Wer einen Laubbläser hat, möchte ihn nicht mehr missen. Andere schimpfen auf die Geräte. Zu Recht? Wir haben uns mal die Argumente beider Seiten angeschaut – und kommen doch auf ein ziemlich eindeutiges Fazit.
So sicher, wie im Herbst die Blätter fallen, so sicher kommen sie auch jetzt wieder verstärkt zum Einsatz: die Laubbläser. Für die einen bedeutet so ein Laubpuster echte Arbeitserleichterung. Die Gegenseite weist auf die Lärm- und Umweltbelastung hin. Welches Argument wiegt schwerer?
Wir stellen an dieser Stelle die Pros und Contras gegenüber. Aber erst einmal klären wir eine allgemeine, doch sehr wichtige Frage:
Wann darf ich einen Laubbläser benutzen?
Egal ob per Akku, über Kabel oder mit Benzin betrieben: Als motorbetriebenes Gerät fällt ein Laubbläser unter die so genannte Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Und die regelt ganz klar die Einsatzzeiten der (für manche unersetzlichen) Herbst-Helfer.
Danach dürft ihr Laubbläser in Wohngebieten zu folgenden Zeiten betreiben:
an Sonn- und Feiertagen: gar nicht
an Werktagen (Montag bis Samstag): nur von 9 bis 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr
Pustet ihr euer Laub außerhalb dieser Zeiten durch den Garten, riskiert ihr eine Geldbuße. Grundsätzlich gilt diese Regel für ganz Deutschland. In manchen Kommunen gibt es sogar noch strengere Vorschriften. Umgekehrt legen einige Gemeinden die Einsatzzeiten (gerade für die eigenen städtischen Einsatzkräften mit Laubbläsern) auch großzügiger aus. Wenn ihr euch nicht sicher seid, fragt bei euerer Kommunal- oder Stadtverwaltung nach.
Soweit die allgemeinen Bestimmungen. Aber was bringt ein Laubbläser an Vorteilen, was sind die Nachteile?
1. Weniger Arbeit: Effektiver Helfer bei großen Gärten
Einer der größten Vorteile von Laubbläsern ist die Arbeitsersparnis. Wer ein großes Grundstück mit viel Baumbestand hat, für den ist der Herbst nicht automatisch auch golden. Mehrere hundert Quadratmeter an Laub zu rechen, das kostet Zeit und Kraft. Stehen auf dem Grundstück dann noch Hecken oder ist die Fläche durch Zäune und andere Pflanzen begrenzt oder verwinkelt, hilft ein Laubbläser doppelt. Durch seine Blaskraft braucht ihr nicht in Ecken oder unter Bäume zu kraxeln, um das Laub zusammenzufegen.
2. Geringer Kraftaufwand: Gärtnern auch mit Handicap
Wer seinen Garten liebt, der möchte in auch in Schuss halten. Und das möglichst lange. Egal ob altersbedingt oder körperliches Handicap, ein Laubbläser ermöglicht auch für Menschen, die nicht mehr so fit sind, die herbstliche Laub-Sammelarbeit.
3. Emmissionsfrei dank Akku oder Kabel
Bei den Laubpustern ist es ähnlich wie bei den Rasenmähern: Auch hier geht der Trend weg von den benzingetriebenen Modellen hin zu Geräten mit Akku. Die Akku-Modelle ermöglichen größtmögliche Bewegungsfreiheit, stoßen keine Schadstoffe aus und sind wesentlich leiser als ihre Benzin-Pendants.
Den Vorteilen stehen drei zentrale Punkte gegenüber, die Kritiker an Laubbläsern bemängeln:
1. Lärmbelästigung: Wie laut darf ein Laubbläser überhaupt sein?
Laubbläser sind laut, sehr laut. Deshalb fühlen sich viele von den Geräten belästigt. Interessant: Die Leistung der Geräte wird meist nicht in Watt berechnet, sondern in Stundenkilometern – also die Geschwindigkeit, mit der das Laub weggeblasen wird. Und die liegt so um die 250 Kilometer pro Stunde, teilweise sogar noch drüber!
Um diese Werte zu erreichen, muss ein Laubpuster entsprechend motorisiert sein. Und so kommt es, dass die Lärmentwicklung von Laubbläsern von 70 bis 110 Dezibel (und teilweise darüber) reicht. Wie laut das im Vergleich ist, zeigt euch diese Tabelle:
Geräuschquelle
Schalldruckpegel in Dezibel
Düsenflugzeug in 30 m Entfernung
140
Schmerzschwelle
130
Rand einer Verkehrsstraße in 5 m Entfernung
80
Normale Sprache in 1 m Abstand
60
Ruhige Bücherei
40
Blätterrascheln in der Ferne
10
Hörschwelle
0
Geräuschquellen und ihre Lautstärke
Auch wenn sich das so mancher wünscht: Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie laut ein Laubbläser maximal sein darf.
Allgemein gilt: Ab einem Lärmpegel von 85 Dezibel kann es zu Hörschäden kommen, wenn ihr dem Lärm dauerhaft ausgesetzt seid. Heißt also: Wenn ihr einen Laubbläser nutzt, solltet ihr auch einen Gehörschutz tragen. Auch wichtig: Steigt Lärm um nur zehn Dezibel an, so empfindet das menschliche Gehör dieses als doppelte Lautstärke.
2. Feinstaubbelastung: Ein Laubbläser pustet nicht nur Laub
Elektrisch betriebene Laubbläser stoßen keine Emissionen aus. Bei Laubbläsern mit Verbrennungsmotor ist das anders. Hier werden neben dem Laub auch noch Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlenmonoxid in die Luft gepustet.
Apropos pusten: Neben dem Laub liegen noch diverse andere Dinge auf dem Boden. Dazu gehören neben Pilzen, Mikroben, Tierkot und Abfall auch Dieselruß und der Abrieb von Bremsen und Reifen. Ein Laubbläser wirbelt auch das mit auf und sorgt so in seiner unmittelbaren Einsatzumgebung für eine erhöhte Belastung mit Feinstaub. Schon 2002 empfahl daher das Umweltbundesamt bei der Nutzung von Laubbläsern das Tragen eines Mundschutzes.
3. Umweltbelastung: Schädigung der Kleinlebewesen
Die erwähnten Spitzengeschwindigkeiten von Laubbläsern wirkt sich auch auf die Bodenbiologie aus. Neben Pflanzensamen fallen dem Gebläse auch viele Kleintiere wie Spinnen oder Insekten zum Opfer. Und: Da Blätter und Äste nicht mehr verrotten, behindert das die erneute Humusbildung. Es fehlt dann an Nahrung und Lebensraum.
Die Bio-Diversität ist dadurch also erheblich gefährdet. Und wer dann neben den Blättern und Kleinstlebewesen auch noch einen Teil der obersten Bodenschicht wegbläst, trägt dazu bei, dass der Boden schneller austrocknet.
Fazit: Gehören Laubbläser verboten?
Ginge es nach dem Umweltbundesamt (UBA), dann müsste man über ein Verbot von Laubbläsern wohl zumindest nachdenken. Das Fazit des UBA ist jedenfalls eindeutig: "Sie sind laut, schmutzig, gefährlich für Tiere und bedenklich für unsere Gesundheit: Laubsauger und -bläser können Mensch und Umwelt belasten. Besen oder Harke sind die bessere Alternative."
Aber auch in den nächsten Jahren dürfte sich der Einsatz von Laubbläsern im Herbst nicht verringern. Noch nicht einmal bei der Lärmbegrenzung ist kurzfristig Besserung in Sicht. Denn: Eine nationale Verfügung dazu wäre eine Produktbeschränkung, und die darf kein EU-Mitglied im Alleingang festlegen.
Allerdings plant die Europäische Kommission die Einführung von Lärmgrenzen für Laubbläser in einer künftigen Verordnung. Das Umweltbundesamt rechnet damit aber nicht vor 2025.
Bleibt also erst einmal nur die Selbstbeschränkung. Im österreichischen Graz sind Laubbläser seit dem 1. Oktober 2014 komplett verboten, andere Gemeinden haben nachgezogen. Und es gibt sogar Orte in den eher technikverliebten USA, in denen wird bereits seit den 1970er-Jahren der Einsatz von Laubbläsern untersagt.
Letzten Endes überwiegt der Schaden den Nutzen doch bei Weitem. Wenn es also nicht unbedingt sein muss, würden wir euch raten, auf Laubbläser eher zu verzichten.
Wie ist eure Meinung dazu? Sind Laubbläser eine ökologische Katastrophe? Oder findet ihr die Kritik übertrieben? Diskutiert dazu gern mit auf unserer Facebookseite.
Und allen, die angesichts der anstehenden Laubmassen fast verzweifeln, empfehlen wir noch diesen Artikel: