Der rote Punkt an der Baustelle macht für alle sichtbar: Für dieses Bauprojekt gibt es eine offizielle Freigabe. Ein lästiges Detail? Leider nein. Ohne vorliegende Baufreigabe droht bei einer Prüfung der Baustopp.
Endlich ist sie da, die Baugenehmigung für euer Traumhaus. Dann kann’s ja jetzt losgehen, oder? Jein. Vor dem ersten Spatenstich braucht der deutsche Bauherr noch die Baufreigabe und das Baustellenschild, den sogenannten "roten Punkt". Wäre sonst ja auch zu einfach. Seufz! Was soll’s? Diese Hürde nehmt ihr nun auch noch.
Was bedeutet der rote Punkt?
Bevor euer Bauprojekt endlich starten kann und die ersten Handwerker anrücken, müssen alle Genehmigungen vorliegen. Und das ist bei einigen Bauvorhaben nicht nur die Baugenehmigung. Darüber hinaus müssen zum Beispiel Prüfstatiken oder Wärmeschutznachweise vorliegen. Erst wenn alles komplett ist, erteilt die zuständige Behörde die sogenannte Baufreigabe (auch Baufreigabeschein). Optisch sichtbar wird sie durch den "roten Punkt" (auch Bauschild oder Baustellenschild). Das amtliche Dokument zur Baufreigabe müsst ihr an eurer Baustelle anbringen.
Reicht die Baugenehmigung für euer Projekt aus, verschickt die Behörde die Baufreigabe in der Regel direkt zusammen mit der Baugenehmigung.
Übrigens: Den roten Punkt gibt es auch in grün. Der grüne Punkt wird verwendet, wenn das Bauvorhaben genehmigungsfrei (kenntnisgabepflichtige Vorhaben) ist.
Woher bekomme ich den roten Punkt?
Woher der rote Punkt kommt? Das ist ganz unterschiedlich. Noch vor einigen Jahren haben die Baubehörden das Blatt mit dem roten Punkt auf weißem Hintergrund an den Bauherrn geschickt. Heute sind viele Baubehörden dazu übergegangen, nur die Freigabe selbst zuzusenden. Das Formular mit dem roten Punkt können sich die Bauherren dann herunterladen und selbst ausdrucken.
Roter Punkt: Wo muss ich ihn anbringen?
Wichtig ist, dass der rote Punkt von außen gut sichtbar und leicht zu lesen an der Baustelle angebracht wird. Am besten eignet sich dazu der Bauzaun neben der Zufahrt zur Baustelle. Bei einer Prüfung ist so auf den ersten Blick zu sehen, um welches Projekt es sich hier handelt.
Achtung: Das Schild mit dem roten Punkt leidet natürlich unter Wind und Wetter oder wird eventuell auch mal mutwillig abgerissen. Als Bauherren seid ihr verpflichtet, es bei Bedarf zu erneuern und mit einer Folie vor Nässe und Diebstahl zu schützen.
Was steht auf dem roten Punkt?
Auf dem Formular stehen in Kurzform alle Fakten zu eurem Bauprojekt. Dazu gehören:
Name, Anschrift und Telefonnummern des Rohbauunternehmers
Auch das dazugehörige Dokument zur Baufreigabe müsst ihr auf der Baustelle im Original aufbewahren. Könnt ihr es bei einer Prüfung nicht vorlegen, kann das zum Baustopp führen.
Was fehlt noch zur Baufreigabe?
In den Nebenbestimmungen zu eurer Baugenehmigung steht in der Regel genau drin, was ihr noch vorlegen müsst, damit der Bau tatsächlich beginnen kann. Fehlen können zum Beispiel:
Findet sich in der Baugenehmigung kein konkreter Hinweis, was noch fehlt, um die Baufreigabe zu bekommen, ist es sinnvoll, dass ihr euch direkt an die zuständige Baubehörde wendet.
Was bedeutet ein halber roter Punkt?
Ein ganzer roter Punkt bedeutet, dass eine Gesamtbaufreigabe erteilt wurde. Folgerichtig dokumentiert ein halber Punkt nur eine Teil-Baufreigabe. Das ist dann üblich, wenn es nach den ersten Arbeiten (zum Beispiel dem Abstecken des Baukörpers und seiner Höhenlage auf dem Grundstück) noch einer bautechnischen Prüfung bedarf, bevor es weitergehen kann. Welche Arbeiten der jeweilige Punkt freigibt, steht auf der Baufreigabe.
Kann‘s nach der Baufreigabe endlich losgehen?
Leider noch nicht. Wenn Baugenehmigung und Baufreigabe vorliegen, seid ihr wieder dran. Habt ihr alle Vorbereitungen getroffen und alle Handwerker bestellt, müsst ihr spätestens eine Woche vor konkretem Baubeginn die sogenannte Baubeginnsanzeige schriftlich bei eurer Baubehörde einreichen.
Auch in diesem Schritt müsst ihr wieder Angaben zum Bauvorhaben, zum Bauherrn und zum Bauleiter machen sowie Nachweise zu Statik und Brandschutz beibringen. Aber das kennt ihr ja schon. Ist die Anzeige fristgerecht eingegangen, dürft ihr endlich loslegen!