Eigentümer oder Mieter können wieder Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Für das Programm 455-B wurden die Mittel sogar deutlich aufgestockt. So kommt ihr an das Fördergeld.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt unter anderem Fördermittel für den altersgerechten Umbau von Immobilien zur Verfügung. Besonders nachgefragt ist dabei das Programm 455-B. Die KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) geben dabei den Bauherren, die barrierefrei umbauen, einen Investitionszuschuss von bis zu 6.250 Euro.
Den Investitionszuschuss erhalten alle, die Modernisierungsmaßnahmen zur Barrierereduzierung für Wohneigentum durchführen und den Wohnkomfort erhöhen. Ganz wichtig: Die Modernisierungsarbeiten muss ein Fachunternehmen durchführen. Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung (zum Beispiel Badumbau, Änderung der Raumaufteilung oder Erleichterung des Zugangs zum Haus oder zur Wohnung)
Umbaumaßnahmen zum Standard "Altersgerechtes Haus"
Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden
Kauf von barrierearm umgebautem Wohnraum
Wer es ganz genau wissen möchte, hier die Links zu den Infoblättern der KfW (als PDF):
Wer bekommt den Investitionszuschuss und wie hoch ist dieser?
Gefördert werden alle Privatpersonen, unabhängig vom Alter. Die Privatperson muss dann entweder:
Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung sein oder
Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung sein oder
einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen angehören
Übrigens: Auch Mieter können den Investitionszuschuss beantragen. Die KfW empfiehlt, dafür eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter abzuschließen.
Die Fördersumme bei einer Einzelmaßnahme beträgt pauschal zehn Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro. Bei Umbau zum "Standard Altersgerechtes Haus" beträgt der Investitionszuschuss 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro.
Alle Um- und Ausbauarbeiten, die ihr im Rahmen des Programms 455-B vornehmen lasst, müssen Fachfirmen ausführen. Die KfW empfiehlt für die Beantragung des Investitionszuschusses folgende fünf Schritte:
Maßnahme planen: Lasst euch vor der Auftragserteilung von Sachverständigen oder Wohnberatungsstellen beraten, ob euer Vorhaben auch wirklich förderfähig ist. Adressen findet ihr dazu auf der Infoseite der KfW.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten prüfen: Plant ihr vielleicht noch weitere Sanierungsmaßnahmen? Dann gibt es eventuell Kombinationsmöglichkeiten mit anderen KfW-Programmen.
Zuschuss beantragen: Den Antrag auf den Investitionszuschuss müsst ihr vor Beginn der Arbeiten über das KfW-Zuschussportal stellen.
Beginn der Arbeiten, Identitätsprüfung: Wenn ihr die Zusage für eure Modernisierung habt, könnt ihr mit den Arbeiten beginnen. Parallel dazu verlangt die KfW noch eine Prüfung der Identität.
Wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind und eure Identität bestätigt wurde, ladet ihr alle Rechnungen im KfW-Portal hoch. Von den Gesamtkosten wird dann der Zuschuss berechnet und ausgezahlt.