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Neue Lösung für Effizienzhäuser: KfW-Förderprogramm geht weiter

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Eva Dorothée Schmid


Nach dem überraschenden Stopp der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude geht es nun doch weiter mit der KfW-Förderung. Vor dem 24. Januar gestellte Anträge werden noch beschieden, für die KfW-40-Förderung und für die Sanierung zum Effizienzhaus können bald wieder Fördermittel beantragt werden.

  1. Härtefallregelung wäre juristisch zu heikel gewesen

Wer vor dem 24. Januar 2022 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Antrag auf Förderung für den Neubau eines Effizienzhauses oder für die Sanierung zum KfW-55-Effizienzhaus gestellt hat, dessen Antrag soll nun doch genehmigt werden, sofern er förderfähig ist. Darauf haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und der Finanzen verständigt.

Es handelt sich um rund 24.000 Anträge, die nun noch geprüft werden. Dafür werden nach Angaben von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zusätzlich fünf Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Das Geld kommt aus dem Klima- und Transformationsfonds.

Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) war am 24. Januar überraschend gestoppt worden. Das Wirtschaftsministerium zog damit die Notbremse, weil die Fördermittel erschöpft waren. Die Vorgängerregierung hatte im November beschlossen, dass die KfW-55-Förderung zum 31. Januar 2022 ausläuft. Daraufhin gab es einen großen Run auf das Programm.

Härtefallregelung wäre juristisch zu heikel gewesen

Damit endet die Förderung für den Neubau von KfW-55-Gebäuden endgültig. Die Förderung für neu gebaute KfW-40-Effizienzhäuser sowie für die Sanierung zum KfW-55-Effizienzhaus soll dagegen weitergehen. Sie wird innerhalb weniger Wochen von der KfW neu aufgesetzt, so dass dann neue Anträge gestellt werden können. Die Konditionen bleiben die gleichen wie zuvor. Allerdings läuft die KfW-40-Neubauförderung nur noch bis Ende 2022. Die Fördersumme ist zudem auf eine Milliarde Euro gedeckelt.

"Damit haben wir eine großzügige Regelung nach hinten und eine strenge Regelung nach vorne raus", sagte Minister Habeck bei einer Pressekonferenz. Eine Härtefallregelung, bei der nur Anträge aus dem Ahrtal, von Privatpersonen und im sozialen Wohnungsbau noch beschieden worden wären, hätte Habeck zwar favorisiert, sie sei aber juristisch zu heikel gewesen. Die nun gefundene Lösung biete dagegen eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen.

Ab 2023 soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erarbeitet nun das Programm "Klimafreundliches Bauen". Damit will man, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude aufsetzen.

Informiert euch, wie ihr mit einem KfW-Effizienzhaus Energiekosten sparen könnt.

Quellen: Pressemitteilung Bundeswirtschaftsministerium

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