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Gasumlage – wie hoch fällt sie aus?


Als Reaktion auf die Gaskrise hat die Bundesregierung eine Gasumlage beschlossen. Verbraucher trifft das hart: Sie müssen zusätzlich zu den gestiegenen Gaspreisen mit Mehrkosten im dreistelligen Bereich rechnen. Jetzt ist die genaue Höhe der Gasumlage bekannt.

  1. Wann greift die Gasumlage?
  2. Was bezweckt die Regierung mit der Gasumlage?
  3. Wen trifft die Gasumlage?
  4. Verbraucherschützer fordern Entlastung
  5. So könnten Verbraucher-Entlastungen aussehen

Das Gemeinschaftsunternehmen Trading Hub Europe der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber gab die Steigerung auf 2,419 Cent pro Kilowattstunde bekannt. Im Wirtschaftsministerium ist man zuvor von einer Spanne von 1,5 Cent bis fünf Cent pro Kilowattstunde ausgegangen – damit liegt die tatsächliche Höhe der Gasumlage in der unteren Hälfte.

Was die Höhe der Gasumlage an Belastung für die Haushalte bedeutet: Nehmen wir an, es
handelt sich um einen Haushalt mit Einfamilienhaus und einem Jahresverbrauch von
20.000 Kilowattstunden. Dann belaufen sich die Mehrkosten durch die Gasumlage auf rund
500 Euro im Jahr.

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Wann greift die Gasumlage?

Greifen soll die Gasumlage ab Anfang Oktober 2022. Ein Ende wird für März 2024 in Aussicht gestellt. Das Wirtschaftsministerium verweist allerdings darauf, dass die Mehrkosten nicht direkt auf den Rechnungen zu sehen sein würden. Das liegt daran, dass Verbraucher durch eine Ankündigungsfrist, die im Energiewirtschaftsgesetz verankert ist, von vier bis sechs Wochen geschützt sind – frühestens, so das Wirtschaftsministerium, würde die Gasumlage erst im November auf Rechnungen nachzuvollziehen sein.

Die Höhe der Umlage kann alle drei Monate angeglichen werden, heißt es aus dem Ministerium. Diese Korrekturen werden je nach Kostenentwicklung für die Importeure unternommen.

Mehr zum Thema: "Gasverbrauch im Einfamilienhaus – was ist eigentlich normal?"

Was bezweckt die Regierung mit der Gasumlage?

Mit der Gasumlage reagiert die Bundesregierung auf die eingeschränkten Gaslieferungen des russischen Erdgasförderers Gazprom und auf die gestiegenen Weltmarktpreise. Deutsche Gas-Importeure beziehen ihre Energie inzwischen größtenteils aus Norwegen und den Niederlanden, wo die Förderung von Erdgas teurer ist. Um die Unternehmen zu entlasten, dürfen sie ab Oktober einen Großteil ihrer Mehrkosten auf deutsche Haushalte verteilen.

Wen trifft die Gasumlage?

Die neue Gasumlage betrifft grundsätzlich alle Verbraucher, die mit Gas heizen. Wirtschaftsminister Habeck stellt jedoch in Aussicht, dass Bürgerinnen und Bürger, die wegen der Umlage an die Armutsgrenze rutschten, entlastet werden sollen. Ob Kunden mit Festpreis-Verträgen die Gasumlage auch zahlen müssen, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht geklärt.

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Verbraucherschützer fordern Entlastung

Ramona Pop, die Chefin für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), drängt auf einen schnellen politischen Entschluss über Maßnahmen, die Familien finanziell entlasten. Seitens des Verbandes kommunaler Unternehmen wurde die Befürchtung erhoben, dass eine zu späte Bekanntgabe der genauen Preissteigerung die Stadtwerke überlasten könnte.

Vermutlich müssten diese nämlich die Umlage vorstrecken. Damit sich Stadtwerke und Haushalte auf die Mehrkosten vorbereiten können, spricht sich der Verband für eine acht- bis zehnwöchige Vorlaufzeit aus.

So könnten Verbraucher-Entlastungen aussehen

Mitte August 2022 kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) eine Ausweitung des Wohngeldes zu Beginn kommenden Jahres als Unterstützungsmaßnahme an. Außerdem solle ein dauerhafter Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte umgesetzt werden.

Finanzminister Christian Lindner machte sich im Bundestag jüngst für Steuerentlastungen stark. Der Vorschlag traf allerdings auf wenig Zuspruch von den Grünen und der SPD. Lindners Plan sei sozial unausgewogen, hieß es von den beiden Parteien.

Laut des SPD-Vize-Fraktionsvorsitzenden Matthias Miersch gebe es nicht die eine Entlastungsmaßnahme. Vielmehr müsse eine Vielzahl an passgenauen Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen bereits im Herbst wirken, so Miersch gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Informiert euch außerdem über die Energiepauschale - ob, wann und wieviel der Entlastungszahlung euch erreichen wird.

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