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Antragstopp: Vorläufig kein KfW-Zuschuss für Einbruchschutz


Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nach der Bundestagswahl stehen derzeit keine KfW-Fördermittel für den Einbruchschutz zur Verfügung. Wer seinen Antrag noch in 2021 gestellt hat, hat allerdings Glück.

  1. Derzeit keine Bundesmittel verfügbar
  2. Zeitpunkt der Antragstellung beachten

Für (Modernisierungs-)Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen vergab die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis vor Kurzem noch Zuschüsse von bis zu 1.600 Euro. Das dazugehörige Programm 455-E ist jetzt vorläufig gestoppt.

Ob einbruch­hemmende Haustür, Nachrüst­systeme für Fenster und Fenster­türen oder Einbruch- und Überfall­melde­anlagen – wer sein Haus oder seine Wohnung gegen Einbrecher sichern wollte, bekam dafür bis Ende 2021 auch einen Zuschuss von der KfW. Einzige Voraussetzung dafür: Ein Fachunternehmen musste die Arbeiten durchführen und diese mussten den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Dafür gab es dann im Rahmen des Programms "Zuschuss Einbruchschutz 455-E" Fördermittel von bis zu 1.600 Euro.

Derzeit keine Bundesmittel verfügbar

Dieser Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen. Und das stellt sich nach der Bundestagswahl nun komplett neu auf. Was bedeutet: Aufgrund der vorläufigen Haushalts­führung nach der Bundestags­wahl stehen der KfW für den "Zuschuss Einbruchschutz" aktuell keine Förder­mittel zur Verfügung. Ab sofort können Interessenten daher keine Anträge mehr stellen. "Sobald Bundesmittel bereitstehen", so die KfW auf ihrer Website, "wird die Antragstellung wieder möglich sein."

Zeitpunkt der Antragstellung beachten

Ob und wann genau der Zuschuss wieder gewährt wird, dazu gibt es derzeit noch keine Aussagen. Für bereits zugesagte Einbruchschutz-Vorhaben ist der Zuschuss aber reserviert. Sind die Fördervoraussetzungen nachgewiesen, erfolgt auch eine Auszahlung.

Dagegen haben es alle Interessenten schwer, die demnächst ihre Einbruchschutzmaßnahmen verwirklichen wollen. Denn: Einen Antrag auf den Einbruchschutz-Zuschuss darf nur stellen, wer mit der Umsetzung des Vorhabens noch nicht begonnen hat. Wer jetzt also schon in den Einbruchschutz investiert und darauf hofft, dass in 2022 wieder Zuschüsse fließen, der erhält leider keine Fördermittel.

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