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Muss ich Pakete für meine Nachbarn eigentlich annehmen?


Wer hat nicht schon mal ein Paket erwartet und war zum Zeitpunkt der Lieferung nicht zu Hause? Wie gut, dass es die lieben Nachbarn gibt. Oder doch nicht? Lest hier, was ihr wissen solltet, wenn der Paketbote bei euch klingelt.

  1. Wann sollte ich ein Paket nicht annehmen?
  2. So geht ihr mit Paketen für Nachbarn richtig um
  3. Wer gilt als "Nachbar"?
  4. Wie lange muss ich ein Paket aufbewahren?
  5. Wie ihr die Ersatzzustellung an Nachbarn vermeidet
  6. Widerrufsfrist beginnt mit der finalen Zustellung

Immer mehr Menschen bestellen Waren im Internet, die Logistik- und Speditionsbranche freut's. Vermutlich vergeht auch bei euch kein Werktag, an dem kein Lieferwagen von DHL, Hermes, UPS, DPD oder GLS vor der Haustür oder zumindest in der Straße hält.

Es ist ja auch praktisch: Man bestellt etwas online und muss für die Lieferung nicht einmal zu Hause anwesend sein. Neben anderen Möglichkeiten ist vor allem die Abgabe der Pakete bei Nachbarn beliebt. Diese Option gilt als Ersatzzustellung und hat im Großen und Ganzen Vorteile für alle Seiten. Wir haben zusammengetragen, was ihr als vorübergehende Empfänger oder eigentliche Adressaten solcher Lieferungen wissen solltet.

Wann sollte ich ein Paket nicht annehmen?

Ihr müsst keine Pakete annehmen, die an eure Nachbarn adressiert sind – es ist eine reine Gefälligkeit. Gerade wenn ihr kurz davor seid in den Urlaub zu fahren oder wisst, dass ihr aus anderen Gründen in nächster Zeit nur wenig zu Hause sein werdet, ist es nur logisch, das Paket nicht anzunehmen. Schließlich sollte es dem Nachbarn auch möglich sein, das Paket bei euch abzuholen. Falls es aber doch passiert, dass der Nachbar bei euch klingelt und ihr nicht anwesend seid, hat er Pech gehabt.

Auch wenn euch das Paket, aus welchen Gründen auch immer, verdächtig vorkommt, solltet ihr es lieber nicht annehmen. Ist es umständlich verpackt, fehlt ein Absender, ist es an jemanden adressiert, den ihr gar nicht kennt, oder gucken Teile heraus, solltet ihr die Finger davon lassen. Offensichtlich beschädigte Pakete solltet ihr ebenso nicht annehmen. Zwar ist der Absender in der Beweispflicht und müsste im Zweifelsfall belegen, dass der Inhalt erst in eurer Obhut und nicht etwa schon auf dem Lieferweg beschädigt wurde. Dem Stress und dem potenziellen Nachbarschaftsstreit wollt ihr euch aber nicht aussetzen. Auch wenn das Paket augenscheinlich schon geöffnet wurde, tut ihr allen einen Gefallen und schützt euch selbst, wenn ihr den Paketboten abweist. Das gilt ebenso für durchnässte Päckchen.

So geht ihr mit Paketen für Nachbarn richtig um

Rechtlich muss der Absender der Zustellung an einen Ersatzempfänger zunächst zustimmen, bevor die Sendung bei einem Nachbarn zwischengeparkt wird. Deswegen ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der allermeisten Paketzusteller ein entsprechender Passus enthalten, der diese Lösung ermöglicht.

Am sichersten ist es, wenn ihr als Besteller eure Nachbarn darüber in Kenntnis setzt, dass ihr eine Paketlieferung erwartet. Idealerweise teilt ihr ihnen auch den Absender mit. Damit lassen sich zum Beispiel Betrugsmaschen vermeiden. Offenbar kommt es vor, dass Betrüger unter falscher Identität Waren bestellen. Anschließend geben sie sich als Nachbar aus und wollen das Paket bei euch abholen. Gebt ihr das Paket an diese fremde Person aus, könnt ihr oder der echte Nachbar, dessen Name verwendet wurde, im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen bleiben.

Der Zusteller muss dem eigentlichen Adressaten auch mitteilen, bei welchem Nachbarn genau das Paket hinterlegt wurde. Meistens geschieht dies über einen Benachrichtigungszettel im Briefkasten. Doch seid auch hier misstrauisch: Nur weil jemand mit diesem Schein vor eurer Tür auftaucht, bedeutet das nicht, dass es die Person ist, an die das Paket adressiert ist. So ein Benachrichtigungszettel lässt sich einfach aus dem Briefkasten fischen. Ist euch die abholende Person fremd, verweigert ihr entweder die Herausgabe des Pakets oder verlangt einen Lichtbildausweis.

Wer gilt als "Nachbar"?

Wenn in den AGB eines zustellenden Unternehmens von "Nachbarn" die Rede ist, dann ist das rechtlich ein ziemlich umstrittener Begriff. Denn wer ist noch Nachbar und wer nicht mehr? Wie weit darf man voneinander entfernt wohnen, um noch als Nachbarn zu gelten? Oder hängt das gar nicht von der unmittelbaren räumlichen Entfernung ab? Gerichte haben in der Vergangenheit bereits unterschiedliche Urteile in dieser Sache gesprochen. Allgemein stützen sich Paketdienste auf den Richterspruch des OLG Köln. Dieser bestätigt, dass die Zustellung eines Pakets an Nachbarn rechtskonform ist, "sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind."

Eigentlich muss der Empfänger, egal ob ihr es selber seid oder ihr die Annahme für einen Nachbarn übernehmt, den Zustellnachweis (auch Auslieferungsnachweis genannt) unterschreiben. Damit wird bestätigt, dass das Paket sicher angekommen und unbeschädigt ist. Vor eurer Signatur solltet ihr das Paket allerdings auf Schäden überprüfen und euch vom Paketboten nicht hetzen lassen. Seit der Corona-Pandemie verzichten die meisten Paketzusteller aber ohnehin auf eine Unterschrift des Empfängers auf dem Display des Scan-Geräts, um Ansteckungen zu vermeiden.

Doch auch ohne Unterschrift werden gewisse Sorgfaltspflichten auf euch übertragen, wenn ihr ein Paket im Namen des Nachbarn annehmt. Bis zur Übergabe an den eigentlichen Adressaten müsst ihr das Paket sicher verwahren. Genauso wenig wie der Zusteller, dürft auch ihr das Paket dem Nachbarn nicht einfach vor die Tür stellen. Geht das Paket dann verloren, müsst ihr den Inhalt ersetzen. Und natürlich dürft ihr ein Paket, das nicht an euch adressiert ist, nicht öffnen. Das wäre ein Verstoß gegen das Postgeheimnis und gilt als Straftat.

Wie lange muss ich ein Paket aufbewahren?

Wie lange ein Paket bei euch als Ersatzempfänger bleiben muss, ist nicht näher festgelegt. Aber egal, wie lange es schon buchstäblich bestellt und nicht abgeholt ist, dürft ihr es nicht einfach entsorgen oder öffnen. Auch solche Fälle lassen sich am besten verhindern, wenn ihr vorab klare Absprachen mit den Nachbarn trefft. Ist die Annahme von Nachbarspaketen überhaupt erwünscht? Wann wird ein Paket in der Regel abgeholt?

Wenn ihr ungeduldig seid oder die Verantwortung über das Paket schlicht nicht länger als nötig an der Backe haben möchtet, könnt ihr auch selbst beim Nachbarn klingeln und es abgeben. Sollte dieser nicht anzutreffen sein, solltet ihr es an mehreren Tagen hintereinander zu unterschiedlichen Uhrzeiten versuchen. Wenn der Nachbar die Annahme des Pakets verweigert, solltet ihr schließlich den Absender kontaktieren und fragen, ob ihr das Paket zurückschicken sollt.

Wie ihr die Ersatzzustellung an Nachbarn vermeidet

Mittlerweile könnt ihr euch bei vielen Paketdiensten online registrieren und ein Kundenkonto anlegen. Dort könnt ihr dann auch euren bevorzugten Lieferort angeben. Das kann der Kiosk um die Ecke mit Hermes Paket-Shop sein oder eine DHL Packstation, von denen eine sicherlich auch in eurem Viertel oder eurem Ort steht. In Hamburg testet auch die Deutsche Bahn an mehreren Bahnhöfen, ob Paketstationen auch dienstleisterübergreifend genutzt werden. So vermeidet ihr rundum, dass eure Bestellungen bei Nachbarn landen.

Häufig könnt ihr auch einen benachbarten Haushalt als bevorzugte Ersatzzustelladresse hinterlegen. Ob dieser Wunsch aber auch berücksichtigt wird und die Pakete nicht etwa wahllos auch bei anderen Nachbarn landen, ist nicht garantiert. Einzelne Nachbarn auf eine Black List zu setzen, um gezielt Zustellungen an diese Haushalte zu vermeiden, ist meistens nicht möglich.

Widerrufsfrist beginnt mit der finalen Zustellung

Noch ein abschließender wichtiger Hinweis: Wer häufiger online bei Versandhändlern Waren bestellt, wird es mit Sicherheit wissen: Euch steht ein 14-tägiges Rückgaberecht und Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zu. Diese 14 Tage beginnen mit dem Tag, an dem die Sendung bei euch ankommt – nicht, wenn der Nachbar sie entgegennimmt.

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