Gerade in der Ferienzeit fürchten sich viele Mieter und Hausbesitzer vor Wohnungseinbrüchen. Welche Versicherungen ihr im Falle eines Einbruchs braucht, beantwortet unser Experte.
Ein Wohnglück-Nutzer wollte von uns wissen: "Kann ich mich gegen Einbruch versichern?"
Die Wohnglück-Experten antworten:
Knapp 100.000 Einbruchdiebstähle verzeichnete die Kriminalitätsstatistik für 2018. Besonders in der Urlaubszeit und in der warmen Jahreszeit, wenn man gerne mal die Fenster oder die Balkontüren offen lässt oder diese gekippt hält, haben Einbrecher ein leichtes Spiel.
Wenn ihr Opfer eines Einbruchdiebstahls werdet, dann ersetzt die Hausratversicherung den Wert der aus eurer Wohnung gestohlenen Einrichtungsgegenstände und Wertsachen. Außerdem kommt sie für Beschädigungen auf. Die Versicherung trägt nicht nur die Kosten für die gestohlenen Gegenstände, sie ersetzt auch die Kosten, die durch Aufräum- und Reparaturarbeiten nach dem Einbruch entstehen. Wenn in einem Einfamilienhaus also die Tür bei einem Einbruch beschädigt wurde, dann kommt dafür die Hausratversicherung auf.
Der Hausrat wird in der Regel zum Wiederbeschaffungswert versichert. Das ist die Summe, die ihr für den Ersatz der gestohlenen beziehungsweise beschädigten Gegenstände im neuwertigen Zustand bezahlen müsstet. Des Weiteren kommt die Versicherung für Reparaturkosten bei aufgebrochenen Fenstern und Türen sowie für die Beseitigung von Vandalismusschäden auf. Sollte die Wohnung zwischenzeitlich wegen Instandsetzungsreparaturen nicht bewohnbar sein, zahlt die Hausratversicherung auch die Übernachtungskosten im Hotel.
Achtung: Die Hausratversicherung zahlt nicht, wenn euch eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann! Das ist beispielsweise der Fall, wenn ihr in den Urlaub fahrt und die Fenster gekippt lasst.
Was die Gebäudeversicherung bei Einbruch übernimmt
Die Hausratversicherung kommt in der Regel lediglich für Schäden am Hausrat und an Gebäudeteilen, die an den Hausrat angrenzen, auf. Einbruchsschäden an der Eingangstür eines Mehrfamilienhauses oder an anderen Gemeinschaftsanlagen sind demnach nicht mitversichert. Hier greift die Gebäudeversicherung.
Allerdings gehören solche Einbruchschäden nicht zu den Standardschäden, die durch jede Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Sie müssen zusätzlich in den Vertrag mit aufgenommen werden. Die entsprechende Klausel, die in eurem Vertrag enthalten sein muss, heißt "Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte". Steht diese Klausel im Versicherungsvertrag, sind auch Schäden aus Einbrüchen versichert.