Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Wohngeld-Plus-Reform sind seit 2023 weitaus mehr Menschen mit niedrigem Einkommen wohngeldberechtigt und profitieren von höheren Zuschüssen. Viele wissen nichts von ihrem Anspruch.
  • Im neuen Wohngeldgesetz ist auch eine Klima- und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten.
  • 2024 ist das Wohngeld nicht weiter gestiegen.
  • Wohngeld bekommst du nur, wenn du einen Antrag stellst.
  • Wenn du als Eigentümer Schwierigkeiten hast den Kredit für dein selbstgenutztes Eigenheim zu bedienen, hast du ebenfalls ein Recht auf Wohngeld.

Wohngeld: Das kannst du tun

  • Schau dir die neuen Wohngeldtabellen 2023/24 an. Bleibt dein Haushalt unter der Einkommensgrenze?
  • Und: Check, in welcher Mietstufe deine Kommune ist. Auch sie ist wichtig, um einzuschätzen, ob du und deine Familie wohngeldberechtigt seid.
  • Noch schneller geht der Wohngeld-Check mit einem Wohngeldrechner. Ist das Ergebnis positiv, solltest du schnell den Antrag stellen.

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten von Personen oder Familien mit einem niedrigen Einkommen, der je zur Hälfte von Bund und Bundesländern getragen wird. Wohngeld wird nicht nur an Mieter gezahlt (Mietzuschuss), sondern auch als finanzielle Unterstützung für Eigenheimbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen und noch abbezahlen (Lastenzuschuss).  

Wohngeld gilt als erste staatliche Hilfsmaßnahme, wenn dein Einkommen nicht ausreicht, um angemessen Wohnraum zu finanzieren. Gerade bei Geringverdienern oder Familien, die in Ballungszentren wohnen, geht ein Großteil der monatlichen Ausgaben für das Wohnen drauf. Der Empfang von Wohngeld ist daher besonders wirksam und soll dich davor schützen, dass du weitere Sozialleistungen benötigst.

Nur wenn das Wohngeld nicht ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kannst du stattdessen einen Antrag auf Bürgergeld stellen (§ 9 SGB II, § 7 WoGG.)

Wieso gibt es ein Recht auf Wohngeld?

Beim Wohngeld handelt es sich nicht um Almosen, sondern um einen Rechtsanspruch. Der Staat erkennt damit das Grundbedürfnis eines jeden Menschen auf angemessenen Wohnraum an und schützt einkommensschwache Bürger vor dessen Verlust durch Kündigung oder Zwangsversteigerung.

Dennoch ist die Antragstellung für viele Menschen, die zum ersten Mal in ihrem Leben auf staatliche Hilfe angewiesen sind, schambehaftet. Das führte in den vergangenen Jahren dazu, dass viele Menschen, die einen Anspruch auf Wohngeld hätten, keinen Antrag gestellt haben. Stattdessen versuchten sie, anders über die Runden zu kommen oder haben Schulden angehäuft.

Übrigens: Wohngeld ist immer nur ein Zuschuss zu den Wohnkosten und keine komplette Kostenübernahme. Als Antragsteller musst du einen Großteil deines Lebensunterhalts selbst finanzieren können, um wohngeldberechtigt zu sein. Als grobe Faustformel gilt der aktuelle Bürgergeldregelsatz (563 Euro am 1.1.2024) plus deine Warmmiete plus Versicherungsbeiträge und evtl. Mehrbelastungen durch Schwangerschaft oder Krankheit. 80 Prozent dieser Summe musst du selbst erwirtschaften können.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Grundsätzlich kann jeder Mieter, Bewohner eines Pflegeheims oder Eigentümer, der noch keine andere Form der staatlichen Unterstützung erhält, einen Anspruch auf Wohngeld haben. Ist deine finanzielle Belastung durch die Miete oder Untermiete einer Wohnung oder eines Zimmers zu hoch, kannst du bei deiner zuständigen Wohngeldbehörde einen Mietzuschuss beantragen. Dafür muss ein gültiger Mietvertrag vorliegen.

Aber auch als Eigentümer kannst du durch Arbeitslosigkeit oder stark gestiegene Bauzinsen in die Situation kommen, dass du die Belastung durch dein Immobiliendarlehen nicht mehr allein stemmen kannst. Auch dann besteht ein Anspruch auf Wohngeld. Zu den Lasten von Eigentümern gehören dabei die Kosten für den Kredit (Zinsen und Tilgung), Instandhaltungskosten, Betriebskosten (ohne Heizung) und Verwaltungskosten.

Welche Voraussetzungen gibt es beim Wohngeld?

Um wohngeldberechtigt zu sein, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Auch die Höhe des Wohngelds hängt von deiner individuellen Situation ab. Diese Faktoren sind ausschlaggebend:

  • Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens (Summe der Einkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich bestimmter Freibeträge)
  • Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung (bei Eigentümern)

Um schon vor der Antragstellung herauszufinden, ob du anspruchsberechtigt bist, kannst du deine Daten in den Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eingeben. Eine rechtsverbindliche Feststellung bekommst du aber nur durch die Antragstellung bei der zuständigen Wohngeldstelle.

Wem steht kein Wohngeld zu?

Kein Anspruch auf Wohngeld haben Mieter oder Eigentümer, die eine andere staatliche Sozialleistung beziehen, in der bereits Ausgaben für das Wohnen berücksichtigt wurden.

Diese Gruppen bekommen kein Wohngeld:

  • Wer Bürgergeld bekommt
  • Wem eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter zusteht
  • Wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung bekommt 
  • Alleinstehende Studierende mit BAföG-Anspruch (auch dann, wenn der BAföG-Antrag bereits aufgrund eines zu hohen eigenen Einkommens oder das der Eltern abgelehnt wurde)
  • Alleinstehende Azubis mit Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Was ist der Unterschied zwischen Wohngeld und Wohngeld plus?

2023 wurde das Wohngeld reformiert. Mit dem Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes gelten seit Januar 2023 neue Einkommensgrenzen und höhere Förderbeträge. Auch die Voraussetzungen für einen Wohngeldanspruch wurden gelockert. Außerdem wurde das Wohngeld im Zuge der Wohngeldreform um eine Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente erweitert. 

Der Effekt: Deutlich mehr Haushalte mit geringem Einkommen (z.B. Rentner, Angestellte oder Arbeiter mit Mindestlohn, Alleinerziehende, Familien) haben seitdem Anspruch auf die staatliche Hilfe in Sachen Wohnkosten und werden spürbar entlastet. Man geht davon aus, dass sich die Höhe des Wohngelds im Vergleich zur alten Regelung in den meisten berechtigten Haushalten verdoppelt.

Wie stelle ich einen Antrag auf Wohngeld?

Du kannst bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde einen schriftlichen Antrag auf Wohngeld stellen und dich dort vorab von den Mitarbeitern beraten lassen. Falls du die Formulare nicht schon aus dem Internet herunterladen kannst, bekommst du sie vor Ort. In vielen Kommunen kannst du den Antrag auch direkt online stellen. Einige Wohngeldbehörden weisen darauf hin, dass ein Online-Antrag zu einer schnelleren Bearbeitung beiträgt. Der Antrag ist kostenlos. Er gilt nicht rückwirkend. Sofern ihn die Wohngeldstelle bewilligt, bekommst du den staatlichen Wohn-Zuschuss ab dem Monat deines Antrags. Oder anders: Je früher du den Antrag stellst, desto eher kann dich das Wohngeld entlasten.

Achtung beim Download: In der Regel unterscheiden sich die Formulare für den Mietzuschuss und den Lastenzuschuss.

Wohngeld beantragen: Welche Unterlagen brauche ich?

Ganz gleich, ob du den Antrag online stellen möchtest oder einen Termin in der Wohngeldstelle hast, diese Unterlagen solltest du für deinen Wohngeldantrag vorbereiten.

  • Personalausweis oder Reisepass aller Haushaltsmitglieder
  • Ggf. einen Nachweis über dein Aufenthaltsrecht (bei EU-Bürgern reicht in der Regel eine Kopie des Ausweises. Bürger aus Drittstaaten brauchen einen Nachweis über ihren Aufenthaltstitel).
  • Für Mieter: Deinen Mietvertrag (inkl. Nachweise über die Mietzahlungen der letzten drei Monate – z.B. durch Kontoauszüge)
  • Für Eigentümer: Nachweise über die Belastungen durch deine selbst genutzte Immobilie (Höhe von Zinsen und Tilgung, Grundsteuer, Verwaltungskosten, für Instandhaltungs- und Betriebskosten wird eine Pauschale von 36 Euro je Quadratmeter im Jahr zugrunde gelegt)
  • Nachweise aller Haushaltsmitglieder über Transferleistungen (z.B. Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen, Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Unterhaltsvorauszahlung vom Jugendamt)
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (z.B. Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid, Einkommensteuererklärung)
  • Nachweise über Werbungskosten
  • Nachweis über eine Schwerbehinderung oder einen Pflegegrad

Wie viel Wohngeld bekomme ich 2024?

Ob du einen Wohngeldanspruch hast und wie hoch der staatliche Wohn-Zuschuss sein wird, ist abhängig von diesen Faktoren:

  1. Zahl der Personen, die in deinem Haushalt wohnen
  2. Höhe des wohngeldrechtlich anzurechnenden Gesamteinkommens (Um dies zu bestimmen, werden ­je nach persönlicher Situation diverse Freibeträge und Pauschalen von deinem Bruttoeinkommen abgezogen. Hier ist auch die sogenannte Mietstufe deiner Kommune wichtig: in teuren Gegenden gelten höhere Einkommensgrenzen)
  3. Höhe der zuschussfähigen Kaltmiete, bzw. Belastung (bei Eigentümern)

Die Höhe des Wohngelds ergibt sich dann aus der Wohngeldformel nach § 19 WoGG. Die Wohngeldtabellen bieten lediglich eine grobe Orientierung. Der exakte Betrag wird für jeden Fall individuell berechnet. Nach der Reform 2023 sind die durchschnittlichen Wohngeldzahlungen aber von 180 Euro im Monat auf 370 Euro pro Haushalt gestiegen.

Beispielrechnungen findest du auf der Seite des Ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Gut zu wissen: Kinder von Wohngeld-Empfängern können zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen. Außerdem kann ein Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind bestehen. Auch dabei handelt es sich nicht um Almosen, sondern um einen Rechtsanspruch deines Kindes, den du unbedingt prüfen lassen solltest.

Wie errechnet sich das Wohngeld?

Du willst wissen, ob ein Wohngeldantrag sich überhaupt lohnt? Zur Berechnung deines Anspruchs nutzt du am besten den aktuellen Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Wenn du alle Angaben richtig einträgst und der Rechner zu dem Ergebnis kommt, dass ein Anspruch vorliegt, solltest du in jedem Fall einen Wohngeldantrag stellen. Allerdings ist der Rechner nur ein Hilfsmittel. Ein Recht auf eine Wohngeldauszahlung erwirbst du erst mit einem Wohngeldbescheid der zuständigen Behörde.

Was hat es mit der Wohngeldtabelle auf sich?

  1. In der Wohngeldtabelle kannst du ablesen, wie hoch dein Haushaltseinkommen nach Abzug aller Pauschalen sein darf, um berechtigt zu sein. Kindergeld und Kinderzuschlag rechnen z.B. nicht zum wohngeldrechtlichen Einkommen dazu. Die Höhe der Einkommensgrenzen richtet sich nach der Anzahl der Personen, die in deinem Haushalt leben und nach deinem Wohnort. Da das Mietniveau in Deutschland sehr unterschiedlich ist, ist jeder Kommune eine der sieben Mietstufen zugeordnet. In Mietstufe I (Wohngegend mit sehr niedrigen Mieten) sind die Einkommensgrenzen geringer als in Mietstufe VII (sehr teure Wohngegend).
  2. Die Tabelle zeigt außerdem, bis zu welchem Höchstbetrag eine Förderung in den unterschiedlichen Mietstufen möglich ist. Liegt deine Miete oder Belastung durch selbstgenutztes Wohneigentum oberhalb, wird die Förderung nur bis zu diesem Maximum gewährt.
Anzahl der HaushaltsmitgliederMietstufe deiner KommuneGrenze des wohngeldrechtlich anzurechnenden monatlichen Gesamteinkommens (aller Haushaltsmitglieder) in EuroHöchstbetrag für Wohngeld inkl. Klima- und Heizkomponente in Euro
1I
II
III
IV
V
VI
VII
1.372
1.405
1.435
1.466
1.492
1.516
1.542
476,60
521,60
567,20
620,60
669,60
720,60
780,60
2I
II
III
IV
V
VI
VII
1.854
1.896
1.936
1.976
2.009
2.041
2.074
587,40
641,40
697,40
762,40
821,40
883,40
955,40
3I
II
III
IV
V
VI
VII
2.316
2.365
2.411
2.458
2.497
2.534
2.572
700,80
763,80
830,80
907,80
977,80
1.052,80
1.136,80
4I
II
III
IV
V
VI
VII
3.132
3.197
3.256
3.318
3.370
3.419
3.470
816,20
891,20
969,20
1.057,20
1.141,20
1.227,20
1.327,20
5I
II
III
IV
V
VI
VII
3.598
3.668
3.733
3.801
3.857
3.911
3.966
931,60
1.016,60
1.105,60
1.208,60
1.302,60
1.401,60
1.515,60
6I
II
III
IV
V
VI
VII
4.063
4.550
4.206
4.694
4.336
4.395
4.453
943
1.139
1.240
1.355
1.459
1.577
1.705

Wie lange dauert es, bis mein Antrag auf Wohngeld bearbeitet ist?

Die Bearbeitungsdauer eines Wohngeldantrags ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Mit Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes zum 1.1.2023 erhöhte sich die Zahl der Berechtigten deutlich. Das führte in den ersten Monaten zu einem Bearbeitungsstau in den Behörden. Sollte sich die Bearbeitung deines Antrags auch jetzt noch verzögern, kannst du aber zusätzlich einen Vorschussantrag stellen. Ist dein Anspruch auf einen Vorschuss berechtigt, muss dieser spätestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang des Vorschussantrags gewährt werden.

Tipp: In einigen Wohngeldstellen werden Online-Anträge zügiger bearbeitet. Auch Anträge, die bereits als Härtefallantrag gestellt wurden, werden schneller entschieden.

Fazit: Wohngeldberechtigung am besten überprüfen

Durch die deutliche Anhebung der Einkommensgrenzen im Wohngeld-Plus-Gesetz, haben nun auch Personen Anspruch auf Wohngeld, die lange Zeit keinen hatten. Viele wissen auch heute noch nicht, dass ihnen der staatliche Wohn-Zuschuss nun zusteht. Wenn du nicht sicher bist, ob du Wohngeld bekommen würdest oder nicht, solltest du deine Daten in den Wohngeldrechner des Bauministeriums eingeben. Ist das Ergebnis positiv, solltest du den Antrag möglichst schnell stellen, um keine Zuschüsse zu verlieren. 

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Wohngeld: Häufig gestellte Fragen

Der Anspruch auf Wohngeld erlischt, wenn sich deine finanziellen Verhältnisse verbessert haben. Dies kann durch einen Anstieg der Einkünfte der Haushaltsmitglieder der Fall sei oder aber durch den Bezug einer günstigeren Wohnung (was in der Realität eher unwahrscheinlich ist). Dabei sind Wohngeldempfänger verpflichtet, zuschussrelevante Veränderungen rechtzeitig mitzuteilen. 

Wohngeld wird grundsätzlich für 12 Monate bewilligt. Der Zeitraum kann im Einzelfall aber auch kürzer oder länger sein. Die Leistungen werden frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Rückwirkende Zahlungen sind nicht möglich. Wer den Zuschuss länger benötigt, sollte sich zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums um die Weiterbewilligung kümmern.

EU-Bürger und Ausländer mit gültigem Aufenthaltstitel, die sich tatsächlich in der Bundesrepublik aufhalten, können Wohngeld beantragen.

Asylbewerber, die Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) beziehen, haben nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Wohngeld. Diese bestehen, wenn Leistungen nach AsylblG vom Sozialleistungsträger zurückgefordert werden, wenn die Wohnkosten nicht in die Leistungen eingerechnet wurden oder wenn die Hilfebedürftigkeit bereits durch den Wohngeldbezug beseitigt werden kann.

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