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Neues im Februar 2026: 4 Änderungen, die du kennen solltest


Welche neuen Gesetze treten in Kraft? Gibt es Regelungen, die deinen Alltag betreffen? Musst du dich auf höhere Kosten einstellen? Wir erklären dir, was sich im Februar 2026 ändert und welche Fristen und Neuerungen du kennen solltest.

  1. Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen sinkt erneut
  2. Neustart fürs Heizungsgesetz
  3. Letzte Chance für radikale Rückschnitte im Garten
  4. Kosten für Baugenehmigungen können steigen

Worauf du dich generell in diesem Jahr einstellen musst, liest du in unserem Übersichtsartikel: 24 neue Gesetze und Regelungen: Das ändert sich 2026

Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen sinkt erneut

Wer Anfang 2026 eine neue Photovoltaikanlage ans Netz bringt, bekommt etwas weniger Geld für eingespeisten Strom. Zum 1. Februar 2026 wird die Einspeisevergütung turnusgemäß um etwa ein Prozent abgesenkt. Die letzte Anpassung fand zum 1. August 2025 statt. 

Die folgende Tabelle zeigt, mit welchen Vergütungssätzen Betreiberinnen und Betreiber voraussichtlich ab dem 1. Februar 2026 rechnen können. Die endgültigen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur jeweils zum Monatsbeginn, kleine Abweichungen sind möglich.

Voraussichtliche Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen ab 1. Februar 2026, Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung

Art der Einspeisung

Vergütung bis 10 kWp

Vergütung 10–40 kWp

Vergütung 40–100 kWp

Teileinspeisungca. 7,78  Cent/kWhca. 6,73  Cent/kWhca. 5,50  Cent/kWh
Volleinspeisungca. 12,34  Cent/kWhca. 10,35  Cent/kWhca. 10,35  Cent/kWh

Wichtig zu wissen: Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre festgeschrieben, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Wer seine Anlage früher anmeldet, sichert sich die höheren Sätze dauerhaft. Die nächste Absenkung ist zum 1. August 2026 geplant – und einiges spricht dafür, dass 2026 das letzte Jahr mit klassischer Einspeisevergütung für neue Anlagen sein könnte.

Neustart fürs Heizungsgesetz

Das sogenannte Heizungsgesetz bekommt im Februar 2026 einen Neustart – zumindest auf dem Papier. Aus dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz soll ein Gebäudemodernisierungsgesetz werden. Die Bundesregierung will bis Ende Februar die Eckpunkte beschließen.

Was sich konkret ändert, ist noch offen. Klar ist aber: Die neuen Regeln sollen einfacher, flexibler und technologieoffener werden als bisher. Eine komplette Abkehr von den bisherigen Vorgaben ist jedoch nicht zu erwarten. Deutschland bleibt an die europäischen Klimaziele gebunden, und der Gebäudesektor muss langfristig klimaneutral werden.

Unabhängig vom Gesetzestext läuft die Wärmewende ohnehin weiter: Schon 2025 wurden erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen verkauft. Für Eigentümer heißt das: Abwarten ist möglich – aber langfristig führt kein Weg an klimafreundlichen Heizlösungen vorbei.

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Letzte Chance für radikale Rückschnitte im Garten

Für Gartenbesitzer wird der Februar zum Stichtag. Radikale Rückschnitte oder das Entfernen von Hecken, Sträuchern und Bäumen sind nur noch bis Ende Februar erlaubt. Ab dem 1. März greift das Verbot aus dem Bundesnaturschutzgesetz.

Der Hintergrund: Von März bis September sollen brütende Vögel geschützt werden. Wer in dieser Zeit trotzdem stark zurückschneidet oder rodet, riskiert ein Bußgeld. Erlaubt bleiben allerdings Pflege- und Formschnitte, solange dabei keine Nester beschädigt werden.

Wer größere Arbeiten im Garten plant, sollte also jetzt handeln – oder bis zum Herbst warten.

Kosten für Baugenehmigungen können steigen

Ab 1. Februar 2026 gelten in vielen Regionen neue Richtsätze für Baugenehmigungsgebühren. Diese Richtsätze dienen als Grundlage, um aus den geschätzten Baukosten die Höhe der Genehmigungsgebühr zu berechnen.

Die Anpassung erfolgt jährlich und orientiert sich am Baupreisindex. Da die Baukosten zuletzt moderat gestiegen sind, ziehen auch die Berechnungsgrundlagen etwas an. Wie stark sich das auf die tatsächlichen Gebühren auswirkt, hängt vom Bundesland und der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde ab.

Unser Tipp: Vor dem Bauantrag beim zuständigen Amt nachfragen, welche Gebühren aktuell gelten. So lassen sich Überraschungen bei den Baunebenkosten vermeiden.

Illustration eines Laptops und Smartphones, die in Form eines pinken Briefumschlags Post erhalten

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