch eure Identität nach. Das könnt ihr mit dem Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder das Postident-Verfahren der Deutschen Post machen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten ladet ihr die Rechnungen hoch, beziehungsweise lasst euch vom Sachverständigen eine "Bestätigung nach Durchführung Standard Altersgerechtes Haus" geben.

Wann wird der KfW-Zuschuss oder der KfW-Kredit ausgezahlt?

Wie oben geschildert läuft sowohl die Kreditvariante als auch der Zuschuss in verschiedenen Schritten ab. Die Auszahlung erfolgt dabei:

  • beim KfW-Kredit 159: nach Prüfung eurer Bonität durch den Finanzierungspartner und den daraus folgenden Abschluss des Kreditvertrages.
  • beim Zuschuss 455-B: nach dem Hochladen der Rechnungen beziehungsweise der "Bestätigung nach Durchführung Standard Altersgerechtes Haus" durch den Sachverständigen.

Kann ich die KfW-Förderung auch kombinieren?

Eine Kombination aus KfW-Kredit und KfW-Zuschuss ist beim altersgerechten Umbau nicht möglich. Ihr müsst euch für eine Variante entscheiden. Aber: Eventuell gibt es noch Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen.

So weist die KfW ausdrücklich darauf hin, dass ihr eventuell noch weitere Fördermittel erhaltet, wenn ihr neben dem Badumbau zum Beispiel noch eine energetische Sanierung plant. Lest hier, welche Sanierungsmaßnahmen sich wirklich lohnen.

Wie sich die unterschiedlichen KfW-Förderprogramme am besten kombinieren lassen, zeigt der KfW Produktfinder. Und wenn ihr noch mehr über die Fördermöglichkeiten erfahren wollt, dann schaut dazu gern auch in unsere umfassende Übersicht der Fördermittel von Wohneigentum.

Kann ich den altersgerechten Umbau von der Steuer absetzen?

Über die KfW einen Kredit oder einen Zuschuss zu beantragen ist euch zu aufwendig? Ihr wollt beim Umbau aber trotzdem Kosten sparen? Dann gibt es noch die Möglichkeit, einen Teil dieser Kosten von der Steuer abzusetzen. Dafür gibt es zwei Wege:

Handwerkerleistung steuerlich absetzen

Ihr habt euer Bad altersgerecht umbauen lassen? Dann könnt ihr neben dem Handwerkerlohn auch Fahrtkosten, Gerätekosten und Arbeitskosten für die Abfallentsorgung über eure Steuererklärung absetzen. Voraussetzungen dafür sind:

  • ihr habt den Auftrag als Privatperson vergeben
  • der Umbau erfolgte in einer selbst genutzten Immobilie
  • es gibt eine Handwerkerrechnung, die Arbeitskosten und sonstige Kosten getrennt ausweist
  • die Bezahlung erfolge per Überweisung oder Kreditkarte

Sind diese Bedingungen erfüllt, könnt ihr euch 20 Prozent von maximal 6.000 Euro = 1.200 Euro auf eure Steuerschuld anrechnen lassen.

Umbau als außergewöhnliche Belastung

Umfassende Umbaumaßnahmen für ein barrierefreies Haus wirken sich als außergewöhnliche Belastung steuermindernd aus. Aber nur dann, wenn sie die so genannte "zumutbare Eigenbelastung" übersteigen.

Wie hoch diese genau ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Höhe des Einkommens, dem Familienstand oder der Anzahl der Kinder. Auch wichtig: Gibt es gleichzeitig einen Zuschuss von der Pflegekasse, so verringert dieser die zu erstattenden Kosten.

Was ist also besser: Die Kosten als haushaltsnahe Handwerkerleistung oder als außergewöhnlich Belastung bei der Steuererklärung anzugeben? Hier hilft im Einzelfall nur ein Steuerberater, denn wie beschrieben gibt es diverse Faktoren, die sich steuermindernd auswirken.

Achtung: Wer eine KfW-Förderung in Anspruch nimmt, der kann nicht gleichzeitig die Kosten von der Steuer absetzen. Mehr dazu lest ihr auch in unserem Artikel Sanierung steuerlich absetzen.

Welche (altersgerechten) Umbaumaßnahmen werden zusätzlich noch gefördert?

Eigentlich umfasst die Förderung für den altersgerechten Umbau und die Barrierereduzierung fast alle relevanten Umbaumaßnahmen. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme, für die es ein eigenes Förderprogramm gibt: den Zuschuss zum Einbruchschutz.

Im Rahmen des Programms 455-E fördert die KfW Maßnahmen zum Schutz gegen Einbrüche mit einem Zuschuss von bis zu 1.600 Euro. Das gilt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter.

Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.

Quellen: Altersgerecht Umbauen: KfW-Kredit 159, Barrierrereduzierung: KfW-Investitonszuschuss 455-B

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