Wohnen | Expertentipp
Stimmt es, dass das Anbringen einer Hausnummer Pflicht ist?
Eine Hausnummer ist zweifelsohne sehr nützlich: Sie sorgt dafür, dass Post und Pakete ankommen, dass der Rettungswagen im Notfall schnell zur Hilfe eilen kann und dass Besucher den Weg zu euch finden. Aber ist das Anbringen einer Hausnummer an eurem Haus eigentlich auch Pflicht? Und wenn ja, gibt es Vorschriften, wie diese Nummer aussehen muss? Das fragt sich so mancher Hausbesitzer.
Die Antwort lautet: Ja, das Anbringen einer Hausnummer ist Pflicht.
Wo das geregelt ist und welche Anforderungen eine Hausnummer erfüllen muss, hat Wohnglück für euch im Folgenden zusammengefasst:
Baugesetzbuch regelt Hausnummer-Pflicht
Die Pflicht zum Anbringen einer Hausnummer ist im Baugesetzbuch § 126, Absatz 3 festgelegt. Dort heißt es:
Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.
Baugesetzbuch § 126, Absatz 3
Das Gesetzestext weist noch auf die "landesrechtlichen Vorschriften" hin, mehr gibt's nicht.
Hausnummer-Details regeln die Gemeinden
Wie die Kennzeichnung zu erfolgen hat, was erlaubt ist und was nicht, und ob die Hausnummer beleuchtet sein muss, dazu kann jede Gemeinde und Kommune eigene Vorschriften machen. Und da gibt es die unterschiedlichsten Regelungen was Beleuchtung, Materialien und Anbringungsort angeht:
- Berlin und Hamburg schreiben beispielsweise beleuchtete Hausnummern vor.
- In Erfurt müssen sie auf einem wetterfesten Material immer rechts neben der Eingangstür angebracht werden.
- In Weiden in der Oberpfalz muss nicht nur die Hausnummer, sondern auch die Straße auf das Schild gedruckt werden.
- Und München schreibt sogar das Material vor: "Kobaltblau emaillierte Eisenblechschilder oder von der Rückseite beleuchtete transparente, kobaltblaue Glasnummernscheiben mit geätzter oder sonst witterungsbeständiger weißer Schrift."
Welche Anforderungen es in eurer Gemeinde gibt, das bringt ihr am besten vor Ort in Erfahrung. Das örtliche Bauamt ist hier euer erster Ansprechpartner.