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Schuhe im Treppenhaus: Ist das erlaubt?


Dürfen Schuhe im Treppenhaus parken oder nicht? Entweder habt ihr selbst ein Schuhregal vor der Haustür stehen oder ihr gehört zu der Fraktion, die sich täglich über das Schuhchaos vom Nachbarn aufregen. Wir sind der Frage eines Wohnglück-Nutzers auf den Grund gegangen: Schuhe im Hausflur – ist das erlaubt?

  1. Dürfen Schuhe im Treppenhaus abgestellt werden?
  2. Ist ein Schuhregal im Treppenhaus erlaubt?
  3. Warum dürfen keine Schuhe im Treppenhaus stehen?
  4. Können Schuhe im Treppenhaus zu einer Abmahnung führen?
  5. Wie viele Schuhe dürfen vor der Wohnungstür stehen?
  6. Schuhe im Treppenhaus: Wie entscheidet das Gericht?
  7. Was gilt für Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator?
  8. Fazit: Was gilt nun für Schuhe im Treppenhaus?

Folgende Frage wurde an die Wohnglück-Redaktion herangetragen: "Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit acht Parteien. Da kommt es schon mal vor, dass jemand kurzzeitig etwas im Hausflur abstellt. Alles auch gar kein Thema, solange er oder sie es wieder wegräumt. Einige unserer Nachbarn parken neuerdings aber auch ihre Schuhe vor der Wohnungstür. Manche haben sogar Schuhregale aufgestellt, die viel Platz einnehmen, zumal die Schuhe oft auch vor den Regalen 'herumfliegen'. Wir wollen nicht die meckernden Nachbarn aus dem dritten Stock sein, würden aber gern wissen: Dürfen unsere Nachbarn aus rechtlicher Sicht überhaupt ihre Schuhe im Treppenhaus abstellen?"

Dürfen Schuhe im Treppenhaus abgestellt werden?

Das sagen die Wohnglück-Experten: Die Antwort auf die Frage, ob Schuhe im Hausflur erlaubt sind oder nicht, lautet: Ja und Nein. Eine pauschale Regelung im Mietrecht gibt es nicht.

Grundsätzlich sind Schuhe im Treppenhaus meistens verboten. Es gibt jedoch eine Ausnahme, die Vermieter häufig dulden: Es schneit oder regnet draußen. Dann dürfen die nassen Treter vorübergehend vor der Wohnungstür auf der Fußmatte zum Trocknen abgestellt werden. 

Grundsätzlich: Das Treppenhaus gilt in der Regel als Gemeinschaftsfläche. Mieter müssen sich an die entsprechenden rechtlichen Vorgaben halten. Ein Blick in den Mietvertrag oder in die Hausordnung schafft meist Klarheit. 

Lest hier, welche Vorschriften aus der Hausordnung unzulässig sind.

Ist ein Schuhregal im Treppenhaus erlaubt?

In den allermeisten Fällen sind Schuhregale oder Schuhschränke im Treppenhaus nicht erlaubt. Denn sie stellen nicht nur eine Stolperfalle dar, sondern können außerdem zu einer größeren Brandlast im Flur beitragen und somit eine Gefahr darstellen.

Die Rechtslage ist da relativ eindeutig: Das Amtsgericht Köpenick verbot in einem Urteil ein Schuhregal im Treppenhaus aus Brandschutzgründen (4 C 143/17).

Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Das Amtsgericht Köln entschied, dass eine Mieterin ihren Schuhschrank in der Nische im Hausflur stehen lassen darf. Die Voreigentümerin hatte es ihr erlaubt  und die Benutzung des Hausflures wurde nicht behindert (222 C 426/00). 

BGH-Urteile zum Thema Schuhe im Treppenhaus gibt es derzeit noch nicht.

Warum dürfen keine Schuhe im Treppenhaus stehen?

Treppenhäuser und Hausflure gehören generell zur Mietsache. Sie stehen also allen Hausbewohnern grundsätzlich als Gemeinschaftsfläche zur Verfügung. Das heißt jedoch nicht, dass jeder dort sein Gerümpel abstellen darf, denn: Das Treppenhaus muss im Notfall als Flucht- und Rettungsweg nutzbar sein. 

Ist der Hausflur oder das Treppenhaus vollgestellt, kann das einen Feuerwehr- oder Noteinsatz erschweren. Ein Urteil dazu fällte das Landgericht Hamburg (333 S 11/15).

Außerdem: Dass das Treppenhaus als Flucht- und Rettungsweg freigehalten werden muss, ist für gewöhnlich auch in der Hausordnung geregelt. Versperren Schuhe, Schuhregale oder andere Gegenstände dauerhaft den Flucht- oder Rettungsweg, wird hier womöglich gegen die gültige Hausordnung verstoßen. 

Es gibt deutschlandweit jedoch keine festgelegte Mindestbreite für Rettungs- oder Fluchtwege. Hierfür lohnt sich ein Blick in die Bauordnungen der Länder. Meistens gilt für Wohnhäuser jedoch eine lichte Breite von:

  • 80 Zentimetern im Treppenhaus
  • 1 Meter im Hausflur

Können Schuhe im Treppenhaus zu einer Abmahnung führen?

Sind Schuhe im Hausflur durch den Mietvertrag oder die Hausordnung verboten, kann vertragswidriges Handeln durchaus zu einer Abmahnung führen. So ist es im § 541 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. 

Wie viele Schuhe dürfen vor der Wohnungstür stehen?

Gegen kurzzeitiges Abstellen von mehreren Paar Schuhen im Hausflur ist in den meisten Fällen nichts zu sagen. Zum Beispiel, wenn ihr mal Besuch habt. Wichtig ist, dass niemand behindert wird. 

Entsteht vor der Haustür aber ein Sammelsurium aus 15 bis 20 Schuhpaaren, dann ist das nicht erlaubt, so Rechtsberaterin Susanne Niehues-Ungetüm vom Mieterschutzbund im Interview mit Deutschlandfunk Nova

Wohin mit den Schuhen? Tipps gibt es hier: 11 clevere Ideen für die Schuhaufbewahrung

Schuhe im Treppenhaus: Wie entscheidet das Gericht?

Bereits 1988 entschied das Oberlandesgericht Hamm gegen die Klage eines Wohnungseigentümers und erlaubte den Hausbewohnern, dass diese ihre Schuhe zeitweilig auf der Fußmatte zum Trocknen abstellen dürfen (15 W 168/88). 

Was gilt für Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator?

Auch Kinderwagen, Fahrräder, Rollstühle und Rollatoren, die im Hausflur von Mehrfamilienhäuser geparkt werden, sind häufig Streitthema vor Gericht. Laut eines Urteils des Landesgerichts Berlin sind Mieter jedoch dazu berechtigt, Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen, wenn Vermieter oder Hausverwaltung keine anderen Abstellmöglichkeiten zur Verfügung stellen und dem Mieter der Transport des Kinderwagens in die Wohnung nicht zumutbar ist (63 S 487/08). 

Als Diebstahlschutz ketten viele ihre Kinderwagen im Hausflur an. In diesem speziellen Fall war das Anketten jedoch unzulässig, da sich so die beiden Flügel der Hauseingangstür nicht mehr öffnen ließen.

Ist der Hausbewohner Besitzer eines Rollstuhls oder Rollators und kann diesen nicht mehr aus eigenen Stücken in die Wohnung tragen, dürfen sie im Hausflur stehen bleiben, sofern sie nicht zur Unfallgefahr werden oder Fluchtwege blockieren. Der Vermieter kann dann allerdings verlangen, dass der Mieter seinen Rollator oder Rollstuhl zusammenklappt, sofern möglich. Schirmständer gehören übrigens grundsätzlich nicht in den Hausflur.

Erfahrt hier mehr zum Thema: Was darf alles im Treppenhaus stehen und was nicht?

Fazit: Was gilt nun für Schuhe im Treppenhaus?

Wie so oft gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Soll heißen: Stellt jemand seine Schuhe kurzzeitig vor die Wohnungstür, ist das kein Problem. Und sollte auch nicht zu einem gemacht werden.

Werden hingegen Schuhe dauerhaft im Hausflur abgestellt, dann muss man damit rechnen, dass sich jemand beschwert. Denn in vielen Fällen verstößt man damit gegen die Hausordnung. Vor allem wenn man zudem Flucht- und Rettungswege verstellt oder die Brandgefahr erhöht.

Wir von wohnglück.de finden aber: Bevor es zu einem handfesten Streit über Schuhe im Hausflur kommt, solltet ihr die direkte Kommunikation suchen. Sollte das nicht helfen, könnt ihr euch immer noch an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden.

Lest dazu auch: Was dürfen Nachbarn und was nicht?

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