- CO₂-Preis steigt weiter – fossiles Heizen wird teurer
- Strompreis sinkt – aber nicht überall gleich stark
- Gas: Umlage fällt weg, Netzentgelte steigen
- Heizungstausch ab Mitte 2026
- Gebäudeenergiegesetz vor der Reform
- Kommunale Wärmeplanung wird verbindlich
- Strengere Anforderungen bei der Wärmepumpen-Förderung
- Abschied vom Heizungslabel
- Alte Kamin- und Holzöfen: Jetzt wird es ernst
- Weniger Einspeisevergütung für neue Solaranlagen
- Steuervorteile für neue PV-Anlagen gelten weiter
- Solarpflicht wird ausgeweitet – vor allem bei Dachsanierungen
- Solarstrom teilen: Energy-Sharing startet 2026
- Bau-Turbo soll Genehmigungen beschleunigen
- Günstigerer Industriestrom kann Baukosten stabilisieren
- Leere Büros sollen zu Wohnungen werden
- Neubauförderung mit Effizienzhaus 55
- Weniger Förderung für energetische Sanierungen
- Immobilienkauf: Bessere KfW-Konditionen für Familien
- Förderung für barrierefreies Umbauen kehrt zurück
- Neue Förderung für private Ladestationen
- Pendlerpauschale steigt deutlich
- Neue Grundsicherung verschärft die Mietregeln
- Mehr Kontrolle bei überhöhten Mieten
CO₂-Preis steigt weiter – fossiles Heizen wird teurer
Wer mit Öl oder Gas heizt, muss sich 2026 erneut auf höhere Kosten einstellen. Der CO₂-Preis wechselt in einen sogenannten Preiskorridor und liegt dann zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂. Je höher der CO₂-Preis ausfällt, desto stärker steigen die Heizkosten: Bei einem Satz von 65 Euro verteuert sich Heizöl um rund 20 Cent pro Liter, Erdgas um etwa 1,4 Cent pro Kilowattstunde. Für einen durchschnittlichen Haushalt können so schnell zweistellige bis mehrere hundert Euro Mehrkosten pro Jahr entstehen – abhängig vom Verbrauch.
Für Mieter und Vermieter wird das Zehn-Stufen-Modell zur Aufteilung der CO₂-Kosten immer relevanter. Energetisch schlechte Gebäude werden stärker belastet, effiziente Häuser schneiden deutlich besser ab. Der CO₂-Preis setzt damit 2026 noch klarere finanzielle Anreize für Sanierungen und moderne Heiztechnik.
Strompreis sinkt – aber nicht überall gleich stark
Gute Nachrichten gibt es beim Strom: Der Bund entlastet die Netzbetreiber 2026 mit 6,5 Milliarden Euro, um die Netzentgelte zu senken. Im bundesweiten Durchschnitt können Haushalte dadurch rund 1,5 Cent pro Kilowattstunde sparen – das entspricht etwa sieben Prozent weniger Stromkosten.
Wie stark die Entlastung tatsächlich ausfällt, hängt allerdings vom Wohnort und vom jeweiligen Stromanbieter ab. Denn: Versorger sind nicht verpflichtet, die sinkenden Netzentgelte eins zu eins weiterzugeben. Trotzdem dürfte Strom für viele Haushalte 2026 günstiger werden – vor allem im Vergleich zu den steigenden Kosten fürs Heizen.
Lies hier, welche Stromkosten pro Monat normal sind und wo sich sparen lässt.
Gas: Umlage fällt weg, Netzentgelte steigen
Die Gasspeicherumlage wird 2026 vollständig abgeschafft. Sie machte zuletzt etwa 0,34 Cent pro Kilowattstunde aus und sollte eigentlich für Entlastung sorgen. In der Praxis wird diese Ersparnis aber häufig wieder aufgezehrt.
Denn gleichzeitig steigen vielerorts die Gasnetzentgelte, teils um bis zu zwölf Prozent. Unterm Strich bedeutet das: Für manche Haushalte wird Gas etwas günstiger, für andere bleibt der Preis gleich oder steigt sogar leicht. Wie sich das konkret auswirkt, zeigt sich erst mit der nächsten Jahresabrechnung.
Heizungstausch ab Mitte 2026
Der 30. Juni 2026 markiert einen wichtigen Einschnitt für alle, die eine neue Heizung planen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern dürfen ab diesem Datum nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das gilt sowohl für Bestandsgebäude als auch für Neubauten in Baulücken.
Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen, solange sie funktionieren. Fällt eine Anlage jedoch aus oder steht ein Austausch an, sind fossile Neugeräte in großen Städten kaum noch eine Option. Wie streng diese Vorgaben künftig umgesetzt werden, hängt davon ab, wie das Gebäudeenergiegesetz weiterentwickelt wird.
Gebäudeenergiegesetz vor der Reform
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft auch „Heizungsgesetz“ genannt, steht 2026 vor einer Überarbeitung. Die Bundesregierung will es einfacher, flexibler und technologieoffener gestalten. Ein neuer Name steht bereits im Raum: Gebäudemodernisierungsgesetz.
Trotz politischer Debatten deutet vieles darauf hin, dass der Kern der bisherigen Regeln bestehen bleibt. Auch Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) geht davon aus, dass es zwar Anpassungen, aber keinen grundlegenden Bruch geben wird. Die Förderung für den Heizungstausch über die KfW soll ebenfalls erhalten bleiben – offen ist allerdings, welche Technologien künftig in welcher Höhe unterstützt werden.
Kommunale Wärmeplanung wird verbindlich
Ein weiterer Baustein des GEG gewinnt 2026 an Bedeutung: die kommunale Wärmeplanung. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Mitte 2026 ein entsprechendes Konzept vorlegen, kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit.
Für Eigentümer bedeutet das: Erst mit der Wärmeplanung wird klarer, welche Heizlösungen vor Ort langfristig sinnvoll sind – etwa Fernwärme, Wärmepumpen oder Wasserstoff. Wer einen Heizungstausch plant, sollte diese Vorgaben unbedingt im Blick behalten, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Strengere Anforderungen bei der Wärmepumpen-Förderung
Wärmepumpen bleiben auch 2026 ein zentraler Baustein der Wärmewende – doch der Zugang zur Förderung wird enger. Künftig werden nur noch besonders leise Geräte unterstützt: Sie müssen mindestens 10 Dezibel unter den gesetzlichen Lärmgrenzwerten liegen.
Das kann die Auswahl einschränken, vor allem bei klassischen Luft-Wasser-Wärmepumpen. Wer auf Fördergelder angewiesen ist, sollte deshalb frühzeitig prüfen, welche Modelle künftig noch förderfähig sind und wie sich der Einbau optimal planen lässt.
Abschied vom Heizungslabel
Ab 2026 entfällt eine bekannte Pflicht: Schornsteinfeger müssen keine Effizienzaufkleber mehr auf alten Heizungen anbringen. Das sogenannte nationale Heizungslabel sollte Haushalte seit 2017 zum Austausch ineffizienter Anlagen motivieren.
Die Bundesregierung zieht nun die Reißleine – die Wirkung blieb hinter den Erwartungen zurück, der bürokratische Aufwand war hoch. Für Eigentümer ändert sich damit nichts an bestehenden Austauschpflichten, aber ein sichtbarer Hinweis auf die Effizienz der eigenen Heizung entfällt künftig.
Alte Kamin- und Holzöfen: Jetzt wird es ernst
Anfang 2026 endet die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung. Betroffen sind viele Kamin- und Holzöfen, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden.
Erfüllen sie die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht, müssen sie nachgerüstet oder stillgelegt werden. Wer weiterheizt, riskiert hohe Bußgelder. Ob ein Ofen betroffen ist, klärt der zuständige Schornsteinfeger.
Mehr zu dem Thema erfährst du in unserem Artikel Kaminofen-Verbot: Frist, Möglichkeiten & alles Wichtige.
Weniger Einspeisevergütung für neue Solaranlagen
Wer 2026 eine neue Photovoltaikanlage installiert, bekommt etwas weniger Geld für eingespeisten Strom. Ab Februar 2026 sinkt die Einspeisevergütung für neue Anlagen erneut leicht – um rund ein Prozent pro Kilowattstunde.
Die Kürzung fällt zwar moderat aus, macht sich aber über die 20-jährige Förderdauer deutlich bemerkbar. Für neue Projekte wird es damit noch wichtiger, möglichst viel Solarstrom selbst zu verbrauchen oder in einem Speicher zwischenzulagern.
Langfristig steht das bisherige Fördersystem ohnehin zur Debatte. Die Bundesregierung plant, die Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen zu streichen. Perspektivisch könnten für neue Anlagen auch Direktvermarktung oder sogenannte Differenzverträge an Bedeutung gewinnen – selbst für kleinere Dachanlagen.
Wichtig für Betreiber: Bereits laufende Vergütungen bleiben unangetastet. Wer heute Solarstrom einspeist, erhält die vereinbarten Zahlungen weiterhin für 20 Jahre.
Steuervorteile für neue PV-Anlagen gelten weiter
Gute Nachrichten für alle, die 2026 auf Solarstrom setzen wollen: Der Nullsteuersatz für Photovoltaik bleibt bestehen. Kauf und Installation von Anlagen bis 30 Kilowattpeak sind weiterhin von der Mehrwertsteuer befreit.
Auch auf Einnahmen aus der Einspeisung fällt für private Betreiber keine Umsatzsteuer an. Das senkt die Investitionskosten und vereinfacht die Abrechnung spürbar.
Solarpflicht wird ausgeweitet – vor allem bei Dachsanierungen
In vielen Bundesländern gelten bereits Solarpflichten für Neubauten, 2026 kommen weitere Regelungen hinzu. Besonders konkret wird es in Nordrhein-Westfalen: Ab dem 1. Januar 2026 müssen dort bei einer vollständigen Dachsanierung Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen installiert werden – sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden.
Mindestens 30 Prozent der nutzbaren Dachfläche müssen belegt werden. Ausnahmen sind möglich, etwa bei technischer Ungeeignetheit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Wer eine größere Dachsanierung plant, sollte die Solarpflicht frühzeitig einplanen.
Alle Infos bekommst du in unserem Artikel: Solarpflicht in Deutschland: Was gilt in welchem Bundesland?
Solarstrom teilen: Energy-Sharing startet 2026
Ab Juli 2026 wird in Deutschland Energy-Sharing erlaubt. Besitzer von Solaranlagen können sich dann mit Nachbarn zusammenschließen und überschüssigen Strom lokal weitergeben.
Voraussetzung sind intelligente Stromzähler (Smart Meter) bei allen Beteiligten – deren flächendeckender Einbau kommt allerdings nur langsam voran. Eine zusätzliche Förderung, etwa über reduzierte Netzentgelte, ist bislang nicht vorgesehen. Trotzdem eröffnet Energy-Sharing neue Möglichkeiten, Solarstrom besser zu nutzen – vor allem in Mehrfamilienhäusern und Quartieren.
Bau-Turbo soll Genehmigungen beschleunigen
Um den stockenden Wohnungsbau wieder anzukurbeln, hat der Bund den sogenannten Bau-Turbo auf den Weg gebracht. Seit Ende 2025 und befristet bis 2030 können Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen Bauvorhaben auch ohne klassischen Bebauungsplan genehmigen.
Das soll Verfahren verkürzen und Bürokratie abbauen. Ob private Bauherren tatsächlich schneller zum Baurecht kommen, hängt allerdings stark von der kommunalen Praxis ab. Wer bauen möchte, sollte frühzeitig bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob und wie der Bau-Turbo vor Ort angewendet wird.
Günstigerer Industriestrom kann Baukosten stabilisieren
Ab 2026 sollen besonders energieintensive Unternehmen von einem vergünstigten Industriestrompreis profitieren. Das betrifft unter anderem Hersteller von Zement, Stahl und Glas – also genau die Materialien, die beim Hausbau und bei Sanierungen stark ins Gewicht fallen.
Für private Bauherren wirkt diese Maßnahme nur indirekt. Sinkende oder zumindest stabilere Produktionskosten könnten jedoch helfen, Materialpreise besser kalkulierbar zu machen. Große Preissprünge wie in den vergangenen Jahren werden damit zwar nicht ausgeschlossen, aber weniger wahrscheinlich.
Leere Büros sollen zu Wohnungen werden
Um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, plant die Bundesregierung ab Sommer 2026 ein neues Förderprogramm für die Umwandlung leerstehender Büroflächen in Wohnungen. Eigentümer sollen dafür zinsverbilligte Darlehen erhalten – erstmals ohne Mietobergrenzen.
Das Programm richtet sich vor allem an Städte mit hohem Büro-Leerstand. Der Umbau ist allerdings komplex: Brandschutz, Belichtung, Grundrisse und Barrierefreiheit setzen enge Grenzen. Entstehen dürften daher vor allem Wohnungen im mittleren bis gehobenen Segment.
Neubauförderung mit Effizienzhaus 55
Um dem Neubau Schwung zu geben, legt der Bund eine befristete Förderung für Effizienzhaus-55-Neubauten auf. Über das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ stehen zinsvergünstigte Kredite zur Verfügung, insgesamt 800 Millionen Euro.
Gefördert werden Bauvorhaben, die nur 55 Prozent des Energiebedarfs eines Standardhauses benötigen und ihre Wärme vollständig aus erneuerbaren Energien beziehen. Wichtig: Mit dem Bau darf erst nach Förderstart begonnen werden, und die Mittel sind begrenzt.
Weniger Förderung für energetische Sanierungen
Für Hausbesitzer wird die staatliche Unterstützung für energetische Sanierungen 2026 voraussichtlich kleiner. Im Bundeshaushalt ist vorgesehen, die Mittel für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) deutlich zu kürzen.
Das betrifft vor allem umfassende Sanierungen von Wohngebäuden. Künftig soll sich die Förderung stärker auf Einzelmaßnahmen konzentrieren – etwa Dämmung, neue Fenster oder den Austausch der Heizung. Welche Maßnahmen genau 2026 noch gefördert werden und wie hoch die Zuschüsse ausfallen, steht allerdings noch nicht endgültig fest.
Immobilienkauf: Bessere KfW-Konditionen für Familien
Gute Nachrichten gibt es für Familien, die Wohneigentum erwerben möchten. Bei der KfW-Förderung „Jung kauft Alt“ gelten seit Ende 2025 erleichterte Bedingungen: Statt einer umfassenden Sanierung auf Effizienzhaus-70-Niveau reicht nun eine Modernisierung auf Effizienzhaus 85 EE innerhalb von viereinhalb Jahren.
Zusätzlich wurden die Zinsen deutlich gesenkt. Diese verbesserten Konditionen gelten auch für das Programm „Wohneigentum für Familien“, das den Neubau und Ersterwerb energieeffizienter Immobilien unterstützt. Für viele Haushalte verbessert sich damit die Finanzierbarkeit spürbar.
Förderung für barrierefreies Umbauen kehrt zurück
Nach einer Pause bringt die Bundesregierung 2026 die Förderung für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen zurück. Geplant sind wieder Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, etwa für bodengleiche Duschen, breitere Türen oder Treppenlifte.
Die Erfahrung aus früheren Jahren zeigt: Die Nachfrage ist hoch, die Mittel oft schnell ausgeschöpft. Wer einen Umbau plant, sollte sich frühzeitig informieren und zügig beantragen, sobald die Programme starten.
Neue Förderung für private Ladestationen
Auch die E-Mobilität im Wohngebäude soll neuen Schwung bekommen. Für 2026 plant die Bundesregierung ein Förderprogramm für private Ladestationen in Mehrfamilienhäusern.
Unterstützt werden sollen nicht nur Wallboxen selbst, sondern auch die Ertüchtigung von Netzanschlüssen und elektrischen Anlagen. Die Förderung richtet sich an Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Details zu Zuschüssen und Konditionen sollen Anfang 2026 veröffentlicht werden.
Pendlerpauschale steigt deutlich
Ab 2026 wird der Weg zur Arbeit steuerlich stärker entlastet. Die Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent pro Kilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer. Bislang galt der höhere Satz erst ab einer bestimmten Entfernung.
Gerade für Menschen, die außerhalb der Städte wohnen und längere Strecken pendeln, macht sich das bemerkbar. Zwar gleicht die höhere Pauschale die steigenden Spritpreise durch den CO₂-Preis nicht vollständig aus, sie macht ländliches Wohnen steuerlich aber wieder attraktiver.
Neue Grundsicherung verschärft die Mietregeln
Mit der Reform der Grundsicherung ändern sich ab 2026 auch die Vorgaben fürs Wohnen. Die zulässigen Mietobergrenzen und Wohnungsgrößen werden strenger gefasst, die bisherige Karenzzeit entfällt in weiten Teilen.
Das bedeutet: Jobcenter können die Kosten für Unterkunft bereits ab dem ersten Bezugsmonat begrenzen. Wer über den neuen Grenzen liegt, muss schneller selbst zuzahlen oder sich nach einer günstigeren Wohnung umsehen. Besonders in Städten mit hohen Mieten steigt damit das Risiko von Wohnungswechseln unter Zeitdruck.
Mehr Kontrolle bei überhöhten Mieten
Im Zuge der Reform sollen Jobcenter zudem stärker prüfen, ob Mieten über dem ortsüblichen Niveau liegen. Damit rückt die Miethöhe selbst stärker in den Fokus – nicht nur die Wohnungsgröße oder Lage.
Für Betroffene schafft das zusätzliche Unsicherheit, für Kommunen und Vermieter steigt der Druck, sich an die festgelegten Korridore zu halten.
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