Wer einen Bauantrag stellt, muss für die Erteilung der Baugenehmigung diverse Gebühren bezahlen. Wie sagen euch, wie sich diese Kosten zusammensetzen und wie hoch diese sind.
Wer bauen will, braucht dafür eine Baugenehmigung. Doch wie hoch sind eigentlich die Baugenehmigung-Kosten? Wir erklären euch, mit welchen Gebühren ihr für die Erteilung einer Baugenehmigung rechnen müsst.
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Was kostet ein Bauantrag?
Wenn ihr eine Baugenehmigung erhalten möchtet, müsst ihr zunächst einen Bauantrag stellen. Die Gebühren für einen Bauantrag sind ein unvermeidbarer Posten in der Kalkulation der Baunebenkosten eures Projekts. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Gesamtkosten eures Bauprojekts.
Zwischen 0,5 und 1 Prozent eurer Bausumme müsst ihr für den Bauantrag als Baugenehmigung-Kosten einkalkulieren.
Plant ihr also ein Haus für 300.000 Euro, wird die Baubehörde euch im günstigeren Fall (0,5 Prozent) einen Bescheid über etwa 1.500 Euro zusenden. Baut ihr nur ein Carport für 5.000 Euro, müsst ihr mit 25 Euro rechnen. Allerdings berechnen die Behörden bei geringen Bausummen oft eine Mindestgebühr. Sie liegt in der Regel bei 100 bis 200 Euro pro Bauantrag.
Wie berechnet man die Baugenehmigung-Kosten?
Zwar kommt es ungefähr hin, wenn ihr von 0,5 Prozent der Bausumme für die Baugenehmigung-Kosten ausgeht. Die Behörde nutzt allerdings in der Regel eine Berechnungsformel, die auch den umbauten Raum berücksichtigt:
(Umbauter Raum in Kubikmetern x Bauwert in Euro pro Kubikmeter) x 0,5
Je nach Bundesland und dessen Landesgebührenordnung kann es Abweichungen geben. Auch die Größe des Bauvorhabens und zusätzlich notwendige Genehmigungen für technische Anlagen oder Garagen können zu höheren Gebühren und damit erhöhten Kosten für die Baugenehmigung führen.
Übrigens: Die Baugenehmigung-Kosten für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren (Bauanzeige) sind deutlich geringer und werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.
Lasst ihr euren Bauantrag von einem Architekten vorbereiten und einreichen, wird auch dieser für seine Leistung ein Honorar fordern. Dies richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und ist abhängig von der Art des Bauvorhabens und den Gesamtkosten.
Bei einem mittleren Honorarsatz entfallen auf die Genehmigungsplanung, also der Vorbereitung und dem Einreichen des Bauantrags bei den Genehmigungsbehörden, drei Prozent des Gesamthonorars.
Baugenehmigung-Kosten mit Architekt
Bei einem Einfamilienhaus mit Gesamtkosten von rund 300.000 Euro wären das rund 1.300 Euro, da sich die Gesamtkosten des Architektenhonorars auf rund 45.000 Euro belaufen.
Allerdings ist es schwer, die Genehmigungsphase von den vorhergehenden Phasen abzugrenzen. Denn die Arbeiten in den Phasen Vorplanung und Entwurfsplanung fließen letztlich auch mit in den Bauantrag ein.
Rechnet man nur die Genehmigungsplanung, kommen zu den 0,5 bis 1 Prozent der Behördengebühren nochmal rund 0,5 Prozent Architektenkosten. Somit läge man bei 1 bis 1,5 Prozent der Gesamtkosten für den Bauantrag. Rechnet man Vorplanung und Entwurfsplanung hinzu, läge man bei etwa 5 Prozent der Gesamtbaukosten. Dazu können noch Kosten für Prüfdokumente kommen.
Wann muss ich die Gebühr für den Bauantrag zahlen?
Der Bescheid wird meistens schon vor der Erteilung der Baugenehmigung zugestellt. Auch im Fall einer Ablehnung ist die Gebühr fällig. Ein Neuantrag kostet euch Zeit. Es macht also Sinn, den Bauantrag erst dann zu stellen, wenn er vollständig ist und wenn ihr alle möglichen Fallstricke bereits im Vorfeld mit der Baubehörde besprochen und möglichst ausgeräumt habt.
Wie kann ich die Kosten für eine Baugenehmigung senken?