Für viele Arbeitnehmer hat sich der Arbeitsmittelpunkt während der Corona-Pandemie ins eigene Zuhause verlagert. Aber wer übernimmt eigentlich die höheren Stromkosten, die 2020 dadurch angefallen sind? Wir verraten es euch.
Anfangs konnte und wollte sich kaum jemand vorstellen, dass die Corona-Pandemie länger als einige Monate dauern würde. Und doch: Das Coronavirus ist noch immer da und hat uns das ganze Jahr 2020 über begleitet. Neben den Einschränkungen fürs gesamte öffentliche Leben, hat sich unter anderem der Arbeitsalltag für Büroangestellte massiv verändert. Viele von ihnen arbeiten seit Ausbruch der Pandemie im viel beschworenen Homeoffice. Auch manche Arbeiterinnen und Arbeiter, die aufgrund der Corona-Pandemie in Kurzarbeit sind oder arbeitslos wurden, verbringen wohl einen Großteil ihrer Zeit zu Hause.
Wir haben uns im vergangenen Jahr also mehr zu Hause aufgehalten als wohl je zuvor. Aller Voraussicht nach wird sich das auf der Betriebskostenabrechnung und der Stromrechnung niederschlagen. Denn mehr Zeit zu Hause heißt auch: Der Fernseher ist länger an als sonst, wir stehen länger am Herd, verbrauchen mehr Wasser. Und wenn ihr zu denen gehört, die die Büroarbeit von zu Hause aus erledigen, fressen auch euer Computer und mögliche Peripheriegeräte Strom, den unter normalen Umständen der Arbeitgeber bezahlt.
Diese Kosten könnt ihr euch bis zu einem gewissen Betrag neuerdings noch einfacher vom Staat erstatten lassen. Wie das geht, verraten wir euch weiter unten. Aber zunächst: Mit wie viel höheren Kosten müsst ihr am Ende rechnen? Und habt ihr eine Möglichkeit, das Geld auch von eurem Arbeitgeber wiederzubekommen?
Höhere Energiekosten im Homeoffice: Das sind die Prognosen
Das Vergleichsportal Verivox hat die voraussichtlichen Stromkosten der Arbeit im Homeoffice berechnet. Wer an einem Laptop arbeitet, hat dabei vielleicht mit einer unbequemen Sitzposition zu kämpfen. Den Geldbeutel schont das mobile Gerät aber. Pro Arbeitstag liegen die Stromkosten hier im Schnitt bei etwa 15 Cent. Zum Vergleich: Ein Desktop-Computer verbraucht mitsamt des angeschlossenen Bildschirms Strom im Wert von rund 50 Cent am Tag. Mit jedem zusätzlich angeschlossenen Gerät und leistungsstärkerer Ausstattung steigt der Stromverbrauch darüber hinaus.
Auch das zusätzliche Zubereiten von Mahlzeiten schlägt zu Buche. Laut Verivox kostet ein mittleres Kochfeld, das eine Stunde lang auf höchster Stufe läuft, knapp 50 Cent. Der exakte Verbrauch hängt aber von der Energieeffizienz des Herds oder des Ofens ab. Zusammengefasst: "Die zusätzlichen Stromkosten durch das Homeoffice dürften in der Regel bei unter einem Euro pro Arbeitstag liegen", so Valerian Vogel, Energieexperte bei Verivox. "Diese Kosten bekommen die Arbeitnehmer in den meisten Fällen nicht erstattet."
Welche Kosten übernimmt der Arbeitgeber?
Diese Berechnungen beziehen sich auf nur eine Person. Solltet ihr zu zweit eure Werktage im Homeoffice verbringen, könnt ihr die Kosten grob verdoppeln. Und wer Kinder hat, sollte auch deren Verbrauch einbeziehen. Haben sie in den vergangenen Monaten mehr Zeit vor dem Fernseher verbracht? Letzterer ist der, je nach Energieeffizienz und Laufzeit, vielleicht größte Stromfresser im Haushalt. Und womöglich verwendet ihr einige Geräte häufiger als sonst: Läuft die Waschmaschine bei euch aktuell jeden Tag mit einer halben Ladung statt, wie üblich, zwei Mal die Woche mit voller Tonne, weil ihr ja gerade sowieso zu Hause seid?
Die Stromkosten werden in diesen Fällen noch ein wenig höher ausfallen, als es die dargelegte Kalkulation schätzt. Für eventuelle Kostenerstattungen kommen aber nur die Aufwände in Frage, die beruflichen Zwecken dienen. Abgesehen von Stromkosten können das auch Kosten fürs Internet, Büroartikel oder sonstige Ausstattung sein. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dafür zuständig, die erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
Ist das nicht umsetzbar und ihr müsst die Einrichtung eures Arbeitsplatzes zunächst aus eigener Tasche bezahlen, habt ihr den Anspruch auf Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber. Wenn ihr jedoch die betreffenden Ressourcen auch privat nutzt, wird die Sache schon komplizierter: Könnt ihr genau bestimmen, wie viel der Computer privat und wie viel er beruflich genutzt wird? Wie viel des Stroms, den ihr zu Hause verbraucht, entfällt anteilig auf eure berufliche Tätigkeit? Die Berechnung der tatsächlich entstandenen Kosten ist meistens kaum möglich. Im Zweifelsfall habt ihr euch die Mühe komplett umsonst gemacht, weil der Arbeitgeber eine Beteiligung ablehnen kann.
Neues Steuergesetz: Homeoffice-Kosten von der Steuer absetzen
Bleibt noch die Möglichkeit, euer Homeoffice von der Steuer abzusetzen. Wie erwartet, hat die Große Koalition in Berlin ein neues Steuergesetz für 2020 und 2021 erarbeitet, das die coronabedingten Umstände berücksichtigt. Die Lösung ist erstaunlich simpel ausgefallen: Im Wesentlichen steht euch ein pauschaler Betrag von 5 Euro für jeden Tag im Homeoffice zu.
Auch zuvor konntet ihr ohnehin schon bis zu 1.250 Euro pro Jahr als Werbungskosten gezielt fürs Arbeitszimmer geltend machen. Bisher musstet ihr allerdings zwei Bedingungen erfüllen, um euch die durch den heimischen Arbeitsplatz verursachten Ausgaben wiederzuholen. Erstens hätte euch kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen können. Zweitens musste es sich um ein separates Arbeitszimmer handeln, das nahezu ausschließlich zu diesem Zweck genutzt wurde. Dieses Arbeitszimmer musste als Arbeitsort eingerichtet sein.
Das ist nun anders: Der Gesetzgeber trägt dem erzwungenen Arbeitsplatzwechsel Rechnung und rechnet jedem, der statt im Büro zu Hause arbeiten muss, eine Pauschale von 5 Euro am Tag an. Was diese Regelung angeht, spielt es keine Rolle mehr, ob ihr mit eurem Laptop am Küchentisch sitzt oder ein voll eingerichtetes Arbeitszimmer habt. Allerdings ist die Pauschale auf 120 Tage im Jahr begrenzt. Auf diese Weise könnt ihr also maximal 600 Euro geltend machen. Voraussetzung ist, dass ihr eine Steuererklärung abgebt. Unter Umständen werdet ihr gebeten der Steuererklärung eine Bestätigung eures Arbeitgebers anzuhängen.
Homeoffice-Pauschale: Es gibt einen Haken
Was zunächst nach einer hohen Kostenerstattung klingt, wird in den meisten Fällen aber leider verpuffen. Denn auch bislang schon konnte jeder Arbeitnehmer eine Werbekostenpauschale von 1.000 Euro nutzen. Der zu besteuernde Betrag wurde auf diese Weise um 1.000 Euro gemindert. Die Homeoffice-Pauschale ist Teil dieser 1.000 Euro. Erst wenn eure Werbekosten inklusive der neuen Homeoffice-Pauschale nachweislich die Höhe der Werbekostenpauschale übersteigen, profitiert ihr von den Vorzügen der neuen Regelung.
Somit sind nach wie vor diejenigen im Vorteil, die ein eigens eingerichtetes Arbeitszimmer haben, weil die steuerfreien Ausgaben dafür nicht bei 600 Euro gedeckelt sind. Wenn ihr zu den Glücklichen zählt, könnt ihr allerhand Posten dafür anrechnen lassen. Darunter fallen unter anderem Miete, Grundsteuer, Strom- sowie sonstige Nebenkosten. Diese müsst ihr anteilig in Bezug auf die Gesamtfläche eurer Wohnung oder eures Hauses berechnen. Der Maximalbetrag wird dann fällig, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt eurer beruflichen Tätigkeit darstellt.
Welche Bedingungen zur steuerlichen Berücksichtigung des Arbeitszimmers genau erfüllt sein müssen und welche durch das Homeoffice bedingte Kosten ihr neben dem Strom noch von der Steuer absetzen könnt, erfahrt ihr im Detail hier:
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