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Kaminofen-Verbot 2024: Frist, Möglichkeiten & alles Wichtige

Das Kaminofen-Verbot sorgt bei vielen für Verunsicherung. Bis Ende 2024 müssen bestimmte Öfen entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Wir zeigen, wer betroffen ist. 

Ein knisterndes Feuer im Kamin oder Kachelofen, die wohlige Wärme an kalten Winterabenden – ist das nicht der Inbegriff von Gemütlichkeit? Doch was, wenn genau deine Feuerstelle noch im Jahr 2024 stillgelegt werden muss? Alte Kamin- und Holzöfen gelten als Belastung für die Umwelt, denn sie stoßen viel zu viel Feinstaub aus. Wohnglück.de erklärt, welche Öfen von der Nachrüst- oder Austauschpflicht betroffen sind, welche Alternativen es gibt und wie du rechtzeitig handelst, um Bußgelder zu vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kaminofen-Verbot bezieht sich auf alte Kamin-, Holz- und Kachelöfen, die die Emissionsgrenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) nicht einhalten.
  • Betroffene Öfen, die zwischen 1995 und 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen bis Ende 2024 mit einem Partikelfilter ausgerüstet oder stillgelegt werden.
  • Du kannst deinen Ofen umrüsten, austauschen oder alternative Heizmethoden wie Pelletöfen und gasbetriebene Öfen in Betracht ziehen.
  • Eigentümer riskieren Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, wenn sie das Verbot ignorieren.
  • Ein Sanierungskonzept rund um deine Heizanlage kann sich lohnen, um langfristig den Wert deiner Immobilie zu steigern. Der Wohnglück.de-Sanierungsrechner hilft bei der Planung.

Das kannst du tun

  • Lass von einem Schornsteinfeger prüfen, ob dein Ofen die aktuellen Emissionsgrenzwerte erfüllt, wenn er zwischen dem 1. Januar 1995 und 21. März 2010 installiert wurde.
  • Kläre, ob eine Nachrüstung deiner Feuerstelle möglich ist. Andernfalls solltest du sie durch einen emissionsarmen Ofen ersetzen.
  • Nutze das Verbot als Gelegenheit, um ein umfassendes Sanierungskonzept zu erstellen. Dabei kannst du staatliche Förderprogramme nutzen.
  • Erwäge, auf umweltfreundlichere Heizmethoden wie Pelletöfen oder gasbetriebene Öfen umzusteigen.
  • Achte darauf, die Frist bis Ende 2024 einzuhalten, um hohe Strafen zu vermeiden.

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Was ist das Kaminofen-Verbot?

Das Kaminofen-Verbot ist eine gesetzliche Maßnahme, die eingeführt wurde, um die Luftqualität zu verbessern und die Schadstoffbelastung zu reduzieren. Es ist kein generelles Verbot, sondern eine Austauschpflicht beziehungsweise eine Pflicht zur Nachrüstung für bestimmte ältere Öfen. Sie betrifft Kaminöfen, Holzöfen und Kachelöfen, die nicht den aktuellen Emissionsgrenzwerten entsprechen. Diese Feuerstätten stoßen hohe Mengen an Feinstaub und Kohlenmonoxid aus. Besonders in dicht besiedelten Gebieten ist die Luftverschmutzung durch solche Heizgeräte ein ernstzunehmendes Problem.

Seit der Einführung der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) im Jahr 2010 gelten strenge Grenzwerte für Kaminöfen. Diese Verordnung legt fest, wie viel Feinstaub und Kohlenmonoxid ein Ofen maximal ausstoßen darf. Viele ältere Ofenheizungen überschreiten diese Grenzwerte jedoch deutlich. Das Kaminofen-Verbot 2024 (BImSchV 2. Stufe) soll sicherstellen, dass diese Altgeräte entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden, um die Schadstoffemissionen zu senken.

Ab wann gilt das Ofen-Verbot?

Am 31. Dezember 2024 endet die letzte Übergangsfrist der Umweltverordnung. Sie tritt also am 1. Januar 2025 vollständig in Kraft. Ab diesem Datum dürfen nur noch Feuerstätten im Einsatz sein, die die Emissionsgrenzwerte einhalten. Öfen, die diese Grenzwerte nicht erfüllen und vor 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen bis Ende 2024 nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert Bußgelder und kann von den Behörden zur Stilllegung seines Ofens gezwungen werden.

Warum gibt es Grenzwerte für Emissionen von älteren Kaminöfen?

Bei der Verbrennung von Holz werden neben CO2 auch giftiges Kohlenmonoxid sowie klimaschädliches Methan und Rußpartikel, zum Beispiel Feinstaub, freigesetzt. Gefährlich sind vor allem die kleinsten Partikel. Sie können beim Einatmen tief in die Lunge gelangen, Bronchitis verursachen, das Herz-Kreislaufsystem belasten und sogar krebserregend wirken. Mit dem Verbot will der Gesetzgeber erreichen, dass weniger schädliche Emissionen in die Luft gelangen.

Übrigens: Die Kommunen haben die Möglichkeit, Vorgaben zur Luftreinhaltung zu machen, die über die Grenzwerte des Bundes hinausgehen. Beispielsweise in Luftkurorten ist das durchaus ein Thema.

In unserem Ratgeber Feinstaub aus dem Kaminofen: Schädlicher als Dieselmotoren? erfährst du, wie du mit einfachen Maßnahmen dazu beitragen kannst, dass bei der Verbrennung möglichst wenige Schadstoffe entstehen. 

Austauschpflicht: Welche Öfen sind vom Verbot betroffen?

Die gute Nachricht zuerst: Nur, wenn deine Feuerstelle laut Typschild zwischen dem 1. Januar 1995 und 21. März 2010 eingebaut und in Betrieb genommen wurde und die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte überschreitet, musst du handeln. Feuerstellen, die die gesetzlich geforderten Emissionsgrenzwerte einhalten, sind und bleiben erlaubt.

  • Freistehende Kaminöfen, die dazu dienen, einzelne Räume zu beheizen
  • Mit Keramikfliesen verkleidete Kachelöfen, die Wärme speichern und über einen längeren Zeitraum abgeben
  • Heizkamine, die sowohl offen als auch geschlossen genutzt werden können und zusätzlich eine Heizfunktion übernehmen

, musst du handeln. Feuerstellen, die die gesetzlich geforderten Emissionsgrenzwerte einhalten, sind und bleiben erlaubt.

Jetzt die weniger gute Nachricht: Nach Angaben des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) erfüllen rund 4 Millionen Öfen die aktuellen Umweltvorschriften eben nicht – und sind daher von der Tausch- und Nachrüstungspflicht betroffen.

Konkret sind das sogenannte Einzelraumfeuerungsanlagen, die mit Holz, Kohle, Pellets oder Hackschnitzeln betrieben werden. Dazu gehören:

  • Freistehende Kaminöfen, die dazu dienen, einzelne Räume zu beheizen
  • Mit Keramikfliesen verkleidete Kachelöfen, die Wärme speichern und über einen längeren Zeitraum abgeben
  • Heizkamine, die sowohl offen als auch geschlossen genutzt werden können und zusätzlich eine Heizfunktion übernehmen

Holzofen-Verbot umgehen: Welche gesetzlichen Grenzwerte müssen eingehalten werden?

Öfen, die zwischen 1995 und 2010 errichtet wurden und unter die Regelungen der BImSchV fallen, dürfen folgende Emissionsgrenzen nicht überschreiten, um ab 2025 weiter genutzt werden zu dürfen:

  • 0,15 Gramm pro Kubikmeter (g/m3) Feinstaub
  • 4 Gramm pro Kubikmeter (g/m3) Kohlenmonoxid 

Liegen die Emissionen deines Ofens unter dieser Grenzwerten, ist er von dem Kaminofen-Verbot ausgenommen.

So weißt du nach, dass dein Ofen den neuen Anforderungen entspricht:

  1. Prüfe in der Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) nach, ob dein Ofen zu den Ausnahmen vom Kaminofen-Verbot gehört. Dort sind die meisten Modelle mit den entsprechenden Nachweisen hinterlegt.
  2. Frag beim Ofen-Hersteller nach: Er kann im Zweifel bestätigen, wann die Typprüfung für dein Modell vorgenommen wurde, und eine entsprechende Bescheinigung schicken.
  3. Wenn dein Modell nicht in der Datenbank zu finden ist und der Hersteller nicht reagiert oder gar mittlerweile insolvent ist, solltest du dich an den zuständigen Schornsteinfeger wenden. Er kann die Emissionen in einer einmaligen Messung vor Ort prüfen und dann auch eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

Kamin-Verbot ignorieren und trotzdem heizen? Das sind die Konsequenzen

Wenn du deinen Kamin- oder Holzofen weiterhin betreibst, obwohl er die Emissionsgrenzwerte nicht einhält, können erhebliche Konsequenzen auf dich zukommen. Die Behörden kontrollieren zunehmend die Einhaltung der Vorschriften, um die Luftqualität zu verbessern. Wenn du die Anforderungen ignorierst, drohen dir Bußgelder. Es handelt sich hierbei zudem nicht nur um symbolische Beträge – die Strafen sind bewusst hoch angesetzt, um sicherzustellen, dass die Verordnung ernst genommen wird.

Welche Strafen erwarten dich genau?

Falls dein Ofen nach dem 31. Dezember 2024 nicht nachgerüstet oder stillgelegt ist, obwohl er die Grenzwerte nicht erfüllt, riskierst du ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Diese Summe ist nicht festgelegt und kann je nach Bundesland und den genauen Umständen variieren.

Weitere Konsequenzen:

  • Wenn du deinen Ofen nach Ablauf der Frist weiterhin betreibst, kann die zuständige Behörde eine Stilllegung anordnen. Das bedeutet, dass du den Ofen nicht mehr nutzen darfst, bis er entweder nachgerüstet oder durch ein neues, emissionsarmes Modell ersetzt wurde.
  • In einigen Fällen kann dir die Behörde auch vorschreiben, den Ofen innerhalb einer festgelegten Frist nachzurüsten. Dabei musst du sicherstellen, dass die neuen Grenzwerte eingehalten werden.

Warum sind die Strafen so hoch?

Die hohen Bußgelder sollen die Dringlichkeit der Umstellung auf umweltfreundlichere Heizmethoden verdeutlichen. Alte Kamin- und Holzöfen sind eine erhebliche Quelle für Feinstaub und andere schädliche Emissionen. Die Regierung setzt daher auf strenge Vorschriften, um den Betrieb dieser Altgeräte einzuschränken und gleichzeitig eine saubere und gesunde Umwelt zu fördern. Es lohnt sich also, umgehend zu prüfen, ob dein Ofen von den neuen Vorgaben erfasst wird, um unnötige Strafen zu vermeiden.

Ausnahmen vom Kamin-Verbot 2024

Das Kamin- und Kachelofen-Verbot greift nicht in allen Fällen. Es gibt bestimmte Ausnahmen, die es ermöglichen, deinen Kaminofen auch ohne Nachrüstung oder Austausch nach 2024 weiter zu nutzen. Diese Ausnahmen hängen von der Art des Ofens, dem Baujahr und speziellen Rahmenbedingungen ab:

Kamine, die nicht zur Heizung dienen

Wenn du einen offenen Kamin hast, der hauptsächlich zu dekorativen Zwecken genutzt wird und nicht als dauerhafte Heizung, ist dieser in der Regel vom Verbot ausgenommen. Offene Kamine werden oft nicht als primäre Heizquelle betrachtet und fallen daher nicht unter die strengen Emissionsvorgaben.

Öfen, die vor 1995 oder nach 2010 in Betrieb genommen wurden

Wenn dein Kaminofen nach dem 22.03.2010 installiert wurde, unterliegt er in der Regel nicht dem Verbot. Moderne Öfen, die nach diesem Datum in Betrieb genommen wurden, entsprechen häufig bereits den aktuellen Emissionsgrenzwerten der 1. BImSchV und dürfen daher weiter genutzt werden. Für Öfen, die vor 1995 in Betrieb genommen wurden, galten bereits frühere Fristen zur Anpassung oder Stilllegung. Diese sind von der aktuellen Regelung daher ebenfalls nicht betroffen.

KfW-geförderte Sanierungen

Falls dein Kaminofen im Rahmen einer KfW-geförderten Sanierung nachgerüstet oder neu installiert wurde, profitierst du ebenfalls von einer Ausnahme. Diese geförderten Sanierungen sorgen in der Regel dafür, dass der Ofen bereits den strengen Umweltauflagen entspricht. In solchen Fällen kannst du den Ofen ohne weitere Maßnahmen weiterhin nutzen.

Öfen als einzige Heizquelle

Wenn der Ofen die alleinige Heizquelle in einer Wohneinheit ist, kann eine Ausnahme genehmigt werden. In solchen Fällen musst du einen Antrag bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde deines Bundeslandes, wie dem Landesamt für Umwelt, stellen.

Bestandsschutz für besondere Feuerstätten

Einige Öfen, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden, genießen Bestandsschutz. Das bedeutet, dass sie von den neuen Regelungen ausgenommen sind, selbst wenn sie die Emissionsgrenzwerte nicht einhalten. Dieser Bestandsschutz gilt meist für besondere Feuerstätten, die eine historische oder kulturelle Bedeutung haben oder in denkmalgeschützten Gebäuden eingebaut sind. Dazu zählen unter anderem historische Kaminöfen, Herde, Badeöfen und handwerklich vor Ort eingesetzte Grundöfen.

Herde und Backöfen mit geringer Wärmeleistung

Küchenherde mit einer Wärmeleistung von weniger als 15 kW, die nicht gewerblich genutzt werden, fallen ebenfalls unter bestimmte Ausnahmen und dürfen weiterhin genutzt werden.

Öfen, die nur gelegentlich genutzt werden

Es gibt eine Ausnahme für Feuerstätten, die nur gelegentlich genutzt werden, zum Beispiel in Ferienhäusern oder Wochenendhäusern. Diese Öfen dürfen unter Umständen weiterhin betrieben werden, wenn sie nicht regelmäßig zur Beheizung eines Wohnraums genutzt werden.

Warum gibt es diese Ausnahmen vom Kamin-Verbot 2024?

Die Ausnahmen sind so gestaltet, dass sie vor allem moderne und besonders wenig genutzte Öfen begünstigen. Ziel ist es, die Belastung durch Feinstaub und andere schädliche Emissionen zu reduzieren, ohne dabei alle Kaminofen-Besitzer zu belasten, deren Geräte bereits umweltfreundlicher sind oder nur selten zum Einsatz kommen.

Bevor du jedoch davon ausgehst, dass dein Kaminofen unter eine Ausnahme fällt, solltest du in jedem Fall deinen Schornsteinfeger kontaktieren. Er kann dir genau sagen, ob dein Ofen die Emissionsgrenzwerte einhält oder ob du Maßnahmen ergreifen musst.

Zwischenbilanz: Welche Kaminöfen dürfen ab 2025 noch betrieben werden?

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen nur noch Einzelraumfeuerungsanlagen betrieben werden, die die strengen Emissionswerte der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung einhalten. Folgende Öfen können auch nach 2025 weiter genutzt werden:

  • Kaminöfen, die nach 2010 in Betrieb genommen wurden: Diese Geräte entsprechen meist den aktuellen Grenzwerten und sind weiterhin erlaubt.
  • Nachgerüstete ältere Kaminöfen: Wenn dein älterer Ofen durch einen Filter oder andere Maßnahmen an die geltenden Emissionsgrenzwerte angepasst wurde, darf er auch nach 2025 weiterlaufen.
  • Feuerstätten mit Bestandsschutz: Historische oder denkmalgeschützte Öfen genießen oft Bestandsschutz und sind von den neuen Regeln ausgenommen.
  • KfW-geförderte Öfen: Kaminöfen, die im Rahmen einer energetischen Sanierung eingebaut oder nachgerüstet wurden, erfüllen in der Regel die Emissionsvorgaben und dürfen weiter betrieben werden.

Falls dein Ofen nicht in eine dieser Kategorien fällt, solltest du deinen Schornsteinfeger kontaktieren und bis Ende 2024 entweder eine Nachrüstung planen oder das Gerät tauschen, um Bußgelder zu vermeiden.

Vom Kaminofen-Verbot betroffen: Das kannst du tun

Wenn dein Kaminofen unter die aktuellen Regelungen der Bundesimmissionsschutzverordnung fällt, hast du drei verschiedene Optionen:

Holzofen nachrüsten

Es ist möglich, Kaminöfen so umzurüsten, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dazu wird eine Einrichtung zur Staubminderung – oft auch Staubabscheider oder Partikelfilter genannt – am Ofenrohr oder an der Mündung des Schornsteins eingebaut. Sie scheiden kleinste Staubteilchen aus dem Rauch ab.

Bei passiven Filtersystemen wandelt ein Katalysator aus Metall oder Keramik in einem chemischen Prozess Kohlenmonoxide und Kohlenwasserstoffe aus den Abgasen in Kohlendioxid und Wasser um. Die Feinstaubpartikel setzen sich auf der Oberfläche des Katalysators ab und werden größtenteils verbrannt.

Die Alternative ist ein aktiver Staubfilter. Er scheidet kleinste Staubpartikel mittels elektrostatischer Kräfte aus dem Rauch ab. Solche Systeme punkten mit einem hohen Wirkungsgrad, erfordern jedoch einen Stromanschluss. Es gibt auch Staubabscheider, die zusätzlich Fliehkräfte nutzen.

Auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) ist eine Liste der zugelassenen Einrichtungen zur Staubminderung samt der Geltungsdauer der Zulassung hinterlegt.

Die Nachrüstung hat allerdings ihren Preis. Je nachdem, ob ein passiver Filter oder ein aktiver, mit Strom betriebener Staubabscheider zum Einsatz kommt und wie aufwendig der Einbau ist, musst du mit etwa 500 bis 2.000 Euro rechnen. Hinzu kommen die Kosten im laufenden Betrieb (Stromkosten beziehungsweise regelmäßige Filterwechsel).

Kaminofen ersetzen

Wenn du den alten Kaminofen gegen einen neuen tauschen möchtest, solltest du dich zunächst an den Schornsteinfeger wenden. Er berät dich, worauf du bei der Auswahl achten musst. Unter Umständen bringt ein notwendiger Schornsteinumbau nämlich einen erheblichen Aufwand mit sich. Wenn beispielsweise die neue Feuerstätte zum vorhandenen Querschnitt passt, erspart dir das Bauarbeiten im Haus.

Ein neuer, umweltfreundlicher Kaminofen kostet zwischen 1.000 und 5.000 Euro, je nach Modell und Funktionen. Positiver Nebeneffekt: Neben geringeren Emissionen bieten moderne Öfen oft eine höhere Brennstoffeffizienz.

Lies in unserem Ratgeber Kamin für die Wohnung: Diese Optionen gibt es, welche Möglichkeiten in Frage kommen können.

Kamin stilllegen

Der Ablauf der Nachrüstfrist kann auch ein Anlass sein, darüber nachzudenken, ob du eine solche Feuerstätte überhaupt weiter nutzen möchtest. Umweltfreundlichere Alternativen wie wasserführende Pelletöfen oder Gaskamine sind eine gute Option, um den strengen Vorgaben zu entsprechen, gleichzeitig Energiekosten zu sparen und die Umwelt zu entlasten. Denn ein Holzofen verbreitet zwar gemütliches Flair, doch das Heizen mit Holz als Brennstoff hat auch einige Nachteile.

  • Jeder Baum ist ein kleiner Kohlenstoffspeicher. Wenn er abgeholzt wird, dauert es viele Jahre, bis ein nachgewachsener Baum so groß ist, dass er dieselbe Menge CO2 binden kann. Es dürfen also nicht zu schnell zu viele Bäume geerntet werden. Auch die Holzressourcen sind endlich.
  • Auch wenn ein Kaminofen die gesetzlichen Vorschriften einhält – bei der Verbrennung von Holz entstehen gesundheitsschädliche Stoffe wie Feinstaub und organische Kohlenwasserstoffe sowie klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß.
  • Die sachgemäße Brennholzlagerung erfordert Planung und beansprucht Platz, der auch anders genutzt werden könnte.

Um einen Kaminofen stillzulegen, müssen das Rauchrohr und das Gerät aus dem Wohnraum entfernt und ordnungsgemäß entsorgt und der Rohranschluss oder Kaminanschluss sowie der Schornstein verschlossen werden. Damit beauftragst du am besten eine Fachfirma oder den Schornsteinfeger.

Und wenn dir die gemütliche Atmosphäre fehlen sollte: Hast du schon mal über einen Ethanolkamin nachgedacht? Der bringt warme Stimmung ins Wohnzimmer, ganz ohne Rauch. Alle Informationen findest du in unserem Ratgeber Kamin ohne Holz und ohne Schornstein: Biofeuer, Elektrokamin und andere Dekofeuer

Finanzierung und Förderung von Kamin-Umrüstung oder -Tausch

Die Nachrüstung oder der Austausch deines alten Heizofens kann finanziell eine Herausforderung sein. Doch mit den richtigen Kredit- und Fördermöglichkeiten kannst du diese Belastung deutlich reduzieren.

  1. KfW-Förderungen
    Eine zentrale Möglichkeit der Finanzierung bietet die KfW-Bank mit dem KfW-Programm 261: Dieses Programm unterstützt die energetische Sanierung von Wohngebäuden, inklusive der Modernisierung der Heiztechnik. Du kannst hier zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen erhalten.
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
    Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es ebenfalls Unterstützung für Maßnahmen zur Energieeffizienz. Wenn du den Austausch deines alten Kaminofens als Teil einer energetischen Gesamtsanierung planst, kannst du davon profitieren.
  3. Kredite für energetische Sanierung
    Neben den staatlichen Förderprogrammen bieten viele Banken Spezialkredite für energetische Sanierungen an. Diese Modernisierungskredite zeichnen sich oft durch besonders günstige Zinsen und flexible Rückzahlungsbedingungen aus.
  4. Regionale Förderprogramme
    Neben den bundesweiten Programmen gibt es in einigen Bundesländern und Kommunen regionale Förderprogramme, die dich bei der Umrüstung oder dem Austausch deines Kaminofens unterstützen. Informiere dich bei deiner örtlichen Umweltbehörde, ob es entsprechende Programme gibt.
  5. Steuerliche Absetzungsmöglichkeiten
    Auch steuerlich kannst du von der Modernisierung deines Kaminofens profitieren. Kosten, die im Rahmen einer energetischen Sanierung entstehen, können in vielen Fällen von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören sowohl die Kosten für die Anschaffung eines neuen Kaminofens als auch die Einbaukosten für ein Filtersystem. Bis zu 20 Prozent der Handwerkerkosten (maximal 1.200 Euro pro Jahr) sind abzugsfähig.

Kaminofen Verbot 2024: Wann muss ich handeln?

Wenn du einen alten Kaminofen besitzt, der die aktuellen Grenzwerte nicht einhält, musst du ihn spätestens bis Ende 2024 nachrüsten oder auswechseln. Handeln solltest du jetzt, um Bußgelder und die Stilllegung des Ofens zu vermeiden. Denk auch darüber nach, ob du dein Zuhause durch zusätzliche Sanierungsmaßnahmen zukunftssicher machen willst. Ein umfassender Sanierungsfahrplan kann dir langfristig helfen, Energiekosten zu sparen und den Wert deiner Immobilie zu steigern.

Häufige Fragen zum Holzofen-Verbot 2024

Das hängt vom Zustand deines Kaminofens ab. Wenn er die Grenzwerte nur knapp überschreitet, kann eine Nachrüstung oft eine kostengünstigere Lösung sein. Dabei werden spezielle Filter installiert, die die Feinstaubemissionen reduzieren. Wenn dein Kaminofen jedoch sehr alt ist oder die Nachrüstung nicht ausreicht, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, solltest du ihn lieber auswechseln.

Die Entscheidung über die Stilllegung trifft in der Regel der Schornsteinfeger, der für deinen Bezirk zuständig ist. Er überprüft, ob dein Ofen den aktuellen Emissionsvorgaben entspricht. Wenn das nicht der Fall ist und keine Nachrüstung möglich ist, kann der Schornsteinfeger eine Stilllegung anordnen.

Ja, der Kauf eines neuen Kaminofens kann sich langfristig lohnen. Moderne Kaminöfen sind effizienter und umweltfreundlicher. Außerdem erfüllen sie die strengen Emissionsvorgaben und sparen Heizkosten. Darüber hinaus kann ein neuer Kaminofen den Wert deiner Immobilie steigern.

Ja, für betroffene Kaminöfen gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2024. Bis dahin müssen alle Öfen, die die Grenzwerte nicht einhalten, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Danach dürfen nur noch Öfen betrieben werden, die die gesetzlichen Grenzwerte erfüllen.

Die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid sind in der 1. BImSchV festgelegt. Um herauszufinden, ob dein Kaminofen diesen entspricht, kannst du einen Schornsteinfeger beauftragen. Er misst die Emissionen deines Ofens und kann dir sagen, ob eine Nachrüstung notwendig ist.

Ja, in einigen europäischen Ländern gibt es bereits strengere Vorschriften für Kaminöfen. In den Niederlanden und Großbritannien gibt es zum Beispiel ähnliche Regelungen, um die Feinstaubbelastung zu reduzieren. Auch in Skandinavien gibt es bereits verschärfte Emissionsrichtlinien für Holzöfen.

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