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Wohnen | News

Mietendeckel für Berlin: Überzogen oder sozial gerecht?


Ist der für Berlin geplante Mietendeckel ein Modell für ganz Deutschland? Die Vorschläge der Berliner Linken gehen selbst den Koalitionspartnern zu weit.

  1. Das sind die Kernpunkte des Mietendeckels
  2. Widerstand gegen Lompschers Pläne
  3. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Ob Katrin Lompscher mit so viel Widerstand gerechnet hat? Unlängst hat Berlins Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen das erste Eckpunktepapier eines neuen Gesetzes präsentiert, das strenge Obergrenzen für Mietpreise vorsieht.

Dass ein Mietendeckel kommen soll, darauf hatte sich die in Berlin regierende Koalition aus SPD, Grünen und Linken bereits im Juni geeinigt. Auf welcher Höhe den immer weiter steigenden Mietpreisen ein Riegel vorgeschoben werden soll, war zu dem Zeitpunkt allerdings noch nicht klar. Das, was Lompscher nun aber serviert hat, schmeckt vielen nicht – auch nicht den eigenen Koalitionspartnern von SPD und Grünen.

Das sind die Kernpunkte des Mietendeckels

Der Vorschlag sieht vor, eine Mietpreisbremse für fünf Jahre einzuführen. Die soll sich laut dem Berliner Tagesspiegel nach Alter und Ausstattung der Wohnung bemessen und wäre in 17 Stufen gestaffelt. Bei einer älteren Wohnung ohne Bad und Sammelheizung läge die Obergrenze beispielsweise niedriger als bei einer nur wenige Jahre alten Wohnung. Mieterinnen und Mieter sollten demnach im Regelfall nicht mehr als 7,97 Euro pro Quadratmeter zahlen müssen. Diese Obergrenze würde auf Wohnungen zutreffen, die zwischen 1991 und 2013 gebaut wurden. Neubauten, die nach 2013 bezogen wurden, wären hingegen von dem neuen Gesetz nicht betroffen.

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Ausnahmen dürfte es dem Dokument nach trotz der strengen Vorgaben in begrenztem Maße weiterhin geben. Wenn in den acht Jahren vor Inkrafttreten des Mietendeckels die betroffene Wohnung modernisiert wurde, sind Zuschläge auf die Mietobergrenze vorgesehen. Für die umfassendste Modernisierungsmaßnahme, die Wärmedämmung der Gebäudehülle, würde die Obergrenze um 57 Cent pro Quadratmeter angehoben werden. Die Zuschläge könnten sich auch kumulieren, sie dürften die eigentlich vorgesehene Mietobergrenze aber nicht um mehr als 20 Prozent überschreiten. Faktisch läge der Mietendeckel dann bei maximal 9,56 Euro.

Widerstand gegen Lompschers Pläne

Die Vorschläge von Lompscher weichen damit von den Forderungen der Mietervertreter ab. Der Berliner Mieterverein hatte eine Obergrenze von 9,79 für Wohnungen vorgeschlagen, die zwischen 2013 und 2018 gebaut wurden. Während der Mieterverein die Entwicklung der Lebenshaltungskosten als Grundlage für die Berechnung herangezogen hat, hat sich die Berliner Senatsverwaltung bei ihrem Papier an der Einkommensentwicklung der Berlinerinnen und Berliner orientiert.

Dass die Opposition aus CDU und FDP Einwände gegen den Vorschlag Lompschers haben und mit einer Verfassungsklage drohen, überrascht nicht. Der Gegenwind aus der eigenen Regierung könnte das Gesetz in dieser Form dagegen tatsächlich ins Wanken bringen. Iris Spanger von der SPD warnt vor Schnellschüssen und fordert ein Gesetz, das vor Gerichten Bestand hat. "Wir dürfen die Stadt jetzt nicht verrückt machen", so die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

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Auch einige Grüne und die Industrie- und Handelskammer bewerten die Vorschläge als unverhältnismäßig. Und selbst viele eher linksgerichtete Medien stehen den Vorschlägen skeptisch gegenüber. Schließlich könnte eine so harte Mietpreisbremse auch kleinere Vermieter mit wenig Wohneigentum verschrecken und notwendige Investitionen verhindern.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Doch ob die Hektik, mit der diese Diskussion geführt wird, angebracht ist, darf bezweifelt werden. Das Dokument, um das es geht, dient lediglich als Diskussionsgrundlage für die Koalitionsparteien. "An diesem Papier kann es noch Änderungen geben", so die Linken-Politikerin Gaby Gottwald gegenüber der taz. Ohnehin seien die Verhandlungspartner in der Diskussion bereits weiter vorangeschritten. Und auch die mietenpolitische Sprecherin der Grünen in Berlin Katrin Schmidberger sagt: "Wir sind mitten im Prozess."

In den kommenden Wochen werden Fachpolitiker, Verbände und weitere Senatsressorts über die genaue Ausgestaltung des Gesetzentwurfs diskutieren. Erst am 15. Oktober steht der Senatsbeschluss an. Am 1. Januar 2020 soll der Mietendeckel, dann in einer hoffentlich für alle akzeptablen Form, in Kraft treten.

Quellen: Der Tagesspiegel, taz

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