Bauen | Ratgeber
Baugemeinschaft: Darauf kommt es bei einer Bauherrengemeinschaft an
- Baugemeinschaft, Bauherrengemeinschaft, Baugruppe – was ist der Unterschied?
- Was ist der Unterschied zwischen einer freien und einer gesteuerten Bauherrengemeinschaft?
- Wie funktioniert eine Baugemeinschaft?
- Wie finden Bauherren eine Baugemeinschaft?
- Bauherrengemeinschaft: Welche Rechtsform hat eine Baugemeinschaft?
- Welche Haftung besteht für die Mitglieder einer Bauherrengemeinschaft?
- Welche Verträge muss eine Bauherrengemeinschaft abschließen?
- Was sind die Vorteile einer Baugemeinschaft?
- Hat eine Bauherrengemeinschaft Nachteile?
- Welche Finanzierungsmöglichkeiten stehen Baugemeinschaften zur Verfügung?
- Wie können Bauherrengemeinschaften steuerlich behandelt werden?
- Welche Bauformen sind für eine Baugemeinschaft geeignet?
- Fazit: Gemeinschaftliches Bauen bietet Chancen, aber auch Risiken
- Häufig gestellte Fragen zum Thema Baugemeinschaft
Das Wichtigste in Kürze
- Beim gemeinsamen Bauen können Bauherrengemeinschaften bis zu 20 Prozent an Baukosten einsparen.
- Angehende Bauherren können ihre Immobilien in einer freien Baugemeinschaft oder in einer gesteuerten Baugemeinschaft errichten.
- Die besten Konditionen für deine Baufinanzierung findest du bei uns: Informiere dich hier über den Finanzierungsservice von Wohnglück.de.
Das kannst du tun
- Denke intensiv darüber nach, ob du der Typ für gemeinschaftliches Bauen bist. Denn bei allen Vorteilen einer Bauherrengemeinschaft ist das Risiko für Konflikte groß.
- Lass dich bei Unklarheiten und vor allen Vertragsabschlüssen von einem Fachanwalt beraten.
- Schließe eine Rechtsschutzversicherung ab, um dich beispielsweise gegen Anwaltskosten abzusichern.
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Baugemeinschaft, Bauherrengemeinschaft, Baugruppe – was ist der Unterschied?
Der Begriff „Baugruppe“ beschreibt eher den rational motivierten Zusammenschluss einzelner Bauherren, die auf einem gemeinsam erworbenen Grundstück separate Immobilien errichten. Durch die gemeinsame Planung und Koordination der verschiedenen Gewerke lassen sich deutlich Kosten einsparen, was für Mitglieder von Baugruppen meist im Fokus steht.
Bei Baugemeinschaften beziehungsweise Bauherrengemeinschaft hingegen steht – neben der langfristigen Sicherung bezahlbaren Wohnraums – auch das soziale Miteinander im Mittelpunkt. Einen Unterschied zwischen diesen beiden Bezeichnungen gibt es nicht – Baugemeinschaft und Bauherrengemeinschaft werden häufig synonym verwendet. Bei einem Zusammenschluss einzelner Bauherren zu einer Gemeinschaft entstehen meist in Eigenregie mehrgeschossige Gebäude, die anschließend von den Mitgliedern bewohnt werden. Anders als beim Hausbau im Alleingang werden in Baugemeinschaften alle Entscheidungen gemeinsam getroffen.
Die Geschichte von Baugemeinschaften reicht weit zurück. In Deutschland entstanden sie vor allem im Zuge der Industrialisierung, als viele Menschen in die Städte zogen und Wohnraum benötigten. Die Idee, dass sich Menschen zusammenschließen, um gemeinsam Wohnraum zu schaffen, hat sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt. Heute sind Baugemeinschaften eine beliebte Form des gemeinschaftlichen Bauens und Wohnens, die oft auch ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt.
Häufig errichten Bauherrengemeinschaften generationenübergreifende Wohnprojekte als Alternative zum klassischen Eigenheim. Dabei machen folgende Motivationen einen wichtigen Teil dieser Projekte aus:
- Unterstützung im Alltag
- gemeinschaftliche Aktivitäten
- das Zusammenleben von Jung und Alt
- soziales Engagement im Quartier
- Nachhaltigkeit durch energiebewusstes Wohnen
In der Planungs- und Bauphase nimmt die Bauherrengemeinschaft meist großen Einfluss und legt viel Wert darauf, individuelle Bedürfnisse umzusetzen. Zur Idee des gemeinschaftlichen Bauens gehört die Planung und Realisierung gemeinschaftlich genutzter Flächen. Das können beispielsweise sein:
- Gästewohnungen
- Gärten
- Dachterrassen
- Gemeinschaftsräume wie Werkstätten oder Hobbyräume
- Photovoltaik oder Solarthermie
- Regenwasserzisterne
Was ist der Unterschied zwischen einer freien und einer gesteuerten Bauherrengemeinschaft?
Es gibt zwei verschiedene Arten der Baugemeinschaften:
- die freie Baugemeinschaft
- die gesteuerte Baugemeinschaft
Bei beiden Formen gilt: Mitglieder einer Bauherrengemeinschaft erwerben jeweils einen Miteigentumsanteil am Grundstück, auf dem der spätere Bau entstehen soll. Anschließend geben sie den Bau gemeinschaftlich in Auftrag. Wie groß der Miteigentumsanteil ausfällt, kann individuell sein. Einzelne Anteile können größer oder kleiner ausfallen als bei anderen Mitgliedern der Bauherrengemeinschaft. Die Größe bestimmt letztlich die Höhe der Kosten, die jedes einzelne Mitglied am Ende trägt.
In einer freien Baugemeinschaft organisieren sich die Mitglieder selbst: Sie engagieren gemeinsam einen Architekten, besprechen mit ihm ihre Wünsche und Vorstellungen und planen den Bau gemeinschaftlich. Dazu gehört auch, selbstständig alle Gewerke zu beauftragen, zu koordinieren und den Bau zu überwachen. Auch um bürokratische Angelegenheiten kümmert sich die Gemeinschaft eigenständig. Darunter fällt beispielsweise, Angebote einzuholen, Handwerker zu bezahlen und die Baugenehmigung zu beantragen. Wenn du dich für diese Form entscheidest, profitierst du von einem Höchstmaß an Flexibilität und Selbstbestimmung. Allerdings kostet die Planung und Koordination eine Menge Zeit und erfordert ein großes Fachwissen innerhalb der Baugemeinschaft. Wer sich nicht mit dem Immobilienbau auskennt, ist in einer gesteuerten Baugemeinschaft sicher besser aufgehoben.
Denn in einer gesteuerten Baugemeinschaft können sich die Mitglieder direkt an Architekten oder Baufirmen wenden, die sich speziell an Baugemeinschaften richten. Die Experten präsentieren auf Wunsch fertige Konzepte, aus denen sich die Bauherrengemeinschaft das aussuchen kann, was ihren Wünschen und Vorstellungen am nächsten kommt. Der Architekt beziehungsweise die Baufirma kümmert sich zudem die Beauftragung und Koordination der Gewerke, begleicht die Rechnungen und überwacht den Baufortschritt. Das spart der Gemeinschaft viel Zeit, geht jedoch auf Kosten der Flexibilität und Individualität. Denn ein fertig ausgearbeitetes Konzept lässt sich in der Regel nicht nennenswert anpassen. Zudem wird der Gesamtpreis des Bauprojekts höher, als wenn die Mitglieder alles selbst in die Hand nehmen.
Tipp: Für freie Bauherrengemeinschaften ist es ratsam, einen professionellen Projektplaner zu beauftragen. Dieser unabhängige Berater kann dabei helfen, wichtige Entscheidungen zu treffen, kennt sich mit rechtlichen und kaufmännischen Themen rund ums Bauen aus und kann im Fall von Streitigkeiten schlichten.
Wie funktioniert eine Baugemeinschaft?
Eine Bauherrengemeinschaft durchläuft vier Phasen: Zunächst gründen die Interessenten eine Interessengemeinschaft, bevor sie im nächsten Schritt eine Planungsgemeinschaft bilden. Anschließend wird die Gruppe zur Baugemeinschaft und bei Fertigstellung des Projekts zur Eigentümergemeinschaft.
So sehen die einzelnen Phasen aus:
1. Interessengemeinschaft
Am Anfang kommen Gleichgesinnte zusammen und bilden eine Interessengemeinschaft. Alle Mitglieder stellen bei regelmäßigen Treffen ihre Ideen vor, äußern individuelle Wünsche und erarbeiten gemeinsame Ziele. Stellst du in dieser Phase fest, dass die Gemeinschaft nicht zu dir passt, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um auszusteigen. Denn noch hast du keine Verträge abgeschlossen und bislang lediglich deine Zeit investiert.
Entscheidest du dich, dabeizubleiben, führt der nächste Weg zum Notar. Denn bevor es in der nächsten Phase ernst wird, sollten wichtige Fragen besprochen und notariell erfasst werden. Dazu gehören unter anderem:
- Haben alle Mitglieder das gleiche Stimmrecht?
- Zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen kann jemand ausscheiden?
- Was passiert, wenn jemand aus der Bauherrengemeinschaft seine Immobilie vermieten oder verkaufen möchte?
2. Planungsgemeinschaft
Jetzt wird aus der Interessengemeinschaft eine Planungsgemeinschaft. Die Gemeinschaft begibt sich gemeinsam auf die Suche nach einem passenden Baugrundstück und beauftragt einen Architekten und die ausführenden Gewerke. Außerdem wird die offizielle Rechtsform festgelegt.
3. Baugemeinschaft
Sobald der Grundstückskaufvertrag unterschrieben ist, wird aus der Planungsgemeinschaft eine Baugemeinschaft. Diese Gemeinschaft besteht bis zum Abschluss des Baus und der anschließenden Abrechnung. Gemeinsam plant und koordiniert die Bauherrengemeinschaft den gesamten Bauprozess. Alle Mitglieder tragen sämtliche Risiken wie erhöhte Baukosten, Verspätungen und Qualitätsmängel. Dafür müssen alle Pläne, Protokolle, Verträge und Kosten für alle offen zugänglich sein. Mitglieder, die zu diesem Zeitpunkt noch aus der Gemeinschaft austreten möchten, müssen sich nach den vertraglichen Bestimmungen der gewählten Rechtsform richten.
4. Eigentümergemeinschaft
In dieser letzten Phase werden aus den Bauherren Immobilienbesitzer. Nach dem Abschluss der Baumaßnahmen beziehen die Mitglieder ihre Immobilien, zu denen jeweils ein eigener Grundstücksteil gehört. Im Falle eines Mehrfamilienhauses wird jedes Baugemeinschaftsmitglied zum Teileigentümer und organisiert sich wie vom Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgeschrieben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Wie finden Bauherren eine Baugemeinschaft?
Du möchtest gemeinsam mit anderen eine Baugemeinschaft gründen? Dann solltest du unterschiedliche Kanäle nutzen, um Gleichgesinnte zu finden:
- Hör dich im Freundes- und Bekanntenkreis um: Vielleicht hat jemand aus deinem Umfeld ebenfalls Interesse an der Gründung einer Baugemeinschaft oder kennt jemanden, der interessiert sein könnte.
- Anzeigen im Blick halten oder selbst ein Gesuch aufgeben: Wie auch bei der Suche nach einem Baugrundstück oder einer Bestandsimmobilie lohnt sich häufig ein Blick in die Zeitung beziehungsweise entsprechende Online-Portale. Du kannst natürlich auch selbst eine Anzeige schalten.
- Architekten und Baubetreuer kontaktieren: Es gibt Architekten und Baubetreuer, die sich auf die Zusammenarbeit mit Bauherrengemeinschaften spezialisiert haben. Diese Experten sind gute Ansprechpartner, um Kontakte zu anderen Bauwilligen zu vermitteln. Bei der Suche hilft die Architektenkammer.
- Im Netz recherchieren: Wenn du das Stichwort „Baugemeinschaft“ oder „Bauherrengemeinschaft“ und deinen Ort in eine Suchmaschine eingibst, findest du in der Regel zahlreiche Treffer für deine Region.
- Online-Plattformen checken: Informiere dich, ob es in deiner Region Internetplattformen gibt, die sich auf Baugemeinschaften spezialisiert haben. Das ist vor allem in Großstädten und deren Region der Fall. Darauf stellen sich Gemeinschaften vor, die noch auf der Suche nach weiteren Mitgliedern sind. Häufig nutzen auch Architekten diese Online-Plattformen, um auf ihre Bauprojekte aufmerksam zu machen. Eine bundesweite Übersicht über regionale Beratungsstellen bietet der Bundesverband Baugemeinschaften e.V.. Dort stellen sich häufig Bauherrengemeinschaften vor, die noch Gleichgesinnte suchen.
Bauherrengemeinschaft: Welche Rechtsform hat eine Baugemeinschaft?
Baugemeinschaften gründen in der Regel eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), zu der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen. Die Gesellschaft darf maximal 250.000 Euro Umsatz erzielen und muss nicht ins Handelsregister aufgenommen werden. Als GbR benötigt eine Baugemeinschaft kein Mindestkapital und auch keinen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag, jedoch haften alle Mitglieder mit ihrem Privatkapital. Diese Rechtsform wird von den meisten Bauherrengemeinschaften bevorzugt.
Es gibt jedoch noch weitere Möglichkeiten wie die Gründung einer Genossenschaft: Diese besteht aus mindestens drei Personen und organisiert sich selbst. Um sie zu gründen, müssen die Mitglieder eine Satzung erarbeiten und bei einer Generalversammlung beschließen. Zudem müssen sie einen Vorstand und einen Aufsichtsrat bestimmen. Anschließend folgt der Eintrag in das Genossenschaftsregister. Die Mitglieder müssen kein Mindestkapital mitbringen und haften nicht mit ihrem Privatvermögen. Diese Rechtsform eignet sich, um zu einem späteren Zeitpunkt noch andere Mitglieder aufzunehmen.
Eher selten wird eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gewählt. Eine GmbH ist im Gegensatz zur GbR und Genossenschaft keine Personengesellschaft, sondern eine Kapitalgesellschaft. Sie kann theoretisch von nur einem Mitglied gegründet werden. Der beziehungsweise die Gesellschafter müssen ein Mindestkapital von 25.000 Euro einbringen. Sie haften jedoch nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern ausschließlich mit dem Vermögen der Gesellschaft. Für die Gründung fallen Notargebühren und Kosten für den Eintrag ins Handelsregister an.
Generell gilt für alle Rechtsformen: Kompromissbereitschaft, Teamfähigkeit und die Fähigkeit zur Konfliktlösung sind entscheidende Voraussetzungen für das Bauen in Gemeinschaft.
Tipp: Egal, für welche Form du dich entscheidest: Du solltest unbedingt vorab umfassenden juristischen Rat einholen.
Welche Haftung besteht für die Mitglieder einer Bauherrengemeinschaft?
Wenn du dich einer Baugemeinschaft anschließt, solltest du dir einen entscheidenden Punkt vor Augen führen: Alle Beteiligten haften für alle Verbindlichkeiten mit ihrem persönlichen Vermögen beziehungsweise mit dem Gesellschafts- oder Genossenschaftsvermögen. Das bedeutet ganz konkret: Wird ein Mitglied zahlungsunfähig und kann seinen vereinbarten Anteil nicht mehr tragen, müssen die anderen dafür aufkommen. Diese gegenseitige Haftung ist unumgänglich. Deshalb ist es entscheidend, sich vor der Vertragsunterzeichnung davon zu überzeugen, dass alle Mitglieder eine einwandfreie Bonität mitbringen und in der Lage sind, das Gemeinschaftsprojekt finanziell zu stemmen.
Tipp: Jedes Mitglied sollte sich individuell von einem Juristen beraten lassen, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Auch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist für jeden einzelnen empfehlenswert. Denn auch wenn die Chemie innerhalb der Gemeinschaft stimmt, kommt es in der Bauphase häufig zu unüberwindbaren Konflikten. Deshalb ist es sinnvoll, sich zum Beispiel gegen Gerichts- und Anwaltskosten abzusichern. Wichtig ist, dass die Rechtsschutzversicherung den Bereich „Wohnen“ abdeckt.
Welche Verträge muss eine Bauherrengemeinschaft abschließen?
In einer Baugemeinschaft ist es sehr wichtig, klare Regelungen aufzustellen und diese vertraglich festzuhalten. Deshalb solltest du dir gemeinsam mit allen anderen Mitgliedern intensiv Gedanken über sämtliche Szenarien machen, die eventuell eintreten könnten: Was passiert beispielsweise, wenn jemand aus der Gemeinschaft austreten möchte? Regelungen und Fristen zur Kündigung sollten unbedingt festgelegt werden. Oder was passiert, wenn jemand seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte? Oder wenn ein Mitglied der Bauherrengemeinschaft stirbt?
Bei der Erstellung sämtlicher Verträge sollte sich die Gemeinschaft gemeinsam von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen. Dazu gehören:
- Der Grundstückskaufvertrag: Dieser muss zwingend notariell beglaubigt werden. Anschließend beantragt der Notar die Eintragung aller Mitglieder ins Grundbuch. Wichtige Tipps zum Grundstückskauf haben wir hier für dich zusammengestellt.
- Der Teilungsvertrag: Dieser Vertrag ist wichtig für Bauherren, die gemeinsam ein Mehrfamilienhaus errichten. Der Teilungsvertrag ist die Voraussetzung dafür, dass das Grundbuchamt eigene Grundbuchblätter für die einzelnen Wohnungen anlegt und die Grundschuldbestellung der einzelnen Bauherren einträgt.
- Der Bauvertrag: Wird das Grundstück unabhängig von einem Bauvertrag erworben, ist eine notarielle Beurkundung nicht zwingend erforderlich. Anders ist es, wenn die Bauherrengemeinschaft das Grundstück von der ausführenden Baufirma kauft: Dann muss der Bauvertrag beurkundet werden.
- Der Architekten- und Projektplanervertrag: Ähnlich verhält es sich bei den Verträgen mit Architekten und Projektplanern. Beauftragt die Gemeinschaft den Architekten oder Planer auch mit der Bauleistung, ist eine notarielle Beurkundung verpflichtend. Aber Achtung: Der Architektenvertrag darf nicht an den Grundstücksverkauf gekoppelt sein. Das verbietet der Gesetzgeber, damit Architekten, die ein Grundstück verkaufen, dem Käufer nicht ihre Leistungen aufzwingen können.
Wichtig: Um mit dem Gemeinschaftsprojekt loslegen zu können, musst du mit deiner Bauherrengemeinschaft zunächst einen Bauantrag beim zuständigen Bauamt stellen. Alles dazu kannst du hier nachlesen.
Was sind die Vorteile einer Baugemeinschaft?
Gemeinsam mit Gleichgesinnten zu bauen, hat viele Vorteile:
- Deutliche Kostenersparnis: Die geringeren Baukosten sind für die meisten angehenden Immobilienbesitzer eines der wichtigsten Argumente, um sich für eine Bauherrengemeinschaft zu entscheiden. Das gemeinschaftliche Bauen ist günstiger, da Mehrfamilienhäuser, Doppel- oder Reihenhäuser weniger Platz benötigen als ein freistehendes Einfamilienhaus. Zudem fallen Notargebühren und Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis an, der durch alle Mitglieder geteilt wird. Das gilt ebenfalls für die Erschließungskosten. Da auch die üblichen Bauträgerkosten wegfallen, bleiben Baugemeinschaften preislich in der Regel bis zu 20 Prozent unter den ortsüblichen Baukosten. Auch beim Thema Handwerkerkosten lässt sich über ein großes Gemeinschaftsprojekt ebenfalls einiges einsparen.
- Flexible Gestaltungsmöglichkeit: Als Teil einer Baugemeinschaft hast du individuellen Einfluss auf die Planung und die Qualität deines künftigen Zuhauses. Gemeinsam lassen sich spezielle Wohnkonzepte realisieren, die für einen Bauherren allein organisatorisch, technisch oder finanziell nicht zu stemmen wären.
- Gleichgesinnte Nachbarschaft: Mitglieder einer Bauherrengemeinschaft kennen sich nicht nur von Anfang an, sondern haben meist sehr ähnliche Vorstellungen und Wünsche wie soziale Anbindung und Nachhaltigkeit – gute Voraussetzungen für eine harmonische Nachbarschaft unter Freunden und somit für ein gutes Stück Lebensqualität.
- Exklusive Grundstücke: Baugemeinschaften bieten besondere Chancen auf Grundstücke, die gar nicht erst auf den Markt kommen. Denn viele Städte und Gemeinden bieten Bauland speziell für Baugemeinschaften an, um etwa den Wohnungsbau zu fördern.
Hat eine Bauherrengemeinschaft Nachteile?
Gemeinschaftlich zu bauen, kann auch Nachteile mit sich bringen:
- Bauherrenrisiko: Engagierst du einen Bauträger, kannst du mit einem vereinbarten Festpreis rechnen. Baust du gemeinsam mit anderen in Eigenregie, haftet die Gemeinschaft für alle Bauherrenrisiken wie pünktliche Zahlungen und termingerechte Planung.
- Konfliktgefahr: Auch wenn du dich mit den anderen Mitgliedern deiner Bauherrengemeinschaft gut verstehst und ihr ähnliche Vorstellungen vom gemeinsamen Bauen und Wohnen habt, gilt: Je größer die Gemeinschaft, desto mehr Diskussionspotenzial gibt es. Schließlich müssen sich alle beteiligten im Bauprozess über sämtliche Entscheidungen einigen – und das kann zu zahlreichen Konflikten führen.
- Zeitaufwand: Vor allem, wenn du dich für eine freie Baugemeinschaft entscheidest, ist der Zeitaufwand deutlich höher, als wenn du dein Eigenheim im Alleingang baust. Sowohl der aufwendige Planungsprozess als auch die Abstimmung in der Gemeinschaft nehmen viel Zeit in Anspruch, die du unbedingt einplanen solltest.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten stehen Baugemeinschaften zur Verfügung?
Zunächst einmal sollte jedes Mitglied der Baugemeinschaft für sich klären, ob es seinen Anteil auch finanziell stemmen kann. Dafür bietet sich zunächst das Gespräch mit der Hausbank an. Wichtig zu wissen: Für Bauherrengemeinschaften ist in der Regel die Vorlage einer Finanzierungsbestätigung Voraussetzung für die Aufnahme.
Was den Eigenanteil beim Immobilienbau angeht, gelten für eine Baugemeinschaft grundsätzlich dieselben Empfehlungen wie auch für einzelne Bauwillige. Laut dem Bundesverband Baugemeinschaften sollte die Gemeinschaft in der Regel zwischen 15 und 25 Prozent Eigenkapital in die Finanzierung einbringen.
Die besten Konditionen für deine Immobilienfinanzierung findest du bei uns: Informiere dich hier über den Finanzierungsservice von Wohnglück.de.
Um die gemeinschaftliche Finanzierung zu klären, muss eine Bauherrengemeinschaft die Konditionen verschiedener Kreditinstitute sorgfältig vergleichen und möglichst viele Angebote einholen. Denn nicht alle Banken sind bereit, Baugemeinschaften zu finanzieren. Und die Kreditinstitute, die es tun, setzen vollkommen unterschiedliche Bedingungen voraus: Es gibt Banken, die ein Gemeinschaftsprojekt nur dann finanzieren, wenn alle Mitglieder das Vorhaben über diese Bank abwickeln. Andere Banken finanzieren nur den Bau, wenn das Grundstück bereits aus eigenen Mitteln erworben, geteilt und im Grundbuch eingetragen wurde. Grundsätzlich ist sowohl eine gemeinsame Baufinanzierung über ein Kreditinstitut oder einzelne Finanzierungen über unterschiedliche Banken möglich.
Tipp: Schöpfe staatliche Förderungen aus. Denn mit Zuschüssen vom Staat kannst du zusätzlich sparen, wenn du deine Traumimmobilie mit einer Baugemeinschaft errichtest. Manche Kommunen bieten spezielle Förderprogramme in Form von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen an. Kommunale Förderungen gibt es für Baugemeinschaften besonders beim Thema Wohnungsbau – schließlich ist die Wohnungsnot gerade in Großstädten ein Problem. Darüber hinaus kannst du – wie bei jedem anderen Bauprojekt auch – staatliche Förderprogramme von KfW und BAFA nutzen, wenn du auf Energieeffizienz setzt.
Alles zu staatlichen Förderprogrammen liest du in diesem Artikel.
Wie können Bauherrengemeinschaften steuerlich behandelt werden?
Wie es bei Bauherrengemeinschaften mit der steuerlichen Behandlung aussieht, hängt von ihrer Struktur und den individuellen Umständen ab. Wir haben einige Punkte zusammengetragen:
Einkommensteuer: Die Einkünfte und Ausgaben werden den einzelnen Baugemeinschaftsmitgliedern zugerechnet. Jedes Mitglied muss seinen Anteil an den Einkünften und Ausgaben in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben.
Umsatzsteuer: Wird die Bauherrengemeinschaft als Unternehmer tätig, indem sie beispielsweise eine Immobilie vermietet, kann sie umsatzsteuerpflichtig sein. In diesem Fall muss die Gemeinschaft eine Umsatzsteuererklärung abgeben und Umsatzsteuer abführen.
Grunderwerbsteuer: Beim Erwerb des Grundstücks fällt Grunderwerbsteuer an. Diese wird von der Bauherrengemeinschaft als Gesamtschuldner getragen, wobei die Mitglieder anteilig haften.
Gewerbesteuer: In der Regel sind Bauherrengemeinschaften nicht gewerbesteuerpflichtig, da sie meist nicht gewerblich tätig sind. Sollte jedoch eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen, könnte Gewerbesteuer anfallen.
Tipp: Auch in diesem Punkt ist es unbedingt ratsam, dich von einem Experten beraten zu lassen. Bei allen steuerlichen Fragen hilft ein Steuerberater weiter.
Welche Bauformen sind für eine Baugemeinschaft geeignet?
Für Bauherrengemeinschaften kommen verschiedene Bauformen infrage. Für welche sich die Gemeinschaft entscheidet, hängt von den individuellen Bedürfnissen ihrer Mitglieder ab, dem gesetzten Budget und den örtlichen Rahmenbedingungen wie dem Bebauungsplan ab.
Gängige Bauformen sind beispielsweise folgende:
Mehrfamilienhäuser: Diese Bauform wird von den meisten Bauherrengemeinschaften bevorzugt, da sich auf wenig Fläche mehrere Wohneinheiten unter einem Dach vereinen und somit Kosten sparen lassen.
Reihenhäuser: Diese bieten individuelle Wohneinheiten mit einem gemeinsamen Grundriss und sind oft in städtischen Gebieten zu finden.
Doppelhäuser: Zwei Wohneinheiten teilen sich eine Wand, was Baukosten sparen kann und dennoch ein gewisses Maß an Privatsphäre bietet.
Cluster-Wohnungen: Diese Bauform kombiniert private Wohneinheiten mit großzügig angelegten Gemeinschaftsflächen, die von allen Bewohnern genutzt werden können.
Ökologische Bauweisen: Hierbei wird auf nachhaltige Materialien und energieeffiziente Bauweisen Wert gelegt.
Umgebaute Bestandsgebäude: Bestehende Gebäude werden häufig umgebaut oder saniert, um den Bedürfnissen der Baugemeinschaft gerecht zu werden.
Die Wahl der Bauform hängt von vielen Faktoren ab, darunter die Größe der Gemeinschaft, das verfügbare Grundstück und die finanziellen Möglichkeiten.
Fazit: Gemeinschaftliches Bauen bietet Chancen, aber auch Risiken
Attraktive Baugrundstücke sind nicht nur begehrt, sondern auch teuer – ganz besonders in größeren Städten. Das können sich viele Bauwillige nicht leisten – es sei denn, sie tun sich zu einer Baugemeinschaft zusammen. Denn beim gemeinschaftlichen Bauen lassen sich bis zu 20 Prozent Kosten einsparen. Ein weiterer Pluspunkt, der die meisten Baugemeinschaften antreibt, ist die Aussicht auf eine harmonische Nachbarschaft: Schließlich finden sich in der Regel Menschen zusammen, die ähnliche Vorstellung vom künftigen Wohnen haben.
Dennoch solltest du dir vorab eingehend Gedanken darüber machen, ob eine Bauherrengemeinschaft das Richtige für dich ist. Denn die demokratischen Planungen und Abstimmungen erfordern einen hohen Zeitaufwand und sind mitunter nicht nur anstrengend, sondern oft auch konfliktreich. Hinzu kommt das finanzielle Risiko, denn in einer Baugemeinschaft gilt: Jeder haftet für alle. Sind jedoch eine gute Portion Mut, ausgeprägte Teamfähigkeit und Kompromissbereitschaft vorhanden, bietet gemeinschaftliches Bauen viele Chancen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Baugemeinschaft
Wenn sich mehrere Bauwillige zusammenschließen, um gemeinsam den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen und dabei viel Wert auf ein gutes soziales Miteinander legen, spricht man von einer Baugemeinschaft. Die Gemeinschaft erwirbt zusammen ein Grundstück und errichtet darauf in Eigenregie Immobilien, die von den einzelnen Mitgliedern bewohnt werden. Klassisch für Bauherrengemeinschaften ist die Errichtung von Gemeinschaftsflächen wie Gärten, Terrassen oder Hobbyräumen, die für alle zugänglich sind.
Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist die Rechtsform, die Baugemeinschaften am häufigsten wählen. Es gibt jedoch noch andere mögliche Rechtsformen.
In einer Bauherrengemeinschaft fällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis an, der durch alle Mitglieder geteilt wird.
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