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Studie zeigt: Bei drei Vierteln aller Neubauten treten Baumängel auf


Mit der Bauabnahme ist das Thema Baumängel erledigt? Weit gefehlt. Laut einer neuen Studie weisen drei Viertel aller Neubauten innerhalb von fünf Jahren nach dem Bau Mängel auf. Die gute Nachricht: Die Bauunternehmen müssen diese beseitigen.

  1. Wo treten Baumängel bei Neubauten auf?
  2. Welche Baumängel traten bei Einfamilienhäusern auf?
  3. Wie viele Baumängel werden behoben?
  4. So könnt ihr Baumängel vermeiden

Drei Viertel aller privaten Neubauvorhaben weisen Mängel innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Bau auf. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Probleme und Mängel in der Gewährleistungszeit bei Ein- und Zweifamilienhäuser" vom Institut für Bauforschung (IfB) im Auftrag des Bauherren-Schutzbundes (BSB).

Wo treten Baumängel bei Neubauten auf?

Bei 40 Prozent der untersuchten Gebäude wurden Fehler an der Konstruktion festgestellt. 38 Prozent wiesen zudem Mängel an der technischen Gebäudeausrüstung auf. BSB-Geschäftsführer Florian Becker kennt die Gründe dafür: "Bauen wird insgesamt immer anspruchsvoller. Dadurch steigt auch die Fehleranfälligkeit ­­– vor allem bei mehrschichtigen Bauteilen und der Anlagentechnik. Eine detaillierte Planung und fachgerechte Bauausführung sind wesentliche Voraussetzungen für mangelfreies Bauen."

Doch viele Fehler treten noch nicht bei der Bauabnahme auf, sondern erst nachdem die Bewohner eingezogen sind. Mängel bei Abdichtungsarbeiten beispielsweise sind häufig erst erkennbar, wenn Folgeschäden durch Leckagen sichtbar werden. Statische und baukonstruktive Mängel führen oft erst nach dem Einzug zu Rissbildungen. Auch fehlerhafte Heizungsanlagen werden erst nach dem ersten Winter im neuen Zuhause auffällig.

Welche Baumängel traten bei Einfamilienhäusern auf?

Die Bauteilen, an denen am häufigsten Fehler auftreten, sind:

  • die Fassade (28 Prozent),
  • Innenwände (26 Prozent),
  • Heizungsanlagen (26 Prozent),
  • Fenster (26 Prozent).

Dementsprechend bezieht sich fast die Hälfte aller erfassten Mängel auf Risse an den Innen- und Außenwänden. Ebenfalls problematisch sind Mängel durch Feuchtigkeit (32 Prozent) sowie Farb-, Putzablösungen und Materialausbrüche. Die Bewertung dieser Mängel ist für Bewohner oft problematisch: "Bei den genannten Fehlern ist längst nicht immer eindeutig, ob es sich um einen Mangel oder nur um eine hinzunehmende Unregelmäßigkeit handelt", erklärt Becker.

Infografik Baumängel nach der Abnahme
Quelle: Probleme und Mängel in der Gewährleistungszeit (Ein- und Zweifamilienhäuser), Studie im Auftrag des Bauherren-Schutzbundes e.V.

Wie viele Baumängel werden behoben?

Für Neubauten gilt eine Gewährleistungspflicht von fünf Jahren. In dieser Zeit müssen die Baufirmen und Handwerker für Baumängel noch aufkommen und sie beheben. Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, müssen Haus- und Wohnungsbesitzer Mängel in der Regel auf eigene Kosten reparieren lassen. Die gute Nachricht: 70 Prozent aller Bauschäden treten während der ersten fünf Jahre nach Fertigstellung des Bauvorhabens auf.

Je klarer und umfassender ein Mangel beschrieben und zugeordnet werden konnte, desto eher wurde er beseitigt. Hierzu zählen 43 Prozent der erfassten Schäden. Auf der anderen Seite wurden ein Viertel der Baumängel nicht behoben.

Ein Blick auf den Ablauf beziehungsweise auf die Art der Beseitigung zeigt, dass 14 Prozent der Baumängel per Gerichtsverfahren geklärt werden müssen. Diese sind für Verbraucher mit hohen finanziellen und zeitlichen Aufwendungen verbunden. 77 Prozent können hingegen mit der Baufirma direkt geklärt werden.

Die Beseitigungskosten variieren dabei stark: Während die Reparaturkosten in 20 Prozent der Fälle unter 500 Euro liegen, bewegt sich der größte Anteil mit 25 Prozent bei 10.000 Euro und mehr.

So könnt ihr Baumängel vermeiden

Nicht nur während der Bauphase, sondern auch nach dem Einzug gilt: Je früher ein Mangel erkannt wird, desto eher kann man Schäden vermeiden und den Reparaturaufwand gering halten. Denn häufig entstehen durch unscheinbare Mängel große Folgeschäden. "Gerade weil Bewohner oft schwer erkennen können, ob eine festgestellte Unregelmäßigkeit sich im Toleranzbereich befindet oder ein erhöhtes Schadenspotential aufweist, sollten sie sachverständige Unterstützung hinzuziehen", so Verbraucherschützer Becker. Mehr Infos dazu lest ihr in "Pfusch am Bau: So könnt ihr gegen Baumängel beim Hausbau vorgehen".

Es ist sinnvoll, etwa ein Jahr nach dem Einzug das neu gebaute Haus einem umfassenden Gewährleistungscheck zu unterziehen. Dann ist die Gebäudetrocknung fortgeschritten, die technischen Anlagen sind in Betrieb genommen und die erste Heizperiode ist vorüber. Ein unabhängiger Bausachverständiger hilft euch dabei.

Wenn ihr dann Baumängel feststellt, müsst ihr sie richtig anzeigen. Wie das geht, erklären wir in dem Artikel "Mängelanzeige: Wie ihr Fehler bei der Mängelrüge vermeidet".

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