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Berlin: Bundesweit einmaliger Mietendeckel zum Schutz der Mieter kommt


Das Berliner Abgeordnetenhaus hat den Gesetzentwurf für einen Mietendeckel verabschiedet. Diese bundesweit einmalige Regelung zum Schutz von Mietern friert die Mieten fünf Jahre lang ein. Sie sieht eine maximale Kaltmiete von 9,80 Euro vor.

  1. Was ist der Mietendeckel?
  2. Für wen gilt der Mietendeckel?
  3. Der Mietendeckel ist rechtlich umstritten
  4. Kritik am Mietendeckel

Der Mietendeckel in Berlin kommt. Die bundesweit einmalige Regelung zum Schutz der Mieter wurde nun vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet. In Kraft tritt sie, sobald der Gesetzestext veröffentlicht wurde. Die Berliner Verwaltung schätzt, dass das Gesetz die Mieter in den kommenden fünf Jahren um 2,166 Milliarden Euro entlastet.

Was ist der Mietendeckel?

Die Mieten in Berlin sind in den vergangenen Jahren stärker gestiegen als in den meisten anderen deutschen Großstädten. Gleichzeitig sind viele Bewohner auf staatliche Unterstützung angewiesen. Zum Schutz der Mieter hat die rot-rot-grüne Mehrheit im Berliner Parlament ein bundesweit einmaliges Gesetz verabschiedet.

Sie hält den Mietendeckel für einen geeigneten Weg, um in Berlin weiterhin die sozial gemischte Stadt zu ermöglichen, der Gentrifizierung etwas entgegen zu setzen, und auch sicherzustellen, dass Menschen nicht in die existenzielle Lage kommen, Angst zu haben, ihr Dach über dem Kopf zu verlieren.

Der Mietendeckel beinhaltet folgende Punkte:

  • Eingefrorene Mieten: Die Mieten in Berlin sollen laut dem Gesetz in den kommenden fünf Jahren grundsätzlich nicht steigen dürfen. Stichtag für die Höchststände der (Nettokalt-)Mieten soll der 18. Juni 2019 sein. Ab 2022 soll die Möglichkeit eines Inflationsausgleichs von 1,3 Prozent geschaffen werden.
  • Mietobergrenzen bei Wiedervermietung: Vermieter müssen bei Wiedervermietung künftig gesetzliche Obergrenzen einhalten, die von der Ausstattung und dem Baujahr abhängig sind. Die Lage der Wohnung spielt keine Rolle. Die maximale Kaltmiete liegt künftig bei 9,80 Euro pro Quadratmeter. Im Moment liegt der Durchschnitt der Angebotsmieten laut Portal Immowelt bei 11,60 Euro pro Quadratmeter. Droht einem Vermieter eine wirtschaftliche Härte durch das Gesetz, prüft die Investitionsbank Berlin die unbillige Härte und die von ihm beantragte, angemessene Mieterhöhung.
  • Modernisierungsmaßnahmen: Diese dürfen Vermieter in Höhe von einem Euro pro Quadratmeter umlegen. Für darüber liegende Modernisierungskosten muss der Vermieter auf öffentliche Förderprogramme hoffen. Ein Euro pro Quadratmeter zusätzlich können ihm so erstattet werden. Solche teuren Modernisierungen sind genehmigungspflichtig.
  • Mietabsenkungen: Bei "Wuchermieten"sollen ab Ende 2020 auch Mietsenkungen möglich sein. Dafür ist die Berliner Stadtentwicklungsverwaltung zuständig. Sie kann überhöhte Mieten auf Antrag der Mieter kürzen. Als überhöht gelten Mieten, die nach Berücksichtigung der Wohnlage bestimmte Mietobergrenzen um mehr als 20 Prozent überschreiten.

Für wen gilt der Mietendeckel?

Der Mietendeckel gilt für alle Wohnungen in Berlin, die vor 2014 gebaut wurden. Insgesamt betrifft er damit 1,5 Millionen von 1,9 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt. Auch möblierte Wohnungen und Studierendenwohnungen sind von dem Gesetz erfasst. Er gilt nicht für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, Neubauten (bezugsfertig ab 2014) und Wohnheime.

Der Mietendeckel ist rechtlich umstritten

Berlin betritt mit dem Mietendeckel juristisches Neuland. Daher haben Oppositionsparteien bereits Klagen gegen das Gesetz angekündigt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beispielsweise will gegen den geplanten Berliner Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Rechtlich geht es um zwei Fragen:

  • Lässt es das Eigentumsrecht überhaupt zu, dass der Gesetzgeber Mietobergrenzen festlegt und sogar eine Absenkung der Miete nach einem beliebigen Preiskatalog verlangt?
  • Darf eine Landesregierung überhaupt eigene Mietengesetze erlassen, wo doch das generelle Mietrecht Sache des Bundes ist?

Falls die Kläger am Ende recht bekommen, könnten auf die Mieter hohe Nachzahlungsforderungen der Vermieter zukommen.

Kritik am Mietendeckel

Verbände, Organisationen und Unternehmen aus der Berliner Bau- und Immobilienbranche haben scharfe Kritik am geplanten Mietendeckel-Gesetz geübt. Die zwei Dutzend Unterzeichner vom Architekten- und Ingenieur-Verein über die Glaser-Innung bis zur Berliner Volksbank warnen darin, der Mietendeckel habe weitreichende negative Auswirkungen auf die Wirtschaft. Der Immobilienverband IVD sieht eine Rückkehr "zur sozialistischen Wohnungspolitik" und nannte den Schritt verantwortungslos.

Auch die Berliner Opposition aus CDU und FDP sieht in den Plänen eine Rückkehr zur sozialistischen Wohnungspolitik. Vertreter beider Parteien sowie Eigentümerverbände haben Klagen angekündigt. Wirtschaftsverbände warnen vor einer überbordenden Bürokratie und jahrelangen Rechtsstreitigkeiten. Diese würden letztlich nur Investoren abschrecken und den Bau neuer Wohnungen verhindern.

Das Mietniveau ist in Berlin immer noch niedriger als in anderen Großstädten wie München oder Hamburg. Laut Mietspiegel, in den auch Bestandsverträge einfließen, zahlen Berliner 6,72 Euro je Quadratmeter Durchschnittsmiete. Allerdings sind die Mieten in Berlin in den vergangenen zehn Jahren so stark gestiegen wie in keiner anderen Stadt: um 104 Prozent.

Quellen: Tagesspiegel

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