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WEG-Reform: Neue Rechte für Wohnungseigentümer


Am 1. Dezember 2020 tritt die WEG-Reform in Kraft. Das neue Wohnungseigentumsgesetz gibt jedem Wohnungseigentümer das Recht auf eine Ladestation, einen Glasfaseranschluss und andere bauliche Veränderungen. Auch Mieter profitieren – aber nicht in allen Bereichen.

  1. WEG-Reform erleichtert bauliche Veränderungen
  2. Mieter bekommen durch WEG-Reform kein Recht auf schnelles Internet

Um das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gab es ein langes Ringen. Nun hat der Bundestag den Entwurf für das WEG verabschiedet. Die WEG-Reform, offiziell hat sie den sperrigen Namen "Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohneigentumsgesetzes", tritt zum 1. Dezember 2020 in Kraft. Sie gibt Wohnungseigentümern nun einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladesäule für ein Elektro-Fahrzeug sowie auf einen Glasfaseranschluss. Allerdings müssen sie die dadurch entstehenden Kosten selber tragen.

Zu den Maßnahmen, auf die Eigentümer nun ein Recht haben, gehören daneben auch der barrierefreie Ausbau sowie Maßnahmen zum Einbruchschutz.

WEG-Reform erleichtert bauliche Veränderungen

Bislang gab es für bauliche Veränderungen wie diese hohe Hürden. Denn wenn sie am gemeinschaftlichen Eigentum vorgenommen werden, müssen alle Wohnungsinhaber einer Eigentümergemeinschaft zustimmen. In der Praxis kam es zu diesem einstimmigen Konsens kaum. Das Gesetz von 1951 wird, nicht zuletzt deswegen, vielen Herausforderungen unserer Zeit nicht mehr gerecht, heißt es im Gesetzesentwurf der Bundesregierung.

Nach der WEG-Reform kann die Eigentümerversammlung bauliche Veränderungen nicht so einfach verhindern. Sie hat allerdings die Möglichkeit, bei der Art der Durchführung mitzureden und sie zu organisieren, um den Überblick über den baulichen Zustand der Wohnanlage zu behalten.

Mieter bekommen durch WEG-Reform kein Recht auf schnelles Internet

Die neuen Regelungen der WEG-Reform gelten nicht nur für Wohnungseigentümer, sondern auch für Mieter. Allerdings nicht in Gänze: Denn von einem schnellen Internetanschluss für Mieter ist im aktuellen Gesetzesentwurf keine Rede. Das beanstandete der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) und die Deutsche Glasfaser. Es sei eine wichtige Chance für den Gigabit-Ausbau verpasst worden, sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner dazu. Das Recht für Mieter auf schnelles Internet sei extrem wichtig gewesen, um die Digitalisierung voranzutreiben. Der Bundesrat hatte eine entsprechende Initiative explizit gewünscht.

Für den Gesetzesentwurf zur WEG-Reform stimmten die Fraktionen der Regierungskoalition CDU/CSU und SPD sowie die Grünen. Dagegen stimmten die Fraktionen der Linken und der AfD, die FDP enthielt sich.

"Wer schnell ist, kann beim Einbau einer E-Ladesäule oder Einbruchschutz auch noch von der Mehrwertsteuersenkung in diesem Jahr profitieren", heißt es dazu von der SPD. Für die CDU/CSU-Fraktion wird mit der Novelle das "angestaubte Wohnungseigentümergesetz fit für die Zukunft" gemacht.

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die WEG-Reform. Damit sei "endlich ein Hindernis für den Durchbruch der Elektromobilität aus dem Weg" geräumt.

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