Der 31.12.2020 ist ein wichtiger Stichtag für Kaminofen-Besitzer. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Kaminöfen, die vor 1995 eingebaut wurden, vom Netz. Doch es gibt Ausnahmen.
Zwei Millionen Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen müssen Ende des Jahres stillgelegt werden. Dann tritt die zweite Stufe der Novelle der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) in Kraft. Diese soll die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen schützen. Dazu zählen beispielsweise Geräusche, Erschütterungen und Luftverunreinigungen. Laut der Verordnung erfüllen alte Kamine nicht die Auflagen, um weiterhin in den Häusern betrieben werden zu können.
Betroffen sind alle Kaminöfen mit verschließbaren Türen, die vor dem 31.12.1994 eingebaut wurden. Sie müssen dann außer Betrieb genommen werden.
Ende 2024 ist dann für alle Geräte mit Zulassung vor dem 21. März 2010 Schluss. Die Schornsteinfeger überwachen die Einhaltung der Fristen bei der regelmäßig fälligen Feuerstättenschau. So werden veraltete Öfen nach und nach aus dem Verkehr gezogen.
Warum müssen alte Kaminöfen stillgelegt werden?
Der Grund für die neuen Grenzwerte sind die Emissionen, die Holzöfen ausstoßen. Wenn Holz verbrannt wird, sind die CO2-Emissionen zwar gering. Es entsteht ungefähr so viel Kohlenstoffdioxid, wie der Baum während seiner Wachstumsphase aus der Luft gebunden hat. Allerdings verursachen Holzöfen einen hohen Ausstoß an Feinstaub. Und der macht jährlich von allen rund 11 Millionen Holzöfen in Deutschland laut Umweltbundesamt mehr aus als der gesamte Pkw- und Lkw-Verkehr eines Jahres.
Und die Partikel, die durch Holzverbrennung entstehen, sind laut Wissenschaftlern besonders schädlich. Der Holzrauch enthält mehr krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe als zum Beispiel Dieselabgas.
Betroffen von den neuen Grenzwerten sind ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz sowie sämtliche Kaminöfen mit einer verschließbaren Tür und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt, die zwischen 1985 und 1994 gebaut wurden. Ältere Modelle wurden bereits 2010 aus dem Verkehr gezogen.
Wenn die Öfen pro Kubikmeter Abgas die Grenzwerte von 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid überschreiten, entsprechen sie nicht mehr den neuesten Richtlinien.
Wenn ihr nicht wisst, aus welchem Jahr euer Ofen stammt, hilft oft ein Blick auf das Typenschild. Alternativ kann ein Schornsteinfeger anhand von Messdaten das Alter feststellen. Auch mit Hilfe von Online-Datenbanken wie der des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) können Hausbesitzer nachschauen, welche Werte ihr Ofenmodell hat.
Eine Bescheinigung des Herstellers über die Werte kann ebenfalls zeigen, ob der Ofen nach dem 31. Dezember 2020 noch betrieben werden darf.
Ausnahmen von der Stilllegungspflicht
Für offene Kamine gelten die neuen Grenzwerte nicht. Diese dürft ihr allerdings nur gelegentlich nutzen, sonst drohen hohe Bußgelder.
Auch für historische Kamine und Kachelöfen, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden, gilt die Verordnung nicht. Zumindest dann nicht, wenn sie seit ihrem Bau innerhalb des Hauses nicht umgesetzt wurden. Für antike Ofen (Typschild), die neu in einem Haus installiert werden, gilt hingegen die 1. BImSchV.
Auch bei Immobilien, die allein durch eine Feuerstelle beheizt werden, macht der Gesetzgeber eine Ausnahme.
Alternativen zum Austauschen des alten Kaminofens
Wenn euer Kaminofen vor 1995 installiert wurde, dann könnt ihr auch eine Messung durchführen lassen, um nachzuweisen, dass er die vorgegebenen Feinstaubwerte einhält. Ein Messtermin durch den Schornsteinfeger kostet, abhängig von der lokalen Gebührenordnung, zwischen 100 und 150 Euro.
Die zweite Alternative zum Austausch ist der Einbau eines Feinstaubfilters.
Man unterscheidet bei Feinstaubfiltern für den Kamin aktive und passive Modelle. Aktive Feinstaubfilter werden elektrisch betrieben, passive Feinstaubfilter arbeiten komplett ohne Strom.
Die Kosten für eine Nachrüstung mit einem Feinstaubfilter liegen für aktive Filter bei etwa 1.000 Euro. Dazu kommen noch die Kosten für die Montage, die ein Fachmann vornehmen muss. Passive Modelle gibt es ab 300 Euro. Es fallen aber laufende Kosten für neue Filterkassetten an.
Da es neue Kaminöfen, die die geforderten Grenzwerte einhalten, bereits ab 500 Euro gibt, lohnt sich eine Nachrüstung mit einem Feinstaubfilter allerdings oft nicht.