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Schließanlage: Wann müssen Mieter bei Schlüsselverlust zahlen?


Wenn ihr als Mieter den Haustürschlüssel verliert, kann das hohe Kosten für den Austausch der Schließanlage bedeuten. Doch müsst ihr diese Kosten als Mieter allein tragen? Lest hier, wie die Gerichte urteilten.

  1. Vermieter forderte 2.000 Euro für eine neue Schließanlage
  2. Schlüsselverlust muss gemeldet werden
  3. Wer zahlt im Schadensfall?
  4. Welche Versicherungen bei Schlüsselverlust zahlen

Ihr habt euren Haustürschlüssel verloren? Dann müsst ihr nicht zwangsläufig die vollen Kosten tragen, wenn die Schließanlage in eurem Mehrfamilienhaus komplett ausgetauscht werden muss. Das hat jüngst das Landgericht München entschieden (Az.: 31 S 12365/19).

Mittlerweile ist es durchaus üblich, dass Mieter in einem Mehrfamilienhaus nur noch einen Schlüssel für die Haus- und Wohnungstür haben. Die jeweiligen Schlüssel der einzelnen Mietparteien unterschieden sich minimal. Nur die Haustür lässt sich mit jedem der Schlüssel öffnen.

Das ist komfortabel, kann aber teuer werden, wenn ein Mieter seinen Schlüssel verliert. Denn dann muss die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden. Das heißt, jeder Mieter erhält einen neuen Schlüssel für die Haustür. Das ist sehr aufwendig und kostet schnell Tausende Euro.

Vermieter forderte 2.000 Euro für eine neue Schließanlage

Im verhandelten Fall hatte ein Mieter alle vier Wohnungsschlüssel verloren. Der Vermieter hatte knapp drei Jahre zuvor eine neue Schließanlage im Haus einbauen lassen. Diese tauschte er nach dem Verlust der Schlüssel aus. Die Kosten von fast 2.000 Euro forderte er komplett vom Mieter zurück.

Das Gericht entschied jedoch, dass der Mieter lediglich einen Teil der Kosten zahlen muss – und zwar nur für die Hauseingangstür und seine eigene Wohnungstür. Warum? Das Gericht war der Ansicht, dass der Vermieter den Mieter beim Einbau der Zentralschlossanlage über den ungewöhnlich hohen Schaden im Fall eines Schlüsselverlusts hätte aufklären müssen. Dann hätte der Mieter die Gelegenheit gehabt, sich mit einer verhältnismäßig günstigen Schlüsselversicherung abzusichern.

Schlüsselverlust muss gemeldet werden

Grundsätzlich müsst ihr als Mieter auf die vom Vermieter ausgehändigten Schlüssel aufpassen und mögliche Schäden vermeiden. Das ist die sogenannte Obhutspflicht. Sind ein oder mehrere Schlüssel abhanden gekommen, müsst ihr das dem Vermieter oder der Hausverwaltung melden. Ihr dürft nicht eigenmächtig einen Schlüssel nachmachen lassen.

Ob ein Schlüssel nachgemacht wird oder ob aus Sicherheits- oder Haftungsgründen in einem Mehrfamilienhaus die komplette Schließanlage ausgetauscht werden muss – das entscheidet der Vermieter.

Wer zahlt im Schadensfall?

Ob der Vermieter dann die gesamten Kosten von euch verlangen darf, ist abhängig vom Verschulden am Schlüsselverlust und ob tatsächlich eine Missbrauchsgefahr besteht.

Mieter müssen den Austausch der Schließanlage nicht bezahlen,

  • wenn sie vom Vermieter nicht darauf hingewiesen wurden, dass eine Schließanlage nicht erweiterbar ist.
  • wenn aus objektiver Sicht unter den gegebenen Einzelfallumständen keine konkrete Missbrauchsgefahr besteht. Ist ein Haustürschlüssel in einen See gefallen, dann dürfte die Missbrauchsgefahr beispielsweise deutlich geringer sein, als wenn er sich in einem Portemonee zusammen mit dem Ausweis des Mieters befunden hat.

Zudem machte das Gericht klar, dass bei nicht erweiterbaren Anlagen zum Beispiel auch ein separates Wohnungstürschloss eingebaut werden kann. Dadurch entstehen weit geringere Kosten. Der Mieter hat dann zwei verschiedene Schlüssel.

Zahlen müssen Mieter darüber hinaus nur, wenn die Schließanlage auch wirklich ausgetauscht wurde.

Welche Versicherungen bei Schlüsselverlust zahlen

Wohnungs- und Haus­schlüssel gelten als "fremde" private Schlüssel. Sie bleiben Eigentum des Vermieters. Das gleiche gilt für Zweit­schlüssel, die ein Mieter anfertigen lässt. Die private Haftpflichtversicherung zahlt bei Verlust fremder Schlüssel, sofern sie die Klausel Schlüsselverlust enthält. Die ist in guten Tarifen meist enthalten.

Wenn eure Schlüssel bei einem Einbruch oder Raub abhanden kommen, dann springt die Hausratversicherung ein.

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