Wohnen | Expertentipp

Stimmt es, dass man Schirmständer nicht ins Treppenhaus stellen darf?


Der nasse Schirm muss draußen bleiben. Das denkt sich so mancher Mieter und stellt ihn lieber in einem Schirmständer vor der Haustür im Treppenhaus ab. Doch eigentlich darf man Schirmständer doch gar nicht ins Treppenhaus stellen, oder etwa doch? Wir sind der Frage auf den Grund gegangen.

  1. Treppenhaus und Hausflure sind Flucht- und Rettungsweg
  2. Wann der Regenschirm im Treppenhaus liegen darf

Schirmständer und aufgespannte, nasse Regenschirme sind besonders in den kälteren Monaten kein seltener Anblick im Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern. Manch penibler Nachbar rümpft bei diesem Anblick jedoch die Nase. Schließlich ist es doch verboten, den Schirmständer im Treppenhaus aufzustellen. Und ein aufgespannter Regenschirm? Der hat hier erst recht nichts zu suchen. Oder etwa doch?

Tatsächlich gehören Schirmständer nicht in den Hausflur.

Der Grund dafür ist einleuchtend: Das Treppenhaus ist im Notfall der einzige Flucht- und Rettungsweg. Warum es dennoch erlaubt ist, den Regenschirm kurzzeitig zum Trocknen aufzuspannen, erfahrt ihr hier.

Treppenhaus und Hausflure sind Flucht- und Rettungsweg

Treppenhäuser und Hausflure gehören grundsätzlich zur Mietsache und sind als Gemeinschaftsfläche anzusehen, die allen Mietern zur Verfügung steht. Dennoch darf hier nicht jeder einfach alles abstellen, was in der Wohnung keinen Platz findet, auch nicht den Schirmständer. Denn das Treppenhaus ist im Notfall Flucht- und Rettungsweg und dieser muss für Feuerwehr, Notarzt und andere Einsatzkräfte freigehalten werden.

Ein Schirmständer ist zwar schmal, kann aber im Brandfall und bei Rauchentwicklung zur Stolperfalle werden.

Wie breit Hausflur und Treppenhaus sein müssen, variiert von Bundesland zu Bundesland. Meistens gilt jedoch:

  • 80 Zentimeter im Treppenhaus
  • 1 Meter im Hausflur

Hier findet ihr mehr Infos zu den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer.

Aufgespannter Schirm im Hausflur
Zum Trocknen dürfen Schirme kurzzeitig aufgespannt werden, solange sie den Weg nicht vollständig blockieren.

Wann der Regenschirm im Treppenhaus liegen darf

Gegen einen nassen Regenschirm, den ihr kurz zum Trocknen auf der Fußmatte ablegt oder zum schnelleren Trocknen aufspannt, ist grundsätzlich nichts einzuwenden, solange er den Durchgang für andere Hausbewohner nicht versperrt und ihr ihn zeitnah wieder wegräumt. Gleiches gilt übrigens auch für nasse Schuhe.

Tatsächlich gibt es noch weitere Gegenstände, die ihr im Treppenhaus abstellen dürft. Für welche eine Ausnahmeregelung gilt, erfahrt ihr in:

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