Nachträglich angebauter Balkon

Modernisieren | Expertentipp

Anbaubalkon ohne Baugenehmigung? Das steckt wirklich dahinter


Das Schöne an einem Anbaubalkon: Er ist relativ schnell und kostengünstig errichtet. Aber stimmt es, dass man nachträglich einen Balkon auch ohne Baugenehmigung anbringen darf? Wir klären die Frage der Genehmigung bei einem Anbaubalkon.

  1. Darf ein Balkon ohne Baugenehmigung angebaut werden? 
  2. Anbaubalkon nur mit Baugenehmigung
  3. Bauamt einschalten
  4. Welche Strafe riskiert man ohne Baugenehmigung?
  5. Fazit: Lohnt es sich, einen Anbaubalkon ohne Baugenehmigung zu errichten?

Immer mal wieder ist zu lesen, dass man für einen Anbaubalkon keine Baugenehmigung braucht. Sogar Fachfirmen werben teilweise damit, dass sie euch einen Balkon nachträglich anbauen, ohne dass dafür eine Genehmigung nötig wäre. Aber stimmt das auch?

Im Folgenden klären wir die Frage, ob ihr für einen Anbaubalkon eine Baugenehmigung benötigt und was ihr gegebenenfalls noch dafür tun müsst, um nachträglich einen Balkon zu installieren.

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Darf ein Balkon ohne Baugenehmigung angebaut werden? 

Um es auf den Punkt zu bringen: Wir möchten euch dringend davon abraten, einen Balkon – auch nachträglich – ohne eine Baugenehmigung zu errichten. In einigen wenigen Fällen ist die Errichtung eine Balkons zwar auch ohne Genehmigung möglich. Das ist aber die absolute Ausnahme.

Die planungstechnischen Vorschriften für einen Anbaubalkon sind in der jeweiligen Landesbauordnung des Bundeslandes und dem örtlichen Bebauungsplan geregelt. Und fast immer fordern diese ein Genehmigungsverfahren für einen Balkon. Auch für den nachträglichen Anbau.

Anbaubalkon nur mit Baugenehmigung

Warum ist dann trotzdem immer wieder davon zu lesen, dass Anbaubalkone auch ohne Baugenehmigung möglich sind? Das liegt meist an Schlagwörtern wie "verfahrensfrei", "genehmigungsfrei" oder "untergeordnetes Bauteil". Damit wird manchmal argumentiert, dass der Balkon angeblich keine Genehmigung benötigt.

Das stimmt so aber nicht. Denn obwohl diese Begriffe suggerieren, dass einfach drauflosgebaut werden kann, steckt der Teufel im Detail. Hier eine Kurzinfo, was diese Vokabeln aus dem Baurecht überhaupt bedeuten:

  • Verfahrensfreie Bauten brauchen zwar keine eigene Anmeldung. Trotzdem müssen dabei alle gesetzlichen Bestimmungen sowie die Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten werden. Dabei ist der Bauherr für die Einhaltung verantwortlich. Wer sich also nicht wirklich damit auskennt, sollte lieber die Finger davon lassen.
  • Auch genehmigungsfreie Bauvorhaben müsst ihr beim Bauamt anmelden. Der Unterschied: Für den Bauantrag benötigt ihr dann meist weniger Nachweise, und in der Regel entfällt die Prüfung durch die Behörden.
  • Die Klassifizierung als untergeordnetes Bauteil befreit einen Balkon ebenfalls nicht von der Genehmigungspflicht. Das sagt nur aus, dass bei der Errichtung des Balkons keine Abstandsflächen berücksichtigt werden müssen.

Ihr seht: Die Materie ist deutlich komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint. Unser Tipp: die Bauexperten von Wohnglück bieten euch eine professionelle Modernisierungsberatung vor Ort. Wie das funktioniert, was es kostet? Informiert euch gleich in einem unverbindlichen Vorgespräch über die Details.

Bauamt einschalten

Baurecht ist eine ziemlich komplizierte Sache. Wir empfehlen euch daher, vor dem Anbau eines Balkons unbedingt beim örtlichen Bauamt nach den geltenden Bestimmungen zu fragen. In aller Regel muss dann ein Bauantrag gestellt werden, für den ihr folgende Informationen benötigt:

  • kurze Baubeschreibung
  • amtlicher Lageplan
  • vom Planer (Architekt, Handwerksmeister) unterschriebene Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitt/e)
  • Gutachten zur Statik

Für den Bauantrag braucht ihr also die Unterstützung eines Fachmanns, zum Beispiel eines Architekten oder Bauingenieurs. In aller Regel erledigt das aber das beauftragte Fachunternehmen, das den Balkon anbringt, für euch. Erkundigt euch sicherheitshalber vor der Auftragserteilung, ob das Einholen der Genehmigung auch in den Kosten enthalten ist.

Welche Strafe riskiert man ohne Baugenehmigung?

Der Anbaubalkon steht auch ohne Genehmigung? Mag sein, aber eventuell steht er nicht allzu lange. Erfährt euer Bauamt von der illegalen Errichtung, dann liegt es im Ermessen des Amtes, welche Strafe es verhängt.

Die Maßnahmen reichen dabei von einem Nutzungsverbot über einen vollständigen Rückbau mit Wiederherstellungsaufforderung (in den Urzustand vor dem Balkonanbau) bis hin zu einer Geldstrafe. Die kann – je nach Bußgeldkatalog der einzelnen Bundesländer – bis zu 50.000 Euro betragen.

Fazit: Lohnt es sich, einen Anbaubalkon ohne Baugenehmigung zu errichten?

Das Baurecht ist in Deutschland streng geregelt. Wer dagegen verstößt, riskiert empfindliche Strafen. Warum sich den Stress antun, wenn ein simpler Anruf beim Bauamt Klarheit schafft?

Die Mitarbeiter im Bauamt sind bemüht, eure Fragen im Vorfeld umfassend zu beantworten, sodass ihr bei eurem Bauvorhaben auf der sicheren Seite seid.

Und wenn ihr euch jetzt einen Balkon nachträglich anbauen wollt, dann lest gerne dazu diesen Artikel: Balkon nachträglich anbauen: Wie das geht und was es kostet

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