Baugenehmigungen in Deutschland rückläufig

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Wohnungsbauprämie 2024: Der Staat spart für dein Eigenheim

Mit der Wohnungsbauprämie kannst du dir jedes Jahr einen kleinen staatlichen Zuschuss für deinen Bausparvertrag sichern. Okay, vielleicht kannst du davon nicht gleich ein Schloss bauen, aber jede Unterstützung zählt. Wie du das Maximum aus der Förderung herausholst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat den Bau, Kauf oder die Renovierung einer Wohnimmobilie. Meistens fließt das Geld in einen Bausparvertrag.
  • Die Förderung beträgt jährlich 10 Prozent auf Einzahlungen bis 700 Euro für Ledige und 1.400 Euro für Verheiratete.
  • Du musst mindestens 16 Jahre alt sein, um den Zuschuss zu erhalten und kannst die Prämie für alle wohnwirtschaftlichen Zwecke nutzen.
  • Bausparerinnen und Bausparer unter 25 Jahren können nach 7 Jahren frei über das Geld verfügen.
  • Die Einkommensgrenzen liegen bei 35.000 Euro für Ledige und 70.000 Euro für Verheiratete.
  • Die Antragstellung ist jährlich möglich, auch bis zu zwei Jahre rückwirkend.

Das kannst du tun

  • Plane, eine Immobilie zu kaufen, zu bauen oder umzubauen.
  • Prüfe die Höhe deines zu versteuernden Jahreseinkommens. Für die Prämie darf es 35.000 Euro nicht überschreiten, sofern du ledig bist. Für Verheiratete liegt die Einkommensgrenze bei 70.000 Euro.
  • Fülle jährlich den Antrag aus, wenn du bereits einen Bausparvertrag hast und die Voraussetzungen erfüllst.
  • Das Formular erhältst du mit dem Jahreskontoauszug von deiner Bausparkasse. Du bekommst diesen automatisch im Frühjahr zugesendet.
  • Lass dich am besten frühzeitig rund um die Baufinanzierung beraten und informiere dich über weitere Förderungen und Zuschüsse.

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Wohnungsbauprämie (WoP): Was ist das?

Wenn du eine eigene Immobilie kaufen, bauen oder renovieren möchtest, hilft dir ein Bausparvertrag. Die Wohnungsbauförderung – auch Bausparprämie oder kurz WoP genannt – ist ein Zuschuss auf deine Einzahlungen in diesen Bausparvertrag. Zuschuss bedeutet: Du musst das Geld nicht zurückzahlen. Der Staat unterstützt damit den Bau, Kauf oder die Renovierung.

Eingeführt wurde die Bausparprämie bereits 1952. Sie ist gemeinsam mit der Arbeitnehmersparzulage eine der wichtigsten Säule der deutschen Familien- und Sozialpolitik, um Investitionen in den Wohnungsbau zu fördern. Denn es ist so: Immer weniger junge Menschen können sich Wohneigentum leisten. Mit der Wohnungsbauprämie soll Wohnen bezahlbarer werden.

Für wen lohnt sich die Bausparprämie?

Die Wohnungsbauförderung lohnt sich für alle, die vorhaben, Wohneigentum zu erwerben, zu bauen oder zu renovieren. Besonders junge Menschen und Familien profitieren davon, da sie beim Sparen unterstützt werden. Auch wer ein geringeres Einkommen hat, kann damit einen wichtigen Zuschuss erhalten.

Wenn du planst, eine Immobilie zu kaufen, umzubauen oder energetisch zu sanieren, hilft dir die Wohnungsbauprämie dabei, deine Ziele schneller zu erreichen. Sie bietet eine gute Möglichkeit, zusätzliche Mittel für dein Wohnprojekt zu sichern.

Hinweis: Wenn du das Geld nicht für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke verwendest, kann die Prämie zurückgefordert werden. Plane deshalb sorgfältig und nutze die Wohnungsbauförderung nur für zulässige Zwecke. Der Zuschuss ist übrigens steuerfrei, solange du die Bedingungen einhältst.

Voraussetzungen und Einkommensgrenzen: Wer kann die Prämie beantragen?

Im Prinzip kann jede Person, die die Einkommensgrenzen nicht überschreitet – und einen Bausparvertrag mit einer Mindestlaufzeit von sieben Jahren hat – den Zuschuss beantragen. Dazu gehören mitunter auch Schülerinnen und Schüler, wenn sie eigene Einkünfte haben.

Grundsätzliche Voraussetzungen für die Förderung

Die genauen Voraussetzungen sind im Wohnungsbau-Prämiengesetz festgelegt. Du musst zum Beispiel in Deutschland ansässig, unbeschränkt steuerpflichtig und mindestens 16 Jahre alt sein. Zudem berechtigen nur Einzahlungen ab 50 Euro pro Jahr zur Prämie.

Zu den förderbaren Sparverträgen zählen in erster Linie Bausparverträge. Daneben fördert der Staat auch Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften sowie Beteiligungen an Wohnungs- und Siedlungsunternehmen.

Einkommensgrenzen 2024

Dein zu versteuerndes Einkommen entscheidet ebenfalls mit über Ja oder Nein bei der Bausparprämie. Gemeint ist damit das Einkommen, das nach Abzug von Werbungskosten, Betriebs- und Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen sowie Kinder- und sonstigen Freibeträgen versteuert wird. Es ist meist niedriger als dein Bruttoeinkommen und bildet die Grundlage für die Einkommensgrenzen.

Wo findest du dein “zu versteuerndes Einkommen”?

Schaue in deinen Steuerbescheid für das Antragsjahr. Auf Seite 2 findest du die “Berechnung des zu versteuernden Einkommens”. Vergleiche diese Zahl mit der für dich geltenden Einkommensgrenze.

Die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie 2024 liegen bei:

FamilienstandEinkommensgrenze
ledig35.000 Euro
verheiratet70.000 Euro

Personen mit einem höheren Bruttogehalt können durch die Freibeträge und Abzüge ebenfalls einen Anspruch auf die Wohnungsbauförderung haben. Die folgende Tabelle zeigt, wie viel du im Jahr 2024 in etwa brutto verdienen darfst, um noch von der Prämie zu profitieren:

BruttoeinkommenKeine Kinder1 Kind2 Kinder3 Kinder
Alleinstehende45.000 Euro55.600 Euro61.500 Euro66.700 Euro
Verheiratete (1 Arbeitnehmender)85.500 Euro94.900 Euro104.100 Euro113.200 Euro
Verheiratete (2 Arbeitnehmende)90.000 Euro100.800 Euro111.900 Euro123.000 Euro

Die Zahlen sind grob überschlagen und gerundet. (Quelle: Schwäbisch Hall)

Wie hoch ist die staatliche Wohnungsbauprämie?

Der Staat bezuschusst deine jährlichen Einzahlungen mit 10 Prozent, bis zu einem bestimmten Höchstbetrag:

FamilienstandMaximal geförderte EinzahlungHöchste Prämie
Alleinstehende700 Euro70 Euro
Verheiratete1.400 Euro140 Euro

Rechenbeispiel 1: Julia

Julia ist Single und zahlt jährlich 620 Euro in ihren Bausparvertrag ein. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt bei 30.000 Euro. Sie erhält eine Wohnungsbauförderung von 62 Euro (10 Prozent von 620 Euro). Wenn Julia 80 Euro mehr im Jahr einzahlen würde, würde sie sogar mit den maximalen 70 Euro gefördert.

Rechenbeispiel 2: Amelie und Maik

Amelie und Maik sind verheiratet und zahlen jährlich 1.540 Euro in ihren Bausparvertrag ein. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt bei 61.000 Euro. Sie erhalten einen Zuschuss von 140 Euro (10 Prozent von den maximal geförderten 1.400 Euro).

Wie wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?

Die WoP wird nicht direkt ausgezahlt. Die Bausparkasse prüft deinen Antrag nach Ablauf des Sparjahres und informiert dich, ob die Prämie vorgemerkt wurde. Sie wird deinem Bausparkonto gutgeschrieben, sobald der Vertrag zuteilungsreif ist und du die wohnwirtschaftliche Verwendung nachweist.

Wohnwirtschaftliche Verwendung

Der Zuschuss wird dir nur gewährt, wenn du die geförderten Mittel für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke verwendest. Das bedeutet, dass das Geld in Maßnahmen fließen muss, die direkt mit Wohnraum zu tun haben. Dies sind die wichtigsten Beispiele für wohnwirtschaftliche Verwendungen:

1. Erwerb von Wohnraum

Du kannst die Prämie nutzen, um eine Immobilie zu kaufen – also ein Haus oder eine Eigentumswohnung, in der du selbst wohnst.

2. Bau von Wohnraum

Wenn du ein neues Haus oder eine neue Wohnung bauen möchtest, kannst du den Zuschuss auch dafür einsetzen. Dies umfasst Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen.

3. Sanierung und Modernisierung

Die Bausparprämie kann auch für Renovierungsmaßnahmen an deinem bestehenden Wohnraum verwendet werden. Dazu zählen erstens Sanierungen: Das sind Reparaturen und Instandsetzungen, die notwendig sind, um die Immobilie bewohnbar zu halten. Zweitens gehören Modernisierungen dazu: Damit verbesserst du deine Wohnqualität, wie etwa durch neue Fenster, eine neue Heizung, eine moderne Küche oder ein neues Badezimmer. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind die dritte Variante, für die du die Prämie einsetzen kannst: zum Beispiel, um Wände und Dach zu dämmen oder eine Solaranlage einzubauen.

4. Umbau und Ausbau

Du kannst die WoP auch für Maßnahmen nutzen, die deinen Wohnraum erweitern oder verbessern. Ein Beispiel ist, wenn das Dachgeschoss zu Wohnzwecken ausgebaut wird. Ein weiteres Beispiel ist ein Anbau, bei dem ein zusätzlicher Teil an das bestehende Gebäude errichtet wird, wie ein Wintergarten oder eine zusätzliche Wohneinheit. Auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit gehören dazu. Dazu zählen Aufzüge und Rampen oder ein Badezimmerumbau, um das Bad für Rollstuhlfahrende geeignet zu machen.

5. Kauf von Wohnrechten

Du kannst die Bausparprämie zudem verwenden, um Wohnrechte zu erwerben. Dies bedeutet, dass du das Recht kaufst, eine bestimmte Immobilie zu bewohnen, ohne dass du Eigentümerin oder Eigentümer der Immobilie wirst.

Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung

Wenn dein Bausparvertrag zuteilungsreif wird und du die Wohnungsbauprämie erhalten möchtest, musst du der Bausparkasse den wohnwirtschaftlichen Verwendungszweck nachweisen. Dafür musst du entsprechende Belege und Dokumente vorlegen. Dazu gehören:

  • Kaufverträge: Wenn du eine Immobilie kaufst, musst du den Kaufvertrag einreichen. Dieser bestätigt, dass du die Mittel für den Erwerb von Wohnraum verwendet hast.
  • Bauverträge und Rechnungen: Bei Bauvorhaben oder Renovierungen legst du Bauverträge und Handwerkerrechnungen vor. Die Dokumente müssen die ausgeführten Arbeiten und die dafür entstandenen Kosten detailliert beschreiben.
  • Rechnungen für Materialien: Falls du Baumaterialien selbst kaufst und verwendest, musst du die entsprechenden Kaufbelege einreichen. Die Rechnungen müssen den gekauften Artikel, die Menge und den Preis enthalten.
  • Genehmigungen: Für größere Bauprojekte oder Umbauten benötigst du in der Regel eine Baugenehmigung. Reiche diese Genehmigung zusammen mit den anderen Unterlagen ein.
  • Nachweise über energetische Maßnahmen: Wenn du energetische Sanierungen durchführst, lege Zertifikate oder Bestätigungen über die Arbeiten bei. Diese Nachweise können von zertifizierten Energieberatern oder den ausführenden Unternehmen ausgestellt werden.

Die Bausparkasse kann zudem auch Fotos von vor und nach den Bau- oder Renovierungsmaßnahmen verlangen, um die durchgeführten Arbeiten visuell zu dokumentieren.

Sonderregelungen für junge Bausparerinnen und Bausparer

Jugendliche und junge Erwachsene, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind, sind nicht an die engen Vorgaben bei der Verwendung gebunden. Sie können nach sieben Jahren frei über das Guthaben verfügen, ohne die Prämie zu verlieren. Diese Regelung gilt jedoch nur für einen Vertrag.

Sonderregelungen für Altverträge

Für Altverträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden, gelten ebenfalls andere Regeln. Nach Ablauf der sieben Jahre kannst du hier grundsätzlich frei über das Geld verfügen.

In 4 Schritten zur Wohnungsbauprämie für Bausparerinnen und Bausparer

  1. Post von der Bausparkasse bekommen: Du erhältst am Jahresanfang einen Kontoauszug sowie einen Antrag für die Prämie für das vorangehende Jahr.
  2. Antrag ausfüllen und zurückschicken: Schicke den Antrag ausgefüllt und unterschrieben an deine Bausparkasse zurück.
  3. Jährlichen Kontoauszug bekommen: Im Folgejahr findest du den vorgemerkten Zuschuss im Kontoauszug und kannst den Antrag für ein weiteres Jahr stellen.
  4. Wohnungsbauprämie auszahlen lassen: Wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, musst du die wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen. Danach bekommst du das Geld gutgeschrieben.

Wohnungsbauprämie beantragen: Was gehört in den Antrag?

Der Antrag auf die Wohnungsbauförderung enthält folgende Angaben:

  • Deine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Angaben zum Bausparvertrag (Bausparkasse, Vertragsnummer)
  • Einkommensnachweis des Jahres, für das du die Prämie beantragst

Das Formular erhältst du mit dem Jahreskontoauszug von deiner Bausparkasse. Du kannst die WoP bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen.

Wenn der Zuschuss abgelehnt wird

Es gibt mehrere Schritte, die du unternehmen kannst. Prüfe zunächst die Ablehnungsgründe, die dir in der Mitteilung deiner Bausparkasse genannt werden. Oft fehlen Unterlagen oder es gab Missverständnisse bei den Angaben.

  1. Stelle sicher, dass alle notwendigen Nachweise vollständig sind. Wenn bestimmte Dokumente fehlen, reiche diese schnellstmöglich nach.
  2. Manchmal führen Fehler oder unvollständige Angaben zur Ablehnung. Überprüfe alle eingereichten Informationen und korrigiere eventuelle Fehler.
  3. Vergewissere dich, dass dein zu versteuerndes Einkommen tatsächlich unter der Einkommensgrenze liegt. Nutze dabei alle verfügbaren Freibeträge und Abzüge, um dein zu versteuerndes Einkommen korrekt zu ermitteln.
  4. Wende dich an deine Bausparkasse, um die Gründe für die Ablehnung zu klären und gemeinsam eine Lösung zu finden. Oft können die Beraterinnen und Berater helfen, die Situation zu klären und den Zuschuss erneut zu beantragen.
  5. Wenn du der Meinung bist, dass die Ablehnung unberechtigt ist, kannst du einen Widerspruch einlegen. Erläutere dabei ausführlich, warum du Anspruch auf den Zuschuss hast, und füge gegebenenfalls zusätzliche Belege bei.

Durch diese Schritte kannst du sicherstellen, dass du alle Möglichkeiten ausschöpfst, um die Prämie doch noch zu erhalten oder alternative Förderungen zu nutzen.

Alternative Förderungen

Neben der Wohnungsbauprämie gibt es weitere Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage. Informiere dich auch über den Baufinanzierungsservice bei Wohnglück.

So holst du das Beste aus deinem Bausparvertrag: Förderungen kombinieren

Du kannst die WoP mit weiteren Förderungen für den Hausbau und Hauskauf kombinieren. Das bietet dir zusätzliche finanzielle Unterstützung für dein Wohnprojekt und kann dir helfen, deinen Traum vom Eigenheim noch schneller zu verwirklichen. Hier sind einige Fördermöglichkeiten, die du 2024 nutzen kannst:

1. Vermögenswirksame Leistungen

Wenn dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) anbietet, kannst du diese in einen Bausparvertrag einzahlen. Dadurch schaffst du zusätzlich zur Wohnungsbauförderung auch die Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage, sofern du die Einkommensgrenzen einhältst. 

Hinweis: Um zusätzlich zur WoP auch die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, musst du unterschiedliche Sparleistungen beziehungsweise Verträge nutzen, da dieselbe Sparleistung nicht doppelt gefördert wird.

2. KfW-Förderprogramme

Die staatliche Förderbank KfW bietet verschiedene Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie den Kauf von Wohnraum. Besonders interessant für junge Familien ist das neue KfW-Programm “Jung kauft alt”, das den Kauf und die Sanierung von Altbauten unterstützt. Dieses Programm bietet besonders attraktive Konditionen für junge Käufer und ist ideal kombinierbar mit der Bausparprämie.

3. Landesförderprogramme

Viele Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für Wohneigentum an. Informiere dich über die lokalen Möglichkeiten. Beispiele sind Förderungen für energieeffizientes Bauen oder spezielle Programme für Familien.

4. Kommunale Förderungen

Manche Städte und Gemeinden unterstützen den Kauf oder Bau von Eigenheimen durch spezielle Förderungen. Erkundige dich bei deiner Kommune, welche Fördermöglichkeiten es gibt und wie du diese nutzen kannst. Häufig gibt es Zuschüsse für energetische Sanierungen oder den Erwerb von Bauland.

5. Baukindergeld-Nachfolger: Wohneigentum für Familien (WEF)

Das Baukindergeld wurde 2023 eingestellt, aber es gibt Nachfolgeprogramme wie das “Wohneigentum für Familien” (WEF). Dieses Programm bietet Familien mit Kindern finanzielle Unterstützung beim Erwerb von Wohneigentum.

Fazit: Wohn(t)raum in Sicht - Vom Zuschuss zum Eigenheim

Die Wohnungsbauprämie bietet eine wertvolle Unterstützung auf dem Weg zum eigenen Zuhause. Sie ermöglicht es dir, Jahr für Jahr zusätzliches Kapital für den Kauf, Bau oder die Renovierung deines Wohnraums zu sichern. Auch wenn der Zuschuss zunächst abgelehnt wird, gibt es Möglichkeiten, diese Entscheidung zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Nutze alle Fördermöglichkeiten, um deinen Bausparvertrag schneller ans Ziel zu bringen und dir deinen Wohntraum zu erfüllen.

Wohnungsbauprämie 2024: Häufig gestellte Fragen

Die Einkommensgrenzen 2024 liegen bei 35.000 Euro für Singles und 70.000 Euro für Ehepaare. Das bedeutet, dass dein zu versteuerndes Jahreseinkommen diese Grenzen nicht überschreiten darf, um Anspruch auf die Prämie zu haben.

Ja, du kannst den Zuschuss bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen. Das heißt, wenn du die Prämie für das Jahr 2022 beantragen möchtest, hast du bis zum 31.12.2024 Zeit, den Antrag einzureichen.

Das zu versteuernde Einkommen ist das Einkommen, das nach Abzug von Freibeträgen versteuert wird. Es umfasst Werbungskosten, Betriebs- und Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen sowie Kinder- und sonstige Freibeträge.

Jede Person, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, mindestens 16 Jahre alt ist und einen Bausparvertrag hat, kann den Zuschuss beantragen. Wichtig ist, dass die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden und mindestens 50 Euro pro Jahr in den Bausparvertrag eingezahlt werden.

Ja, Schülerinnen und Schüler können die Förderung beantragen, sofern sie die anderen Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel ein eigenes Einkommen haben und in einen Bausparvertrag einzahlen.

Der Antrag enthält folgende Angaben:

  • Persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Angaben zum Bausparvertrag (Bausparkasse, Vertragsnummer)
  • Einkommensnachweis des Jahres, für das die Prämie beantragt wird

Alternativen zur Bausparprämie sind andere staatliche Förderungen wie vermögenswirksame Leistungen (VL) und die Arbeitnehmersparzulage.

Neben Bausparverträgen profitieren auch Beteiligungen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften sowie an Wohnungs- und Siedlungsunternehmen.

Sie wird nach Ablauf des Sparjahres und Prüfung des Antrags durch die Bausparkasse ausgezahlt. Der Zuschuss wird deinem Bausparkonto gutgeschrieben, sobald der Vertrag zuteilungsreif ist und du die wohnwirtschaftliche Verwendung nachweist.

  • Du musst einen Bausparvertrag haben.
  • Du musst mindestens 50 Euro pro Jahr in den Bausparvertrag einzahlen.
  • Der Bausparvertrag muss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
  • Du musst mindestens 16 Jahre alt sein und steuerpflichtig in Deutschland.
  • Dein zu versteuerndes Einkommen darf die Einkommensgrenzen nicht überschreiten (35.000 Euro für Singles, 70.000 Euro für Ehepaare).

Wenn dein Antrag auf die Förderung abgelehnt wird, solltest du die Ablehnungsgründe prüfen. Möglicherweise fehlen Unterlagen oder du erfüllst bestimmte Voraussetzungen nicht. Reiche gegebenenfalls fehlende Unterlagen nach oder wende dich an deine Bausparkasse für weitere Unterstützung.

Wohnwirtschaftliche Zwecke umfassen den Kauf, Bau, die Renovierung oder den Umbau einer Immobilie. Auch der Erwerb von Wohnrechten ist mit der Prämie erlaubt. Das Geld muss also in Maßnahmen fließen, die direkt mit Wohnraum zu tun haben.

Für wen lohnt sich die Wohnungsbauprämie?

Die Förderung lohnt sich für alle, die planen, Wohneigentum zu erwerben, zu bauen oder zu renovieren und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Besonders junge Leute und Familien können von der Prämie profitieren, da sie beim Sparen unterstützt werden.

Um die Prämie zu erhalten, musst du mindestens 50 Euro pro Jahr in deinen Bausparvertrag einzahlen. Der Zuschuss beträgt dann 10 Prozent deiner Sparleistung, maximal aber 70 Euro für Singles und 140 Euro für Verheiratete.

Ja, du kannst den Zuschuss mit weiteren Förderungen kombinieren. Beispielsweise kannst du zusätzlich vermögenswirksame Leistungen erhalten oder andere staatliche Zuschüsse für den Hausbau oder die Renovierung nutzen. Achte jedoch darauf, die jeweiligen Fördervoraussetzungen einzuhalten.

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