Der Bau einer Treppe ist ein komplexes Unterfangen. Alles beginnt mit der Treppenberechnung: Steigung, Lauflänge und Stufenhöhe müssen im korrekten Verhältnis sein. Ansonsten steigt das Unfallrisiko. Erfahrt hier, wie ihr eine Treppe richtig berechnet.
Einmal verschätzt, sind die Stufen einer Treppe unterschiedlich groß oder das Steigungsverhältnis stimmt nicht. Schon minimale Fehler bedeuten eine erhöhte Stolpergefahr sowie nachträgliche Kosten. Grundsätzlich sind es Architekten oder Fachbetriebe, welche die Treppe berechnen, planen und realisieren. Doch es lohnt sich, auch als Hauseigentümer das Grundwissen rund um die Treppenberechnung parat zu haben.
Wichtig zu wissen: Für den Treppenbau gibt es eine Reihe von baurechtlichen Vorgaben, Regeln der Landesbauordnungen und Anforderungen gemäß DIN 18065. An die müsst ihr euch halten. Sie geben unter anderem die Höhe des Treppengeländers sowie Maße für Laufbreite, Steigung und Auftritt vor. Grund dafür ist unter anderem, dass Treppen oftmals als Flucht- und Rettungsweg fungieren und die Möglichkeit zum ungehinderten Auf-und Abstieg in einer gefährlichen Situation gewährleistet sein muss.
Wenn ihr eine Treppe berechnen wollt, solltet ihr vorab die zentralen Begriffe kennen:
Steigungshöhe: die Höhe der Treppenstufen. Sie beträgt in der Regel zwischen 16 und 18 Zentimeter.
Auftrittsbreite: die Tiefe der einzelnen Stufen. Standard sind hier 29 Zentimeter.
Laufbreite: die Breite einer Treppenstufe. Das Regelmaß für Einfamilienhäuser sind 80 bis 100 Zentimeter.
Schrittmaß: die Summe aus der Auftrittsbreite und der doppelten Steigungshöhe. Die durchschnittliche Schrittlänge beträgt 63 Zentimeter.
Lauflänge: die Summe der Auftrittsbreiten, also die Gesamtlänge der Treppe.
Geschosshöhe: die Summe aller Steigungshöhen.
Steigungswinkel: der Winkel zwischen Fußboden und Treppe, welcher sich aus der Lauflänge und der Geschosshöhe ergibt. Standard sind 30 bis 37 Grad.
Kopffreiheit: der Abstand zwischen einer Stufe und der Geschossdecke, auch lichte Durchgangshöhe genannt. Sie beträgt mindestens 200 bis 210 Zentimeter.
Treppenöffnung: die Fläche im Obergeschoss, welche die Treppe einnimmt.
Die wichtigsten Treppenmaße auf einen Blick
Folgende Werte könnt ihr euch beim Bau einer Standardtreppe merken:
Treppenmaß
Richtwert
Schrittmaß
63 Zentimeter
Auftrittsbreite
29 Zentimeter
Steigungshöhe
17 Zentimeter
Laufbreite
80 bis 100 Zentimeter
Kopffreiheit
200 bis 210 Zentimeter
Treppenneigung
30 bis 37 Grad
Richtwerte für Treppenmaße
Treppe berechnen – so geht's
Es geht an die Grob- und Detailplanung eurer Treppe? Dann könnt ihr euch folgende Formeln zur Hand nehmen, um die wichtigsten Maße für euren speziellen Fall zu bestimmen:
Treppenformel für die Stufenzahl
Ihr wollt berechnen, aus wie vielen Stufen eure Treppe bestehen wird? Dafür teilt ihr ganz einfach die Geschosshöhe durch die Steigungshöhe. Letztere beträgt im Regelfall zwischen 16 und 18 Zentimeter.
Stufenzahl = Geschosshöhe / Steigungshöhe
Treppenformel für die Lauflänge
Die Länge einer Treppe ergibt sich aus der Auftrittsbreite und der Anzahl der Stufen. Addiert am Schluss rund einen Meter für den komfortablen An- und Austritt am Anfang und Ende der Treppe.
Lauflänge = Auftrittsbreite x Stufenzahl
Treppenformel für die Steigungshöhe
Für die Höhe der Treppenstufen gilt ein Regelmaß von 16 bis 18 Zentimetern. Wollt ihr die Steigungshöhe exakt berechnen, teilt ihr die Geschosshöhe durch die Stufenzahl.
Steigungshöhe = Geschosshöhe / Stufenzahl
Treppenformel für die Auftrittsbreite
Die Auftrittsbreite ist die Tiefe der einzelnen Stufen. Sie sollte so ausfallen, dass ihr sicher auftreten könnt. Als Orientierungsmaß gelten 29 Zentimeter. Den exakten Wert berechnet ihr aus Schrittmaß, welches laut Norm bei 63 Zentimetern liegt, und der doppelten Steigungshöhe.
Auftrittsbreite = Schrittmaß – (2 x Steigungshöhe)
Treppenformel für die Steigung
Die Treppensteigung ergibt sich aus der Geschosshöhe geteilt durch geplante Treppenlänge. Der Wert sollte zwischen 0,45 und 1 liegen. Kommt ihr auf ein höheres Ergebnis, ist die Treppe in der Regel zu steil. Dann solltet ihr eine Wendeltreppe in Betracht ziehen. Bei einem Wert unter 0,45 plant die Treppe ruhig etwas steiler.
Treppensteigung = Geschosshöhe / Lauflänge
3 Regeln für die Treppenberechnung
Neben den Berechnungen gibt es drei wichtige Regeln, die euch die Treppenplanung und korrekte Umsetzung erleichtern. Die angegebenen Werte beziehen sich auf Standardtreppen mit einem Neigungswinkel von 30 bis 37 Grad.
1. Schrittmaßregel
Die sogenannte Schrittmaßregel definiert das Steigungsverhältnis einer Treppe. Schrittmaß oder Schrittlänge ist der Abstand zwischen der Fußhinterkante und der Fußvorderkante einer Person. Dieser beträgt bei Erwachsenen zwischen 59 und 65 Zentimetern. Für Treppen wird das Mittelmaß herangezogen, also 63 Zentimeter.
2. Sicherheitsregel
Die Sicherheitsregel dient dazu, die Auftrittsbreite zu überprüfen. Ist diese nämlich zu klein, besteht eine erhöhte Sturzgefahr. Die Summe aus Steigungshöhe und Auftrittsbreite sollte 46 Zentimeter betragen.
3. Bequemlichkeitsregel
Neben der Sicherheit gilt es auch, den Auf- und Abstieg möglichst komfortabel zu gestalten. Um dies zu gewährleisten, könnt ihr die sogenannte "Bequemlichkeitsregel" heranziehen. Diese besagt: Die Differenz zwischen Auftrittsbreite und Steigungshöhe sollte 12 ergeben.