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Berliner Mietendeckel: Wissenschaftlicher Dienst bezweifelt Rechtmäßigkeit


Der geplante Mietendeckel beschäftigt weiter die Berliner Politik. Der Wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses zweifelt nun an der Rechtmäßigkeit des Mietenstopps.

  1. Mietendeckel zu Lasten von Eigentümern
  2. Berliner Mietendeckel soll Anfang 2020 verabschiedet werden

Der Berliner Mietendeckel bleibt umstritten: Der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses (WPD) hat Bedenken an der Rechtmäßigkeit des vom Senat geplanten Mietenstopps geäußert. In einem Gutachten, das die CDU-Fraktion in Auftrag gegeben hat, geht es nur um einen Punkt: das Startdatum.

Denn der Berliner Senat hatte beschlossen, dass das Gesetz rückwirkend zum 18. Juni gelten soll. Demnach muss keine höhere als die zu diesem Zeitpunkt geltende Nettokaltmiete gezahlt werden. Noch ist der Mietendeckel nicht vom Abgeordnetenhaus verabschiedet, vor 2020 wird er auch nicht in Kraft treten.

Doch das rückwirkende Einfrieren der Mieten ab Mitte Juni sei aus rechtsstaatlichen Gründen nicht unbedenklich, heißt es in dem Gutachten. Denn Gesetze, die rückwirkend gelten, verstoßen gegen Grundprinzipien des Rechtsstaats. Laut den Juristen des WPD "sprechen gewichtige Gründe dafür, dass eine Rückwirkung der geplanten gesetzlichen Regelungen zur Mietenbegrenzung auf den 18. Juni 2019 einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten wird".

Mietendeckel zu Lasten von Eigentümern

Denn der Mietendeckel bedeute neben einer Begünstigung für Mieter auch eine Belastung für Eigentümer. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, seien die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erlaubten Mieterhöhungen nicht mehr zulässig. Da das Gesetz zu Lasten von Bürgern gehe, sei ein rückwirkender Mietenstopp rechtlich nicht unbedenklich.

Es sei jedoch nicht sicher, heißt es in dem Gutachten weiter, dass die höchsten Gerichte das Gesetz kippen werden. Aufgrund der Rechtssprechung von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht sei nicht zu prognostizieren, ob das Gesetz rechtlich Bestand habe.

Berliner Mietendeckel soll Anfang 2020 verabschiedet werden

Am 18. Juni hatte der Senat die wichtigsten Punkte für den Mietendeckel festgelegt, das Gesetz hatte er am 22. Oktober beschlossen. Spätestens Anfang 2020 soll es vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden.

In dem Mietendeckel-Gesetz ist nicht nur ein Einfrieren der Mieten ab dem 18. Juni vorgesehen. Ab 2020 soll es auch möglich sein, zu hohe Mieten abzusenken.

Der WPD hat sich in seinem Gutachten ausdrücklich nur mit der Frage der Rückwirkung beschäftigt. Ob der rot-rot-grüne Senat überhaupt die notwendigen Kompetenzen für das Mietenstopp-Gesetz hat, sei kein Thema der Analyse gewesen. Dieser Fakt sei "bisher völlig ungeklärt und hoch umstritten".

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