Viele Menschen haben wegen der Corona-Pandemie weniger Einkommen. Wer deshalb nun Schwierigkeiten bekommt, seine Miete zu zahlen, kann Wohngeld beantragen. Das soll nun einfacher und schneller funktionieren, wie eine Verordnung des Innenministeriums vorsieht.
Kurzarbeit, weniger Einkommen, nicht mehr so viele Aufträge – vielen Menschen haben wegen der Coronakrise gerade weniger Geld zur Verfügung. Und viele haben Schwierigkeiten, die Miete zu bezahlen. Die Bundesregierung will diesen Mietern nun mit vereinfachtem Wohngeld helfen und hat einen Notfallplan erarbeitet. Mieter sollen so leichter und schneller an das Geld kommen.
Neben Mietern haben auch Immobilieneigentümer Anspruch auf Wohngeld in Form des Lastenzuschusses. Den Lastenzuschuss bekommt allerdings nur, wer seine Immobilie selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzt.
Die Vereinfachung für die Beantragung setzen die Bundesländer jeweils um, eine entsprechende Verordnung des Innenministeriums liegt der Zeitung "Welt" vor.
Der Antrag soll ab jetzt formlos gestellt werden können. Mieter oder Eigentümer müssen dafür weniger Nachweise für die Bedürftigkeit erbringen als sonst. Außerdem wird die Plausibilität der Nachweise nicht so hart geprüft. Vorschüsse sind möglich, das Geld soll schneller ausgezahlt werden und die Zahlung gilt für kürzere Zeiträume von drei bis sechs Monaten.
Erhöht hat sich das Wohngeld allerdings nicht. Es beträgt durchschnittlich 190 Euro für einen Einzelhaushalt.
Im Einzelnen sieht die Verordnung für das vereinfachte Wohngeld folgendes vor:
Antrag: Der Antrag kann von Mietern und Wohnungseigentümern formlos gestellt werden. Also auch ohne entsprechendes Formular per Mail oder Telefon. Aus dem Antrag muss nur Datum, Vor- und Nachname, die Adresse und der Wille, das Wohngeld für einen gewissen Zeitraum zu beantragen, hervorgehen.
Bearbeitung: In der Regel dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Wohngeld drei bis sechs Wochen. Weil das Geld für die meisten Mieter aktuell aber zu spät kommen dürfte, sollen die Behörden die Anträge nun schneller bearbeiten.
Kürzere und weniger Prüfungen der Anträge
Nachweise: Mit dem Antrag müsst ihr Nachweise erbringen, die zeigen, dass ihr das Wohngeld braucht. In der Regel sind das Verdienstnachweise, auch Kindergeld- oder Rentenbescheide, Kontoauszüge und ähnliches. In Krisenzeiten sollen diese Nachweise aber auf das Notwendige beschränkt werden, wie es in der Verordnung heißt. Demnach könnten Monatsabrechnungen Verdienstbescheinigungen ersetzen und Meldebescheinigungen nachgereicht werden.
Prüfung: In der Regel folgt auf den Antrag die Plausibilitätsprüfung. Doch die soll nun wegfallen – wenn der Antragsteller durch die Coronakrise bedingte Einnahmeausfälle hat. Eine Prüfung soll nur erfolgen, wenn es begründete Hinweise auf falsche Angaben gibt.
Vorschuss: Behörden sollen für bis zu drei Monate einen Vorschuss auszahlen können. Voraussetzung dafür, dass ihr den Vorschuss bekommt, ist ein Antrag auf Wohngeld. Für den Vorschuss ist kein eigener Antrag notwendig. Wie hoch er ist, sollen die Ämter nach Ermessen festlegen.