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Landgericht Berlin hält Mietendeckel für verfassungswidrig
Das Landgericht Berlin hält den Berliner Mietendeckel für "formell verfassungswidrig". Es hat beschlossen, dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vorzulegen. Das geht aus einer Mitteilung des Landgerichts vom 12. März hervor.
Dem Land Berlin fehlt nach Ansicht des Landgerichts die Gesetzgebungskompetenz, um ein solches Gesetz zu erlassen.
Im konkreten Verfahren hatte das Amtsgericht Spandau die beklagten Mieter zuvor zu einer Mieterhöhung von rund 70 Euro verurteilt. Im Berufungsverfahren beriefen sich die Mieter dann auf den Mietendeckel, der am 23. Februar in Kraft getreten war. Das Landgericht Berlin setzte das Verfahren nun aus und forderte das Verfassungsgericht auf, eine Entscheidung zu treffen, ob der Mietendeckel verfassungskonform ist.
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Mietendeckel ab
Ob es eine schnelle Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Regelung gibt, ist fraglich. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag einen Eilantrag von Vermietern gegen den Mietendeckel abgelehnt. Die Antragsteller, die Wohnungen in Berlin vermieten, wollten erreichen, dass die Verletzung von bestimmten Auskunftspflichten und Verboten zur gesetzlich bestimmten Höchstmiete vorläufig nicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird.
Die Bundesrichter haben auch eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, weil die Beschwerdeführenden nicht hinreichend dargelegt haben, dass sie in ihren Grundrechten verletzt sind beziehungsweise dass ihnen durch die angegriffenen Regelungen des Gesetzes ein schwerer Nachteil entsteht.
Mietendeckel friert Miete für fünf Jahre ein
Der Mietendeckel sieht ein Einfrieren der Mieten für fünf Jahre vor. In Berlin gilt dafür als Stichtag der 18. Juni 2019. Außerdem steht in dem Mietendeckel-Gesetz, dass Mieter ihre Miete gemäß einer Mietobergrenzentabelle absenken können. Die maximale Kaltmiete liegt bei 9,80 Euro.
Die Berliner Verwaltung schätzt, dass das Gesetz die Mieter in den kommenden fünf Jahren um mehr als 2 Milliarden Euro entlastet.
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