Das 2017 verabschiedete Mieterstrom-Gesetz ist bislang ein Flop. Ein breites Bündnis legt nun einen Sieben-Punkte-Plan vor, wie das Solarstrom-Modell gerettet werden soll.
Strom wird lokal produziert und nicht in die üblichen Netze eingespeist, dadurch ist er günstiger. Soweit die Grundidee des sogenannten Mieterstroms. Mit dem Mieterstromgesetz wollte die Bundesregierung eigentlich die Energiewende in den Städten einläuten. Mehrfamilienhäuser sollten sich etwa durch Solaranlagen auf dem Dach günstig selbst mit Strom versorgen können.
Mieterstrom bislang kaum attraktiv
Aber: Das 2017 eingeführte Gesetz ist bislang ein Flop. Laut einem aktuellen Bericht der Bundesregierung bleibt es "weit hinter den Erwartungen" zurück. Denn der Mieterstrom ist für Vermieter und Mieter offenbar kaum attraktiv.
Ein breites Bündnis aus zwölf Verbänden aus unterschiedlichen Richtungen hat nun einen Sieben-Punkte-Plan entwickelt, wie dem lokal produzierten Strom doch noch zum Siegeszug verholfen werden soll. Unter den Initiatoren sind der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der Bundesverband Neue Energiewirtschaft, der Deutsche Mieterbund, die Deutsche Umwelthilfe und der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Diese sieben Maßnahmen sollen dem Modell Mieterstrom doch noch zum Erfolg verhelfen:
1. Mieterstrom und Eigenstrom sollen gleichgestellt gefördert werden
Wenn Hauseigentümer ihren eigenen Solarstrom produzieren, zahlen sie keine EEG-Umlage, Nutzer von Mieterstrom jedoch schon. Die Verbände fordern, den Mieterstromzuschlag entsprechend anzuheben, um diese Differenz auszugleichen.
2. Der Mieterstromzuschlag muss bei Mietern und Wohnungseigentümern ankommen
Aktuell wird der Zuschlag meistens zwischen Vermietern, Mietern und teilweise Energiedienstleistern aufgeteilt. Er müsse aber in den Haushalten ankommen, damit Mieterstrom für diese attraktiv wird.
3. Den Begriff "Lokalstrom" ins Gesetz einführen
Die Verbände fordern, bürokratische Hürden zu entfernen. Denn den "Lokalstrom" gibt es juristisch und technisch noch nicht, den Eigenstrom jedoch schon. Mit der Einführung des Lokalstroms könne man ihn dem Eigenstrom juristisch gleichstellen.
4. Die Definition von "räumlichem Zusammenhang" weiter fassen
Die enge Definition des unmittelbaren räumlichen Zusammenhangs blockiere die Umsetzung von Mieterstromprojekten, sagen die Verbände. Bewohner eines Nachbarhauses, auf dem keine Solaranlage angebracht werden kann, können derzeit wegen dieser Definition zum Beispiel keinen Mieterstrom nutzen.
5. Steuerliche Hemmnisse für Vermieter sollen abgebaut werden
Die meisten Immobilieneigentümer bieten Mieterstrom gar nicht selbst an – aus steuerlichen Gründen. Denn das Anbieten von Mieterstrom führt zum Verlust der Gewerbesteuerbefreiung für die Vermietungstätigkeit insgesamt. Deshalb sollen, wenn es nach den Verbänden geht, Solaranlagen auf Hausdächern wie der Betrieb von Heizungsanlagen anerkannt werden.
6. Genehmigungsfristen für Mieterstrom verkürzen
Das Genehmigungsverfahren für eine Mieterstromanlage dauert aktuell bis zu sechs Monate. Das sei zu lange und verzögere die Einführung von Mieterstrom.
7. Contractingmodelle mit Dritten sollen ermöglicht werden
Es ist momentan unklar, ob es sich bei dem Betreiber der Mieterstromanlage und dem Stromlieferanten um dieselbe Person handeln muss. Die Verbände fordern eine Klärung dieses Punktes.
Bislang ist nur ein Prozent des gesetzlich möglichen Mieterstrompotentials in der Praxis umgesetzt worden. Noch im Herbst 2019 will die Bundesregierung nun einen Vorschlag zur Anpassung des Mieterstromgesetzes vorlegen.