Auf dem Waldboden findet man viel Holz, das sich auch dafür eignet, den heimischen Kamin zu bestücken. Doch ist es eigentlich erlaubt, Holz im Wald zu sammeln? Alle Infos, die ihr dazu wissen müsst.
Ist Brennholz das neue Toilettenpapier? Während viele Haushalte zu Beginn der Corona-Zeiten Klopapier gehortet haben, beginnt jetzt der unerbittliche Kampf ums Kaminholz. Falls ihr überhaupt noch welches bekommt – einige Händler haben schon Wartelisten für 2023 –, müsst ihr dafür tief in die Tasche greifen: Brennholz kostet rund 80 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Da scheint es verlockend, einfach in den Wald zu marschieren und dort heruntergefallenes Holz zu sammeln. Doch ist das wirklich eine gute Idee? Unter welchen Umständen ihr Holz aus dem Wald mitnehmen dürft und was der Holzsammelschein ist, erklären wir hier.
Achtung: Aktuell gibt es im Internet viele Fake-Shops für Brennholz. Diese Händler versprechen zu verlockend günstigen Preisen eine zeitnahe Lieferung, die dann aber niemals ankommt. Verbraucherzentralen raten, vor einem Kauf den Namen des Shops in eine Suchmaschine einzugeben und mögliche Beschwerden ausfindig zu machen.
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Darf man im Wald Holz sammeln?
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass jeder Wald – und damit das Holz darin – jemandem gehört. Heißt, das unerlaubte Einsammeln von Holz für den heimischen Kamin wäre schlichtweg Diebstahl.
Es gibt aber ein Schlupfloch: Am Boden liegende Äste, Rinde und Holz dürft ihr in Wäldern, die in staatlichem Besitz sind, in geringen Mengen zum Eigengebrauch sammeln. Dieses Holz nennt man auch Leseholz, Raffholz oder Klaubholz.
Das Einsammeln von Leseholz war jahrhundertelang eine wichtige Möglichkeit für ärmere Menschen, sich im Winter Brennmaterial zu beschaffen. Es geht dabei um Holz, das
von selbst zu Boden gefallen ist und
nicht mehr als zehn Zentimeter Durchmesser hat.
Das Sammeln von Leseholz für den privaten Bedarf ist frei, wenn im entsprechenden Landes- beziehungsweise Gemeindewaldgesetz nichts anderes geregelt ist. Es kann aber sein, dass dort das Holzsammeln auf bestimmten Flächen oder zu bestimmten Zeiten verboten ist oder es Beschränkungen hinsichtlich der Transportmittel gibt, ihr beispielsweise nur mit Handkarren in den Wald ziehen dürft. Informiert euch also unbedingt vorab, was in eurer Region gilt. So gibt es beispielsweise für den Bayerischen Staatswald eine extra Leseholzordnung.
Achtung: Eigenmächtig Bäume zu fällen, Äste abzuschneiden oder abzureißen, ist grundsätzlich verboten.
Wieviel Holz ihr in staatlichen Wäldern sammeln dürft, lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Blick ins Landes- beziehungsweise Gemeindewaldgesetz gibt Klarheit. Grundsätzlich, sofern Leseholzsammeln erlaubt ist, muss sich der Umfang im Rahmen halten. Ihr dürft nur für den Eigengebrauch Brennholz mitnehmen und damit nicht auch noch Freunde und Verwandte versorgen oder gar Geld verdienen.
Wenn ihr mehr Holz benötigt als "geringfügige Mengen", dann könnt ihr euch an den zuständigen Förster beziehungsweise das Forstamt wenden. Dort könnt ihr einen Holzsammelschein erhalten.
Brennholz sammeln mit Holzsammelschein – was ist erlaubt?
Mit einem klassischen Holzsammelschein dürft ihr im Wald nur Abfallholz sammeln, das bereits am Boden liegt. Eine Motorsäge dürft ihr für die Aufbereitung des Holzes nicht benutzen. Äste und Zweige dürfen nur mit einer Handsäge zerkleinert werden.
Der Holzsammelschein gilt zwischen einem Monat und einem Jahr und nur für ein bestimmtes Waldgebiet. Zwischen März und Mai ist das Sammeln in der Regel nicht erlaubt, um den Nachwuchs der Wildtiere zu schützen. Damit Tiere nicht gestört werden, ist das Holzsammeln auch nur tagsüber gestattet.
Wo kann man einen Holzsammelschein beantragen?
Ob und an wen die Erlaubnis vergeben wird, ist von Forstamt zu Forstamt unterschiedlich. Den Holzsammelschein müsst ihr beim Holzsammeln immer mitführen, damit ihr ihn bei Kontrollen durch Förster oder Polizei vorzeigen könnt. Beantragen könnt ihr den Holzsammelschein in der Regel bei eurer Gemeinde oder dem zuständigen Forstamt.
Was kostet ein Holzsammelschein?
Die Gebühren für einen Holzsammelschein liegen meist zwischen fünf und 30 Euro. Es ist aber auch üblich, dass die Forstämter mit euch eine bestimmt Abnahmemenge vereinbaren. Also beispielsweise 15 Raummeter für 200 Euro.
Die gesammelte Holzmenge müsst ihr zunächst an einem Waldweg aufstapeln und der Förster muss sie abnehmen. Je nach Abrechnungsmodell achtet er darauf, dass die in den Holzsammelschein eingetragene Abnahmemenge nicht überschritten wird oder setzt an Ort und Stelle den Preis für das Brennholz fest. Das ist natürlich mit einem gewissen Aufwand verbunden.
Statt Kaminholz zu sammeln, könnt ihr es unter bestimmten Voraussetzungen auch selber sägen. Mit dem sogenannten Selbstwerberschein haben Brennholzkäufer Zugang zu gefällten Bäumen. Nachdem Interessenten diesen Schein erhalten haben, melden sie ihren Bedarf an Brennholz bei der zuständigen Forstverwaltung an, bekommen ein Waldstück zugewiesen und dürfen die Stämme bis zur vereinbarten Mengengrenze selbst zersägen, sofern sie über einen Motorsägenführerschein verfügen.
Das zersägte Holz wird dann zu sogenannten Poltern aufgeschichtet, deren Größe einem Raummeter entspricht. Selbstwerber müssen ihr Holz also in einen Meter lange Scheite sägen. Ein Raummeter dieses Holzes kostet zwischen 25 und 30 Euro – und ist damit deutlich günstiger als das Brennholz im Brennstoffhandel. Allerdings kommen dazu die Kosten für den Kettensägenschein und für die richtige Ausrüstung.