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Abgeschlossenheits­bescheinigung – wir klären deine Fragen!

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Katharina Schneider


Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass einzelne Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus als solche abgeschlossen sind – und ganz eindeutig voneinander abgrenzbar. Wir zeigen euch, wann die Erklärung benötigt und unter welchen Voraussetzungen sie ausgestellt wird.

  1. Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
  2. Was ist der Zweck einer Abgeschlossenheitsbescheinigung?
  3. Was steht in einer Abgeschlossenheitsbescheinigung?
  4. Wer stellt die Bescheinigung aus?
  5. Wie viel kostet eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Mit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt die örtliche Baubehörde, dass jede einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in sich abgeschlossen ist. Und so ganz eindeutig von anderen abgrenzbar ist. Wer also einzelne Wohnungen eines Mehrfamilienhauses oder die Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus getrennt voneinander verkaufen, vererben oder verschenken will, braucht eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Wir erklären, wer sie ausstellt, welche Voraussetzungen gelten und was sie kostet.

Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Bescheinigung darüber, dass bestimmte Teileinheiten eines Gebäudes baulich hinreichend von anderen Einheiten abgeschlossen sind. Das gilt nicht nur für die jeweiligen Eigentumswohnungen oder anderen Teileigentumseinheiten, sondern auch für die einzelnen Räume einer Wohnung.

Die Einheiten müssen bautechnische vollkommen voneinander abgetrennt sein. So, dass jede Wohnung als abgetrennte Einheit betrachtet werden kann. Rechtlich ergibt sich die Notwendigkeit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung oder -erklärung aus § 3 Absatz 3 sowie § 7 Absatz 4 Nummer Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Was ist der Zweck einer Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt und das Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen möchte, der braucht eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Die Bescheinigung ist Teil des Aufteilungsplans (§ 7 Abs 4 WEG). Der Plan legt Lage und Größe der einzelnen Sondereigentumseinheiten sowie des Gemeinschaftseigentums fest. Zum Sondereigentum gehört neben dem Wohneigentum, also den Flächen, die zum Wohnen vorgesehen werden, auch noch Flächen wie Kellerabteile oder Garagen. Sondereigentum gehört immer einem Eigentümer, während Gemeinschaftseigentum, zum Beispiel Treppenhäuser oder Hausflure, der kompletten Eigentümergemeinschaft gehören. Ohne die Bescheinigung, dass die einzelnen Einheiten den Voraussetzungen der Abgeschlossenheit entsprechen, kann der Plan nicht von den örtlichen Behörden genehmigt werden.

Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung sind wiederum gemeinsam mit der Gemeinschaftsordnung Komponenten der Teilungserklärung. Diese muss notariell beglaubigt werden, wenn alle Bestandteile vorliegen und ermöglicht nach einer Prüfung durch das Grundbuchamt die Aufteilung einzelner Einheiten in einzelne Grundbuchblätter. Das wiederum ist Voraussetzung für den Verkauf.

Die Abgeschlossenheitserklärung ist nur dann erforderlich, wenn ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt wird, die verkauft werden sollen. Wollt ihr die Wohnungen vermieten, ist eine entsprechende Erklärung nicht notwendig.

Was steht in einer Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Wohnungen müssen baulich durch Decken, Böden und Wände von anderen Wohneinheiten abgegrenzt sein. Dabei muss jede abgeschlossene Wohneinheit über:

  • einen abschließbaren separaten Zugang ins Freie oder in ein Treppenhaus,
  • eine Küche oder Küchenzeile und
  • eine Dusche beziehungsweise ein Bad sowie ein WC

verfügen. Die Wohnung muss also eine Haushaltsführung ermöglichen.

Außerdem können ihr Sondereigentum wie:

  • Kellerabteile,
  • Räume auf dem Speicher oder
  • eine Garage

zugeordnet werden. Diese Räume müssen, mit Ausnahme eines Stellplatzes, verschließbar sein. Auch wenn die Voraussetzungen bei sonstigem Sondereigentum nicht so streng sind wie bei Wohneigentum, gilt eine räumliche Abgrenzung als Mindestvoraussetzung für die Abgeschlossenheit.

Die Wohnung muss so von anderen abgegrenzt sein, dass kein Zweifel an ihrer Eigenständigkeit besteht. Nur dann bekommt ihr eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Wer stellt die Bescheinigung aus?

Eigentlich stellt die örtliche Baubehörde die Abgeschlossenheitsbescheinigung aus. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Behörde ab. Auf jeden Fall wird ein Antrag, ein Lageplan und der Aufteilungsplan benötigt, aus dem die Aufteilung des Gebäudes in Sonder- und Gemeinschaftseigentum hervorgeht.

Teilweise wollen die Behörden auch noch einen aktuellen Grundbuchauszug aus dem Grundbuchregister. Eventuell muss die Behörde eine Ortsbesichtigung durchführen. Wie lange die Ausstellung der Bescheinigung dauert, kommt daher immer auf den Einzelfall an.

Seit einigen Jahren können die Bundesländer auch öffentlich bestellten Sachverständigen für das Bauwesen die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ermöglichen. So könnt ihr den Weg über die Behörde umgehen – und dabei möglicherweise auch Zeit sparen.

Wie viel kostet eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Wie teuer die Abgeschlossenheitsbescheinigung ausfällt, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab, aber auch davon, wie aufwendig das Verfahren für Behörde oder Sachverständigen ist. Muss eine Begehung vor Ort durchgeführt werden, ist der Aufwand natürlich größer.

Im Allgemeinen müsst ihr mit 30 bis 160 Euro pro Sondereigentumseinheit rechnen. Zusätzlich muss der Aufteilungsplan, der in der Regel von einem Architekten mit Hilfe eines Bauzeichners angefertigt wird, bezahlt werden. Das kann einige tausend Euro kosten. Außerdem ist die Teilungserklärung als ganze noch notariell zu beglaubigen – was auch noch das Honorar für den Notar zur Folge hat.

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