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Länder wollen Pflichtversicherung für Elementarschäden an Gebäuden


Schäden an Gebäuden durch extreme Naturereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Erdrutsche werden angesichts des Klimawandels häufiger. Doch nicht mal die Hälfte aller Hauseigentümer ist gegen solche Elementarschäden versichert. Deshalb wollen die Bundesländer eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung.

  1. Nicht mal jeder zweite Hausbesitzer hat eine Elementarschadenversicherung
  2. Kritik an der Pflicht zur Elementarschadenversicherung

Die Flutkatastrophe im vergangenen Sommer hat gezeigt, welche Auswirkungen Naturkatastrophen haben können. Zahlreiche Menschen verloren ihr Leben, die Schäden gingen in die Milliarden. Um zumindest die finanziellen Folgen künftig besser zu bewältigen, haben sich die Bundesländer bei ihrer jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz einstimmig für die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden für alle Gebäudebesitzer ausgesprochen.

Sie haben die Bundesregierung aufgefordert, die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden zu prüfen. Bis Dezember soll die Bundesregierung einen Regelungsvorschlag vorlegen. Zuvor hatten die Justizminister bei ihrer Konferenz festgestellt, dass eine solche Pflichtversicherung verfassungsrechtlich möglich ist.

Nicht mal jeder zweite Hausbesitzer hat eine Elementarschadenversicherung

Die Standard-Gebäudeversicherung deckt zwar Schäden durch Sturm und Hagel ab, nicht aber Hochwasser. Mit einer Elementarschadenversicherung können sich Hausbesitzer gegen Schäden am Haus durch Starkregen, Hochwasser, Rückstau, Erdrutsche und Lawinen absichern. Bisher besitzen viele Hausbesitzer aber keine solche Elementarschadenversicherung.

Deutschlandweit haben nur rund 46 Prozent der Hausbesitzer eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Selbst im von der Flutkatastrophe besonders betroffenen Rheinland-Pfalz sind laut GDV nur 42 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren versichert.

Kritik an der Pflicht zur Elementarschadenversicherung

Kritik an dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz kommt vom Verband Haus & Grund. "Die Sinnhaftigkeit einer Absicherung gegen Elementarschäden kann nur jeder Hausbesitzer für sich selbst entscheiden", sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen.

"Mit einer Pflichtversicherung drohen die Prämien in Risikogebieten für viele Selbstnutzer der Immobilien unbezahlbar zu werden", begründet Ehrhardt die strikte Haltung seines Verbandes. Wer vermietet, könne zwar die Zusatzbelastung über die Betriebskostenabrechnung an seine Mieter weiterreichen. Das würde aber die ohnehin enorm gestiegenen Wohnkosten noch weiter in die Höhe treiben.

Sein Verband plädiert für Eigenverantwortlichkeit der Immobilieneigentümer und eine Entscheidung auf Grundlage einer individuellen Risikoanalyse, ob das eigene Haus diesen Gefahren ausgesetzt ist. "Denn das Risiko ist eben nicht für alle Häuser gleich. Für manche sind einige Risiken nach Menschenermessen so gut wie nicht existent", so Ehrhardt.

Auch aus Sicht von Verbraucherschützern stellt eine Pflichtversicherung einen großen Eingriff in die Grundrechte dar. Hausbesitzern drohen hohe Kosten. In der niedrigsten Stufe gibt es die Versicherung bereits für unter 100 Euro, wie aus Daten der Stiftung Warentest hervorgeht. In der höchsten Klasse übernehmen Versicherer dafür oft nicht das vollständige Risiko. Es können also hohe Selbstbehalte und Prämien von mehreren Hundert Euro pro Jahr anfallen.

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