Folgende Frage wurde an die Wohnglück-Redaktion herangetragen: "Wir möchten uns gern nachträglich vor unser Haus einen Balkon anbauen lassen. Jetzt haben wir gehört, dass man dafür gar keine Genehmigung braucht. Stimmt das?"
Die Wohnglück-Experten antworten:
Wir möchten euch dringend davon abraten, einen Balkon – auch nachträglich – ohne eine Baugenehmigung zu errichten. In einigen wenigen Fällen ist die Errichtung eine Balkons zwar auch ohne Genehmigung möglich. Das ist aber die absolute Ausnahme.
Die planungstechnischen Vorschriften für einen Anbaubalkon sind in der jeweiligen Landesbauordnung des Bundeslandes und dem örtlichen Bebauungsplan geregelt. Und fast immer fordern diese ein Genehmigungsverfahren für einen Balkon(an)bau.
Balkon anbauen: Nur mit Genehmigung
Vorsicht bitte auch bei Schlagwörtern wie "verfahrensfrei", "genehmigungsfrei" oder "untergeordnetes Bauteil". Damit wird manchmal argumentiert, dass der Balkon angeblich keine Genehmigung benötigt. Hier eine Kurzinfo, was diese Begriffe überhaupt bedeuten:
- Verfahrensfreie Bauten brauchen zwar keine eigene Anmeldung. Trotzdem müssen dabei alle gesetzlichen Bestimmungen sowie die Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten werden. Dabei ist der Bauherr für die Einhaltung verantwortlich. Wer sich also nicht wirklich damit auskennt, sollte lieber die Finger davon lassen.
- Auch genehmigungsfreie Bauvorhaben müsst ihr beim Bauamt anmelden. Der Unterschied: Für den Bauantrag benötigt ihr dann meist weniger Nachweise und in der Regel entfällt die Prüfung durch die Behörden.
- Die Klassifizierung als untergeordnetes Bauteil befreit einen Balkon ebenfalls nicht von der Genehmigungspflicht. Das sagt nur aus, dass bei der Errichtung des Balkons keine Abstandsflächen berücksichtigt werden müssen.
Unbedingt örtliches Bauamt einschalten
Baurecht ist eine ziemlich komplizierte Sachen. Wir empfehlen daher, vor dem Anbau eines Balkons unbedingt beim örtlichen Bauamt nach den geltenden Bestimmungen zu fragen. In aller Regel muss dann ein Bauantrag gestellt werden, für den ihr folgende Informationen benötigt:
- kurze Baubeschreibung
- amtlicher Lageplan
- vom Planer (Architekt, Handwerksmeister) unterschriebene Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitt/e)
- Gutachten zur Statik
Für den Bauantrag braucht ihr also die Unterstützung eines Fachmanns, zum Beispiel eines Architekten oder Bauingenieurs. In aller Regel erledigt das aber das beauftragte Fachunternehmen, das den Balkon anbringt, für euch.
Unser abschließender Hinweis: Ihr habt auch eine Frage und benötigt den Rat unserer Wohnglück-Experten? Kein Problem: Schreibt uns über den Facebook-Messenger oder nutzt unser Kontaktformular und wir stehen euch nach Möglichkeit mit Rat und Tat zur Seite.