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Wallbox: KfW fördert Ladestationen für Elektroautos


Für E-Autos gibt es das schon länger. Jetzt werden auch Kauf und Einbau von Ladestationen, so genannten Wallboxen, staatlich gefördert. Um den Zuschuss zu bekommen, müssen Interessierte aber einige Bedingungen erfüllen.

  1. Was wird genau gefördert, wie hoch ist die Förderung?
  2. Welche Förderbedingungen muss ich erfüllen?
  3. Wie stelle ich den Antrag auf Förderung einer Wallbox?

Neben der Förderung von E-Autos gibt es ab November 2020 erstmals auch bundesweite Zuschüsse für den Kauf und die Installation von Wallboxen. Über ihr Programm "Zuschuss 440 – Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude" vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Investitionszuschüsse für die Käufer.

Was wird genau gefördert, wie hoch ist die Förderung?

Mit dem neuen Kfw-Programm 440 werden Lade­stationen für Elektroautos (auch als Wallboxen bekannt) gefördert. Und zwar solche an Stell­plätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zu­gänglich sind.

Dabei erhaltet ihr nach erfolgreicher Antragstellung und Einbau einen pauschalen Zuschuss von 900 Euro. Der wird auf die Anschaffung- und Installationskosten angerechnet.

Der Zuschuss gilt pro Ladepunkt, also per einzelner Wallbox, an der ein Auto lädt. Ihr könnt auch gleich mehrere Ladestationen beantragen. Um dafür die volle Förderung zu erhalten, müsst ihr aber immer auch mindestens 900 Euro investieren.

Dazu ein Beispiel: Ihr beantragt gleich drei einzelne Wallboxen und zahlt für Anschaffung und Installation 2.500 Euro. Das wären dann zwei mal 900 Euro plus einmal 700 Euro. Dann erhaltet ihr auch nur 2 x 900 Euro = 1.800 Euro an Zuschuss. Würden sich die Gesamtkosten auf 2.800 Euro belaufen, dann gäbe es 3 x 900 Euro = 2.700 Euro an Fördergeld.

Welche Förderbedingungen muss ich erfüllen?

Die KfW hat ihre Förderung von Wallboxen an ein paar Bedingungen geknüpft:

  • Eine Förderung gibt es erst, wenn die Gesamtkosten mindestens 900 Euro­ betragen.
  • Die Ladeleistung der Ladestation darf nur 11 Kilowatt betragen. Höher ausgelegte Wallboxen müssen beim Einbau runtergeregelt werden.
  • Die Wallbox muss über eine intelligente Steuerung verfügen. Das heißt, sie muss mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren können.
  • Ganz wichtig: Für die Lade­station dürft ihr ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien nutzen. Den könnt ihr direkt aus eurer Photovoltaik-Anlage einspeisen oder über euren Energieversorger beziehen.

Wie stelle ich den Antrag auf Förderung einer Wallbox?

Die Antragstellung ist ab dem 24.11.2020 möglich. Erst dann veröffentlicht die KfW neben einer Liste der geförderten Ladestationen auch den Link zu ihrem Zuschussportal. Über das Portal läuft dann die gesamte Abwicklung der Förderung. Die teilt sich auf in drei Schritte:

  1. Antrag vor der Bestellung der Wallbox stellen. Bei vermieteten Wohnungen oder bei Wohnungseigentümergemeinschaften sind noch zusätzliche Unterlagen erforderlich.
  2. Identität nachweisen und die Wallbox von einem Fachbetrieb installieren lassen.
  3. Kauf und Installation über die Rechnungen nachweisen, dann gibt es im Anschluss den Förder-Zuschuss.

Hier findet ihr noch einmal alle Infos zusammengefasst im Merkblatt der KfW.

Wie steht es eigentlich um das Recht von Wohnungseigentümern auf eine eigene Ladestation in Mehrfamilienhäusern? Lest dazu die neuesten Beschlüsse:

Quellen: Kreditanstalt für Wiederaufbau

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