Vorvermieterbescheinigung

Wohnen | Ratgeber

Vorvermieterbescheinigung: Wann wird das Mieterzeugnis benötigt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Per Gesetz sind Vermieter nicht verpflichtet, eine Vorvermieterbescheinigung auszustellen. Mieter müssen sie ebenfalls nicht vorlegen. Dennoch wird sie häufig vor Unterzeichnung eines Mietvertrags verlangt. 
  • Vermieter können sich durch die Vorvermieterbescheinigung ein besseres Bild über das Verhalten des Mieters und dessen Zahlungszuverlässigkeit machen. Das dient der Absicherung. 
  • Der Begriff Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wird oft synonym verwendet. Sie weist aber nur nach, dass ein Mieter seine Miete fristgerecht und in vereinbarter Höhe bezahlt hat. 

Das kannst du tun

  • Die Vorvermieterbescheinigung kannst du bei deinem bisherigen Vermieter oder deiner Hausverwaltung anfordern. 
  • Verweigern dir die Zuständigen die Auskunft, brauchst du nicht in Panik zu geraten. Alternativ legst du deinem potenziellen neuen Vermieter Kontoauszüge, Gehaltszahlungen oder deine Schufa-Bescheinigung vor. 
  • Reiche nur eine echte Vorvermieterbestätigung ein. Wenn eine Fälschung auffliegt, kann dir der Mietvertrag fristlos gekündigt werden. Außerdem musst du mit straf- und zivilrechtlichen Folgen rechnen.

Deutschland ist nicht nur das Land der Dichter und Denker, sondern auch der Mieter. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt in einem Mietverhältnis. Ein Mietwohnungswechsel kommt daher häufig vor – und Interessenten gibt es in der Regel genug. Vermieter möchten aus dieser Fülle natürlich den bestmöglichen Kandidaten auswählen.

Aus diesem Grund fordern viele beim Auswahlprozess eine sogenannte Vorvermieterbescheinigung an. Doch was hat es damit auf sich? Und wer stellt sie aus? Das erfährst du – inklusive Vorlage – hier. 

Das ist eine Vorvermieterbescheinigung 

Die Vorvermieterbescheinigung wird oft Vorvermieterbestätigung oder Mieterzeugnis genannt. Sie ist ein schriftliches Dokument und gibt Auskunft über das vergangene Mietverhältnis. Darin steht, ob der Mieter die Miete pünktlich und in vereinbarter Höhe gezahlt und sich an die Mietvereinbarungen gehalten hat. 

Vermieter verlangen von potenziellen Mietern eine Vorvermieterbescheinigung in der Regel als Vertrauensnachweis. Sie wollen damit die Zahlungszuverlässigkeit im Vorfeld einschätzen und das Risiko von Mietausfällen oder anderen Problemen reduzieren. Mieter können die Bescheinigung bei ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung anfordern. Dafür sollten keine Kosten anfallen.

Bestandteile der Vorvermieterbescheinigung

In einer Vorvermieterbescheinigung stehen nur das Mietverhältnis betreffende Informationen. Dazu gehören:

  • Angaben zum Mieter: Name und Adresse
  • Angaben zum Vermieter oder zur Hausverwaltung: Name und Adresse 
  • Dauer des Mietverhältnisses: genaues Anfangs- und Enddatum
  • Höhe der Miete
  • Zahlungsverhalten: zuverlässig oder unzuverlässig 
  • Grundsätzliches Verhalten des Mieters: Kam es zu Problemen?
  • Mietrückstände: falls vorhanden
  • Signatur vom Vermieter oder von der Hausverwaltung: Datum und Unterschrift

Vorvermieterbescheinigung: Vorlage

Doch wie sieht eine Vorvermieterbestätigung aus? Unser Muster hilft dir weiter. 

Betreff: Vorvermieterbescheinigung

(Adressinformationen und Kontaktdaten zum Vermieter oder zur Hausverwaltung)

Mit diesem Schreiben bestätige ich / bestätigen wir, dass (Name des Mieters) am (Datum) die Mietwohnung an / in (Anschrift) bezogen hat und seitdem an genannter Adresse wohnhaft war. 

Die Kündigung des Mietverhältnisses erfolgte durch (den Mieter oder Vermieter) fristgerecht / fristlos aus folgendem Grund: (Grund angeben)

Es bestehen (keine) Mietschulden oder Mietrückstände. Der Mieter zahlte die Miete und Nebenkosten fristgerecht und regelmäßig / verzögert und unregelmäßig. Gegen die Hausordnung wurde (nicht) verstoßen. 

Die Mietschulden betragen (Euro).

Das Mietverhältnis war angenehm / unangenehm. 

(Ort, Datum) 

(Unterschrift des Vermieters)

Vorvermieterbestätigung anfordern: So geht's

Heutzutage zählt auf dem Wohnungsmarkt vor allem Schnelligkeit. Vermieter finden es gut, wenn alle Unterlagen bereits vorliegen. Daher solltest du dich noch am Anfang deiner Immobiliensuche um eine Vorvermieterbescheinigung kümmern. Zwar kann es sein, dass dein neuer Vermieter das Dokument gar nicht einfordert, für den Fall der Fälle hast du es aber zur Hand. 

So kommst du an das Mieterzeugnis: 

Schritt 1: Nimm Kontakt zu den Zuständigen auf

Wende dich direkt an deinen bisherigen Vermieter oder die Hausverwaltung – am besten per E-Mail. Dann hast du aber keinen schriftlichen Gesprächsverlauf. 

Schritt 2: Sei bei der Anfrage freundlich 

Bitte höflich um die Ausstellung der Bescheinigung und erkläre, dass du sie für die Wohnungssuche oder den neuen Mietvertrag benötigst.

Schritt 3: Biete gegebenenfalls eine Vorlage an

Manche Vermieter sind unsicher, was alles in der Vorvermieterbescheinigung stehen muss. In so einem Fall kannst du eine Vorlage mitschicken.

Schritt 4: Sende gegebenenfalls eine Erinnerung

Solltest du nach einigen Tagen noch keine Antwort erhalten haben, sende höflich eine Erinnerung.

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Sonderfall Vorvermieterbescheinigung bei Untermiete

Hast du bisher zur Untermiete gewohnt, stehst du in keiner vertragsrechtlichen Beziehung mit dem eigentlichen Besitzer.  Nur der Hauptmieter – also derjenige, der dir die Wohnung untervermietet – kann den Zweck eines Mieterzeugnisses erfüllen und bestätigen, dass:

  • keine Mietschulden vorliegen, 
  • du immer fristgerecht gezahlt hast und
  • es auch sonst keine Verhaltensprobleme gab.

Daher solltest du im Fall einer Untermiete den Hauptmieter der Wohnung um eine Vorvermieterbestätigung bitten. Du solltest die Person daher frühzeitig über deinen Auszug informieren und freundlich um eine Bescheinigung bitten.

Vorvermieterbescheinigung: Unterschied zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Die Begriffe Vorvermieterbescheinigung und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung werden häufig synonym verwendet und bedeuten im Grunde dasselbe. Die Vorvermieterbescheinigung ist allerdings etwas umfangreicher. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigt lediglich – wie es der Name schon sagt –, dass der Mieter keine Mietschulden hat. Wie das Verhalten des Mieters war und ob es Konflikte während der Mietdauer gab, thematisiert sie nicht. 

Vorvermieterbescheinigung: Unterschied zur Vermieterbescheinigung

Die Vorvermieterbescheinigung und die Vermieterbescheinigung haben gar nichts miteinander zu tun. Die Vermieterbescheinigung stellt der aktuelle Vermieter dem Mieter für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt aus. Sie ist im § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) geregelt. Darin hält der Vermieter fest, dass der Mieter an der adressierten Wohnung eingezogen ist. 

Rechtliche Rahmenbedingungen zum Mieterzeugnis

Die Ausstellung eines Mieterzeugnisses ist nicht bindend. Das heißt, du als Mieter hast keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Vorvermieterbescheinigung. Diese erstellt dir der bisherige Vermieter ausschließlich auf freiwilliger Basis. Wenn er dir dies verweigert, gibt es Alternativen, die wir im weiteren Verlauf beleuchten.

Die gute Nachricht: als Mieter hast du keine rechtliche Pflicht zum Vorzeigen einer Vorvermieterbestätigung. Statt einem Mieterzeugnis kannst du auf Wunsch weitere, alternative Nachweise deiner Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit anbieten. Das ist gerade dann nützlich, wenn du keinen guten Draht zum bisherigen Vermieter bzw. zur bisherigen Hausverwaltung hast oder dein Mieterzeugnis doch nicht so tadellos ausfallen wird.

Die Fälschung einer Vorvermieterbescheinigung ist laut § 267 Strafgesetzbuch eine Urkundenfälschung und kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Wenn der Betrug auffliegt, wird dir wahrscheinlich der Mietvertrag fristlos gekündigt. Außerdem drohen dir strafrechtliche Folgen. Das sind im schlimmsten Fall eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Zivilrechtlich könnte der Vermieter Anspruch auf Schadensersatz haben. Bleibe daher lieber ehrlich und reiche andere Nachweise ein. 

Alternativen zur Vorvermieterbestätigung

In manchen Fällen kann es dazukommen, dass du kein Mieterzeugnis bereitstellen kannst. Das kann zum Beispiel daran liegen, dass du keinen gesetzlichen Anspruch darauf hast und der bisherigen Vermieter dir die Ausstellung einer Vorvermieterbestätigung verweigert oder schlichtweg unzuverlässig ist. Oder es ist eigentlich deine erste eigene Wohnung und du hast schlichtweg keinen Vorvermieter, den du um das Dokument bitten kannst.

In solchen Situationen kannst du deine Zahlungszuverlässigkeit alternativ folgendermaßen nachweisen: 

  • Nutze Kontoauszüge: Sie belegen deine Zahlungen in Höhe und mit Datum.
  • Stelle einen Antrag bei der Schufa: Die sogenannte Schufa-Auskunft belegt die Bonität einer Person. Grundlage sind Zahlungen in der Vergangenheit und laufende Verträge. 
  • Reiche Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweise ein: Diese Unterlagen möchte ein Vermieter aber in der Regel sowieso sehen.
  • Bitte den Vermieter um eine Quittung über die gezahlte Miete: Laut § 368 Bundesgesetzbuch (BGB) muss dir dein Vermieter diese auf Anfrage ausstellen. 
  • Biete eine Bürgschaft an: Stehst du gerade zwischen Jobs oder bist aus anderen Gründen knapp bei Kasse, kannst du eine Bürgschaft anbieten. Bürgen sind häufig die eigenen Eltern oder andere Verwandte. 

Hier erfährst du mehr über die Mietbürgschaft.

Die Mietkaution macht dir zu schaffen? Das ist verständlich. Die Mietsicherheit kann bis zu drei Nettokaltmieten ausmachen. Diese Summe lässt sich meist nicht einfach aus dem Ärmel schütteln. An der Stelle können wir dir aber helfen: Mit der Mietkautionsbürgschaft sparst du Geld und bleibst liquide.

Fazit: Darum ist eine Vorvermieterbescheinigung sinnvoll

Du hast nun einen guten Überblick über die Vorvermieterbescheinigung und weißt: Sie ist mehr als nur eine reine Formalität.

Vermieter können sich mit ihr absichern und Informationen über das Zahlungsverhalten und die Zuverlässigkeit potenzieller Mieter sammeln. Aber auch Mieter profitieren. Wer pünktlich zahlt und sich an die Mietvereinbarungen hält, erhöht mit einer guten Vorvermieterbescheinigung die Chancen auf den Mietvertrag. Vor allem in beliebten Wohngegenden zählt jeder noch so kleine Vorteil.

Leider gibt es jedoch keine gesetzlichen Rahmenbedingungen. Vermieter und Hausverwaltungen können die Ausstellung einer Vorvermieterbescheinigung verweigern. Dann bleiben Mietern nur noch alternative Nachweise – zum Beispiel Kontoauszüge oder der Arbeitsvertrag.

Häufig gestellte Fragen zur Vorvermieterbescheinigung

Ein Mieterzeugnis bekommst du nicht einfach so. Du musst das Dokument bei deinem Vermieter oder der Hausverwaltung anfordern. Wenn keine Vertragsverstöße oder Mietrückstände vorliegen, kommen die Zuständigen dieser Aufforderung in den meisten Fällen schnell nach.

Du bekommst keine Vorvermieterbescheinigung? Keine Panik. Kommuniziere das offen und ehrlich mit deinem potenziellen Vermieter und biete andere Optionen an. Das können Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder die Schufa-Bonitäts-Auskunft sein. Diese Unterlagen bestätigen ebenfalls, dass du zuverlässig und liquide bist. 

Die Vorvermieterbescheinigung füllt der ehemalige Vermieter oder die Hausverwaltung aus. Nur sie können belegen, dass ein Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist und sich anständig verhalten hat. Beachte jedoch: Dazu sind sie gesetzlich nicht verpflichtet. 

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn eine feste Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Rechne am besten mit drei bis sechs Monaten. In diesem Zeitraum wird das Mieterzeugnis in der Regel noch akzeptiert. Ältere Bescheinigungen gelten nicht mehr, da sich deine finanzielle Situation seit der Ausstellung verändert haben könnte.

Ja, der neue Vermieter darf eine Vorvermieterbescheinigung verlangen. Schließlich möchte er sich absichern und Risiken reduzieren. Du musst dieser Aufforderung jedoch nicht nachzukommen. Empfehlen würden wir es trotzdem: Denn am Ende entscheidet immer noch der Vermieter darüber, wem er den Mietvertrag gibt

Ja, das ist möglich. Da die Vorvermieterbescheinigung keinem Gesetz unterliegt, können Vermieter die Ausstellung verweigern. Gründe sind beispielsweise offene Mietschulden oder Streitigkeiten mit den Mietern. Hast du dir nichts zuschulden kommen lassen, ist das nicht weiter dramatisch. Kontoauszüge können ebenfalls herhalten. Auch sie belegen pünktliche Mietzahlungen in vereinbarter Höhe.

Bei der ersten eigenen Wohnung kannst du selbstverständlich keine Vorvermieterbestätigung vorlegen. Deinem potenziellen Vermieter kannst du aber eine SCHUFA-Bonitätsauskunft, Gehaltsnachweise, Arbeitsvertrag und ggf. auch eine Mietbürgschaft anmieten.

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