Gute Nachrichten für Immobilienbesitzer: Ab sofort können bei der KfW wieder Anträge auf Förderung energetischer Sanierungen gestellt werden. Die Neubauförderung liegt dagegen immer noch auf Eis.
In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rund 9,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Diese sollen zur Abarbeitung der bis 23. Januar 2022, 24 Uhr gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40-Neubauförderung verwendet werden und die Finanzierung der Förderung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.
Anträge für Neubauförderung noch nicht wieder möglich
Während für energetische Sanierungen ab sofort wieder Fördermittel beantragt werden können, ist das bei Neubauten bisher noch nicht der Fall. Wie es mit der EH-40-Neubauförderung weitergeht, dazu laufen derzeit noch intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. Diese Förderung soll aber bald auch wieder weitergehen, allerdings nur bis Ende 2022. Zudem ist die Fördersumme auf eine Milliarde Euro gedeckelt.
Ein EH40-Gebäude verbraucht nur 40 Prozent der Energie eines Standardhauses. Bislang wurden auch EH55-Gebäude gefördert. Doch dieser Standard gilt mittlerweile als nicht mehr förderwürdig. Die Förderung durch die KfW endete am 23. Januar 2022.