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Balkongeländer: Was sagt das Baurecht? Vorschriften und Bautipps

Deborah Hucht

Wer die Vorgaben zu Balkongeländern festschreibt

Wie ein Balkongeländer beschaffen sein muss, legen die einzelnen Bundesländer Deutschlands in den Landesbauordnungen fest. Ähnlich wie bei Lärmschutzvorgaben können sich die Vorschriften etwas unterscheiden. Wenn ihr nachträglich eines oder mehrere Balkongeländer am Haus anbringen wollt, macht euch an den entsprechenden Stellen schlau.

Achtung: Es gibt dabei nicht nur Normwerte, sondern auch Sonderlösungen. Diese gelten für die berufliche Nutzung von Häusern oder für Schulen. Auskunft gibt euch zum Beispiel das örtliche Bauamt. Auf Amtssprache fallen Balkongeländer unter die Umwehrungen und Brüstungen oder auch Absturzsicherungen.

Balkongeländer – welche Materialien sind erlaubt?

Bei der Gestaltung eurer Balkongeländer habt ihr viele Freiheiten, sofern die Bauweise den Normen entspricht. So muss beispielsweise das Balkongeländer aus Glas mit Sicherheitsglas oder Acrylglas angefertigt sein. 

Das Balkongeländer aus Holz muss durchbruchsicher sein. Metallgeländer bestehen aus rostgeschützten Metallen, die dauerhafte Stabilität sicherstellen. Mehr zu den unterschiedlichen Materialien bei Balkongeländern lest ihr in einem Extra-Artikel.

Welche Höhe müssen Balkongeländer mindestens haben?

Die Landesbauordnungen der Bundesländer schreiben vor, wie hoch das Balkongeländer sein muss. Das niedrigste Maß wird mit 90 Zentimeter angegeben und gilt für den privaten Bereich bei maximal zwölf Metern Absturzhöhe.

 In manchen Bundesländern gelten auch Mindesthöhen von 110 Zentimetern, in anderen wiederum 120 Zentimeter. Die Höhe des Geländers wird ab Bodenplatte gemessen. Also dort, wo ihr steht.

Achtung: Viele Balkongeländer – zum Beispiel die aus Glas und Metall – sind unter der Bodenplatte verankert. Rechnet das mit ein, wenn ihr die Höhe aussucht.

Balkongeländer-Vorschriften: die richtigen Abstände

Wichtig beim Gestalten eures Balkons ist, dass nichts und niemand unbeabsichtigt herunterfallen kann. Deshalb solltet ihr Blumenkübel und -kästen befestigen – und auf die richtigen Abstände beim Balkongeländer achten. 

Als Richtwert gilt: Weder zwischen den einzelnen Streben noch zwischen Geländer und Bodenplatte sollte ein Kinderkopf hindurchpassen. Deshalb beträgt der vorgeschriebene Wert in den meisten Landesbauordnungen zwölf Zentimeter. Die meisten Designs von Balkongeländern nehmen darauf Rücksicht.

Allerdings: Einige Bundesländer sind noch strenger beim Abstand von Geländer zur Bodenplatte. Das soll verhindern, dass Gegenstände hindurchfallen.

Menschen auf Balkon
Das Baurecht schreibt genau vor, wie groß die Abstände zwischen den einzelnen Streben eines Balkongeländers mindestens sein müssen.

Was ist der Leitereffekt?

Habt ihr schon einmal etwas vom Leitereffekt gehört? Er entsteht, wenn waagerechte Elemente dazu verleiten können, auf eine Balkonbrüstung zu klettern. Die meisten Landesbauordnungen behandeln diesen Effekt zusätzlich zu den oben erwähnten Abständen. Die Vorschriften sollen vermeiden, dass der Leitereffekt überhaupt erst entsteht. Speziell Kinder geraten sonst schnell in Gefahr.

Übrigens: Selbst wenn kein Kind im Haus lebt, ist der Leitereffekt ein Thema. In manchen Bundesländern gilt die Vorschrift ausgeweitet auf Regenrinnen. Auch hier soll verhindert werden, dass Menschen darüber auf den Balkon gelangen.

Verbreitete Fehler beim Anbau von Balkongeländern

Habt ihr euch für den nachträglichen Anbau eines Balkons entschieden, achtet ihr am besten noch auf die folgenden Details, um verbreitete Fehler zu vermeiden.

  1. Achtet beim Kauf der Bausätze auf entsprechende Sicherheitsnachweise.
  2. Lasst das aufgebaute Geländer sicherheitstechnisch abnehmen. Arbeitet ihr mit einem Fachunternehmen zusammen, ist das dessen Aufgabe.
  3. Achtet auch bei verwendeten Dübeln auf deren Zulassung für die entsprechende Belastung.
  4. Bestimmungen zur Belastung und Beschaffenheit der einzelnen Bauteile könnt ihr in den "Einheitlichen Technischen Baubestimmungen" finden.
  5. Informiert euch über die aktuellste Ausgabe der Landesbauordnung und prüft die Abstände der einzelnen Teile zueinander.

Wenn ihr ein vorhandenes Balkongeländer 1:1 ersetzt, seid ihr fein raus. Plant ihr ein komplett anderes als vorher, müsst ihr unter Umständen eine Baugenehmigung einholen. Mehr verrät euch ein Blick in die Landesbauordnung. Die dazu notwendige statische Berechnung plus Baubeschreibung können ein Architekt oder Bauingenieur abwickeln.

Wenn ihr nur mit Holz baut, darf auch ein Zimmermannsmeister das Gesuch absegnen. Sobald alle Unterlagen vorhanden sind, könnt ihr sie als Bauherren beim Bauamt vorlegen oder sie von den befugten Experten vorlegen lassen.

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