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Weihnachtsdeko an Haus & Balkon: Was ist erlaubt – und was nicht?

Portrait von Michael Penquitt
Michael Penquitt


Die eigenen Wohnräume dürft ihr in der Weihnachtszeit überwiegend dekorieren, wie es euch gefällt. Was aber die weihnachtliche Außendeko angeht, gibt es einige Dinge zu beachten.

  1. Wie lange ist die Weihnachtsdeko außen erlaubt?
  2. Welche Weihnachtsdeko ist außen erlaubt?
  3. Was ihr beim Anbringen der Weihnachtsdeko wissen müsst

Weihnachtlich dekorierte öffentliche Plätze, Häuser und Gärten gehören zur Weihnachtszeit wie Rentiere zum Weihnachtsmann. Sie transportieren die Weihnachtsstimmung und schüren Vorfreude auf eines der schönsten Feste des Jahres. Doch Geschmäcker sind verschieden und außerdem: Nicht alle feiern Weihnachten.

Auch wenn ihr möglicherweise viel Freude an strahlender Weihnachtsbeleuchtung am Balkon oder im Garten habt, die man schon von Weitem sieht, könnten sich die Nachbarn von eurer Weihnachtsdeko gestört fühlen. Wir sind uns sicher, dass die meisten von euch ganz selbstverständlich Rücksicht nehmen. Aber davon abgesehen: Was ist überhaupt erlaubt und wo sind die Grenzen?

Wie lange ist die Weihnachtsdeko außen erlaubt?

Rechtlich ist die Weihnachtszeit nicht definiert. Traditionell beginnt sie aber nach Totensonntag, also dem letzten Sontag vor dem ersten Advent. Am Totensonntag gedenkt die evangelische Kirche der Toten – fröhlicher, greller Weihnachtsschmuck passt nicht so recht dazu.

In den meisten Fällen bleibt die zur Adventszeit angebrachte Deko dann bis ins neue Jahr und wird in vielen Haushalten zum Dreikönigstag am 6. Januar abgenommen. Ob aber jede Lichterkette zwangsläufig als Weihnachtsdeko gilt, bleibt euch überlassen.

Welche Weihnachtsdeko ist außen erlaubt?

Grundsätzlich gilt für die Weihnachtsdeko dasselbe wie für andere Verschönerungs- und Gestaltungsmaßnahmen: Die Lampen, Girlanden und der sonstige Haus- und Gartenschmuck dürfen die Nachbarn nicht direkt stören. Die Lichterdekoration muss darüber hinaus im Rahmen der ortsüblichen Beleuchtung bleiben.

Eine direkte Störung liegt etwa dann vor, wenn das Licht zum Beispiel zu stark in der Umgebung reflektiert wird oder unmittelbar und hell durch die Fenster der Nachbarhaushalte leuchtet. Blinkende Lichter sind nicht grundsätzlich verboten, aber auch sie dürfen nicht stören. Sobald sich ein Nachbar beschwert, solltet ihr die Lichter ausschalten oder abnehmen. Sollte auch Musik zu eurer Installation gehören, so ist diese primär für den eigenen Haushalt bestimmt und nicht zur Unterhaltung der kompletten Nachbarschaft gedacht.

Der Begriff ist rechtlich nicht klar definiert. Ob die Weihnachtsbeleuchtung ortsüblich ist, wird vor Gericht in jedem Fall einzeln entschieden. Ihr müsst euch dabei daran messen, was in der Straße, dem Straßenzug oder dem Viertel, in dem oder in der ihr wohnt, üblich ist. Wenn ihr beispielsweise die einzigen weit und breit seid, die Weihnachtsbeleuchtung anbringen, könnte das schon zu viel sein. In urbanen Gebieten, in denen die Lichtbelastung ohnehin vergleichsweise hoch ist, gelten höhere Grenzwerte, an denen ihr euch messen müsst. Sehr unwahrscheinlich, dass ihr mit eurer leuchtenden Weihnachtsdeko diese Grenzwerte überschreitet.

Zwischen 22 und 6 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. Das heißt nicht nur "Lautstärke runter", sondern auch "Licht aus". Alle Außenlichter, die die Nachbarn in ihren Ruhestunden stören könnten – ganz besonders die, die durchs Schlafzimmerfenster scheinen – sollten ausgeschaltet werden. Ob die Nachbarn ihre Vorhänge oder Rollos zuziehen, ist ganz ihnen überlassen. Auch mit geöffneten Fenstern sollten sie keine Störungen durch Licht oder Lärm hinnehmen müssen.

Falls ihr etwas ausgefalleneren Weihnachtsschmuck anbringen möchtet, ist es ohnehin immer eine gute Idee, die Nachbarn im Vorfeld zu fragen, ob das für sie in Ordnung ist.

Balkone an einem Altbau sind mit vielen Lichtern weihnachtlich geschmückt.
Ein beleuchteter Balkon sollte in Großstädten in jedem Fall völlig in Ordnung sein.

Was ihr beim Anbringen der Weihnachtsdeko wissen müsst

Aufwändigere Dekoelemente können auch eine bauliche Veränderung erfordern. Stellt euch vor, ihr wollt einen großen aufblasbaren Weihnachtsmann oder ein Rentier am Dach oder an der Hausfassade anbringen. Dann müsst ihr sehr wahrscheinlich bohren und weitere Elemente zur Montage installieren. Dafür braucht ihr unter Umständen eine Genehmigung des örtlichen Bauamtes und wenn ihr zur Miete wohnt, auch die Erlaubnis des Vermieters. Wer in einer Eigentümergemeinschaft organisiert ist, muss die geplanten Maßnahmen auch mit den übrigen Miteigentümern besprechen.

Außerdem seid ihr dazu verpflichtet, alles anständig zu sichern, sodass die Deko nicht zur Gefahr wird. Selbst kleinere Elemente können euch oder den Nachbarn bei Wind und Wetter um die Ohren fliegen. Für dadurch entstehende Schäden seid ihr verantwortlich und es können Schadensersatzansprüche entstehen. Das finanzielle Risiko hält sich in Grenzen, sofern ihr eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen habt – aber auch nur dann, wenn ihr nicht grob fahrlässig gehandelt und alles nach bestem Wissen und Gewissen befestigt habt.

Auch im Fall von Lichterketten und ähnlicher Elektronik, könnt ihr leicht folgenschwere Fehler begehen, die wir im folgenden Beitrag zusammengetragen haben:

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