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Stimmt es, dass die Hausratversicherung bei Fahrraddiebstahl zahlt?


Laut Polizeilicher Kriminalstatistik werden im Jahr rund 278.000 Fahrräder gestohlen. Und da vor allem E-Bikes immer beliebter werden, ist der Schaden oft hoch. Ob es reicht, im Falle eines Fahrraddiebstahls eine Hausratversicherung zu haben, das lest ihr hier.

  1. Meist ist Fahrradklausel zur Hausratversicherung notwendig

Immer mehr Menschen sind mit Fahrrädern unterwegs. Und viele haben es schon erlebt: Das an einem Fahrradbügel angeschlossene Rad ist plötzlich weg. Geklaut. Bei einem Gebrauchtrad für 150 Euro ist das noch zu verschmerzen, bei einem teuren E-Bike sieht das schon anders aus. Da wird der Wunsch nach einer Versicherung wach. Eine Hausratversicherung haben viele. Aber stimmt es, dass diese auch bei einem Fahrraddiebstahl zahlen muss?

Die Antwort lautet: Nein, nicht in jedem Fall.

Die Hausratversicherungen zahlt bei einem Fahrraddiebstahl in der Regel nur dann, wenn ihr euer Fahrrad in eurer Wohnung , im abgeschlossenen Keller oder in einer Einzelgarage abgestellt habt und es dort bei einem Einbruch gestohlen wurde.

Wie ihr euer Fahrrad dennoch über die Hausratversicherung absichert, das erfahrt ihr hier.

Meist ist Fahrradklausel zur Hausratversicherung notwendig

Wenn ihr wollt, dass eure Hausratversicherung auch dann zahlen muss, wenn euch das Rad von der Straße weg geklaut wird, dann benötigt ihr eine Hausratversicherung, die den einfachen Fahrraddiebstahl mit einschließt. Das ist allerdings nur bei sehr wenigen Policen der Fall.

Alternativ müsst ihr beim Versicherer einen erweiterten Fahrradschutz abschließen, die sogenannte "Fahrradklausel zur Hausratversicherung". Mit dieser kommt die Versicherung auch dann für das gestohlene Rad auf, wenn ihr es auf der Straße angeschlossen stehen lasst. Bei sehr teuren Rädern wie E-Bikes, empfiehlt es sich dazu, die Deckungssumme anzupassen.

Aber Achtung: In den Versicherungsbedingungen gibt es häufig konkrete Vorgaben, mit welcher Art von Schloss das Rad gesichert sein muss oder auch, dass es stets an einem unbeweglichen Gegenstand angeschlossen werden muss.

Tipp: Bei sehr wertvollen Rädern bietet sich eine Fahrradvollkasko-Versicherung an. Diese zahlt auch, wenn das Rad beschädigt wurde.

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