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Hilfe für Bauherren: Was kann ich tun, wenn ich mein Darlehen nicht bedienen kann?

Kurzarbeit, ausfallende Aufträge, Kündigung – viele Menschen haben durch die Coronakrise weniger Geld zur Verfügung. Da kann es schon vorkommen, dass Zahlungsverpflichtungen nicht geleistet werden können. Das betrifft natürlich auch Darlehen und Immobilienkredite.

Doch was passiert, wenn ich meinen Immobilienkredit wegen Corona-bedingten Verdienstausfällen nicht bedienen kann? Der Verband Privater Bauherren (VPB) gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen. Wir haben sie für euch zusammengestellt.

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1. Muss ich meinen Immobilienkredit zurückzahlen, auch wenn ich es nicht kann?

Nicht unbedingt. Wer durch die Coronakrise in Zahlungsschwierigkeiten gerät, kann mit Erleichterungen rechnen. Seit dem 1. April 2020 gilt die Stundung von Zins-, Tilgungs- und Kreditrückzahlungen bei Verbraucherdarlehen, zunächst für einen Zeitraum von drei Monaten. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht. Dieses haben Bundestag und Bundesrat vergangene Woche verabschiedet.

In Artikel 5, Paragraph 3 behandelt das Gesetz Hilfe für Immobilienkäufer und Bauherren. Es gilt, wenn diese durch die Coronakrise Einnahmeausfälle haben und ihre Schulden aus Immobilienerwerb oder Hausbau nicht bezahlen können.

2. Welche Ausnahmen gibt es vom Gesetz?

Eine mögliche Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen gilt nur für Darlehen wie den Immobilienkredit. Geldzahlungsforderungen von Bauunternehmern, Planern und Handwerkern aus Werk-, Bauträger-, Bau- und Verbraucherverträgen sind ausgenommen. Diese müsst ihr also auch weiterhin bedienen. Zumindest, sofern es nicht zu Verzögerungen oder zu einem Stillstand auf der Baustelle kommt.

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3. Welche Voraussetzungen gelten für die Stundung des Immobilienkredits?

Voraussetzung für eine mögliche Stundung ist, dass ihr den Vertrag vor dem 15. März 2020 abgeschlossen habt. Außerdem kann die Zahlungen nur stunden, wer nachweislich durch die Coronakrise Einbußen bei seinen Einnahmen hat.

"Die Beweislast liegt bei den Verbrauchern", sagt Holger Freitag, Vertrauensanwalt des VPB. Niemand sollte daher davon ausgehen, dass eine Stundung automatisch in Ordnung sei. Bauherren und Immobilienkäufer sollten unbedingt mit ihren Banken sprechen. So können die Beteiligten gemeinsam versuchen, eine individuelle Lösung zu erarbeiten.

4. Wie ist die zeitliche Regelung für Stundungen und Rückzahlungen des Immobilienkredits?

Die Ansprüche des Kreditgebers, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig werden, können mit Eintritt der Fälligkeit für drei Monate gestundet werden. Das betrifft Ansprüche auf Rückzahlung, Zins oder Tilgungsleistungen. Bauherren bringt das vor allem eines: Zeit. Denn die Schulden durch den Immobilienkredit bleiben bestehen. Sie müssen nur nicht sofort gezahlt werden.

Damit nach den drei Monaten nicht die doppelte Last anfällt, verlängert sich die Vertragslaufzeit der Darlehensverträge um die Stundungsphase. Allerdings könnt ihr auch mit eurer Bank eine individuelle Lösung ab Juli 2020 aushandeln.

Sollte die Coronakrise noch länger andauern, kann die Regierung den Geltungszeitraum von Stundung und Vertragsverlängerungen auch kurzerhand per Verordnung verlängern.

5. Wie ist das Prozedere bei den Verhandlungen mit der Bank?

Darlehensgeber müssen betroffenen Verbrauchern ein Gespräch über eine mögliche einverständliche Regelung und über mögliche Unterstützungsmaßnahmen anbieten. Das Gespräch kann persönlich oder übers Telefon oder Internet geführt werden.

Die Bank muss dem Verbraucher außerdem eine Abschrift des veränderten Vertrags zur Verfügung stellen. Das gilt immer, egal ob die neuen Konditionen auf individuellen Verhandlungen oder dem Gesetz beruhen.

6. Können Darlehensgeber die Stundung verweigern oder den Vertrag kündigen?

Wenn die Voraussetzungen für die Stundung des Immobilienkredits gegeben sind, können die Banken sie nur verweigern, wenn sie für sie selbst unzumutbar ist. Freitag schätzt jedoch, dass das für Geschäftsbanken, "die gerade großzügig und billig liquide gehalten werden", nicht infrage kommt.

Die Bank darf das Darlehen dann außerdem nicht wegen Zahlungsverzug, wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Werthaltigkeit der Sicherheit für das Darlehen kündigen. Das gilt bis zum Ablauf der Stundung.

Lest hier, wie ihr vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen könnt, um die Baufinanzierung frühzeitig abzulösen.

7. Wie geht es auf der Baustelle weiter?

Es sei völlig ungewiss, ob an privaten Baustellen weiter gebaut werde oder ob die über einen längeren Zeitraum stillstehen, heißt es vom VPB. Der Verband rät Bauherren, bei einem Stillstand oder zeitlichen Verzögerungen nicht voreilig Rechnungen zu bezahlen.

Davor sollten sie mit einem unabhängigen Sachverständigen sprechen, der den Bautenstand beurteilt. "Wer voreilig und zu früh Abschlagsrechnungen bezahlt, geht finanziell in Vorleistung", sagt Freitag. Der Anwalt warnt: "Wird die Firma dann insolvent, ist dieses Geld in der Regel verloren".

Hinweis der Redaktion:

Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Auf einer Corona-Themenseite informiert die Bundesregierung über aktuelle Maßnahmen und Entwicklungen. Passt bitte auf euch und eure Mitmenschen auf! Alles Gute und bleibt gesund! Euer Wohnglück-Team

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