2020 ist für viele Arbeitnehmer das Jahr des Home-Office. Steuerlich geltend machen könnt ihr den häuslichen Arbeitsplatz allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Es wird aber wohl eine Home-Office-Pauschale geben.
Ob die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten anerkannt werden, ist zwischen Finanzbehörden und Steuerpflichtigen ein häufiger Streitpunkt. Grundsätzlich müssen dafür zwei Voraussetzungen erfüllt sein, wenn ihr euer Arbeitszimmer von der Steuer absetzen wollt:
Erstens muss das Arbeitszimmer ein abgetrennter Raum sein, den ihr nahezu ausschließlich beruflich nutzt. Der Raum muss funktional eingerichtet und ausgestattet sein, etwa mit Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen und Computer. Eine Arbeitsecke im Flur oder ein Arbeitszimmer, das auch als Gästezimmer genutzt wird, findet in der Regel ebenso wenig Anerkennung wie ein Durchgangszimmer. Das Finanzamt kann die Gegebenheiten auch vor Ort überprüfen.
Zweitens wird das häusliche Arbeitszimmer nur dann steuerlich anerkannt, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dabei gilt es wiederum zwei Fälle zu unterscheiden: Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet, könnt ihr sämtliche Kosten in voller Höhe geltend machen. Das ist zum Beispiel bei vielen Freiberuflern der Fall. Steht hingegen nur für bestimmte Tätigkeiten oder zu bestimmten Zeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, könnt ihr Werbungskosten von maximal 1.250 Euro im Jahr steuermindernd ansetzen. Diese Regelung gilt für viele Lehrer oder Außendienstler.
Diese Kosten fürs Arbeitszimmer könnt ihr steuerlich geltend machen
Sind die oben genannten Voraussetzungen gegeben, könnt ihr unter anderem folgende Kosten als Werbungskosten geltend machen:
Bei Eigentum anteilig Abschreibung, Grundsteuer sowie Finanzierungskosten. In Mietwohnungen entsprechend die anteilige Miete.
Anteilige Strom-, Heiz- und Nebenkosten.
Reparaturen und Renovierungen. Sind die Kosten eindeutig dem Arbeitszimmer zuzuordnen, könnt ihr sie in voller Höhe geltend machen.
Ausstattung wie Jalousien oder Beleuchtung.
Einrichtung und Arbeitsmittel wie Bürostuhl, Regale und Computer.
Arbeitsmittel können immer von der Steuer abgesetzt werden
Auch wer die Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung des Arbeitszimmers nicht erfüllt, geht steuerlich nicht ganz leer aus. Arbeitsmittel wie beispielsweise ein extra angeschaffter Monitor, eine Computermaus oder auch Druckerpapier, die so gut wie ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden, könnt ihr absetzen. Und zwar unabhängig davon, wo sie sich in der Wohnung befinden.
Bei Kosten bis 952 Euro brutto pro Anschaffung ist das sofort in voller Höhe möglich, bei höheren Kosten über mehrere Jahre.
Wie die Finanzbehörden bei den Steuererklärungen für 2020 die wegen Corona in vielen Unternehmen verordnete Arbeit im Home-Office bewerten werden, bleibt aktuell noch (ein wenig) abzuwarten.
Unser Tipp an dieser Stelle: Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die Zeiten im Home-Office, die räumliche Situation und die Aufwendungen für die Ausstattung des Arbeitsplatzes zu dokumentieren.
Steuerpauschale fürs Home-Office 2020
Die Große Koalition will alle, die während der Corona-Pandemie im Home-Office arbeiten, steuerlich entlasten. Im Gespräch ist eine Pauschale von fünf Euro pro Tag. Diese soll laut eines Medienberichts der FAZ in das Jahressteuergesetz 2020 aufgenommen werden. Sie soll aber nicht für das ganze Jahr, sondern nur für eine begrenzte Zahl an Tagen gelten. Im Gespräch sind 100 bis 120 Tage. Damit wäre die Steuerpauschale auf 500 bis 600 Euro gedeckelt.
Ebenso noch unklar ist, ob die Pauschale neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro gewährt wird. Dann würden alle profitieren – je nach individueller Belastung. Wenn die Home-Office-Pauschale wie andere Werbungskosten der Arbeitnehmer behandelt wird, hieße das, dass nur diejenigen profitieren, die auf mehr als 1.000 Euro Werbungskosten kommen.
Das Bundesfinanzministerium möchte die Pauschale nicht zusätzlich zur Werbungskosten-Pauschale gewähren. Dies würde eine übermäßige und damit verfassungsmäßig zweifelhafte Begünstigung darstellen, heißt es aus dem Ministerium.
Home-Office in Corona-Zeiten: Alternative Tipps zum Geldsparen
Ihr könnt auch mit eurem Arbeitgeber vorübergehend eine Unkostenpauschale vereinbaren, wenn ihr nun den privaten Telefon- oder Internetanschluss für berufliche Zwecke nutzt. "Der Arbeitgeber hat jetzt die Möglichkeit, den Fleiß des Arbeitnehmers im Home-Office durch eine steuerfreie Zahlung bis zu einem Betrag von 1.500 Euro zu honorieren", sagt Jörg Strötzel, Steuerberater und Vorstandsvorsitzender der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) der Wirtschaftswoche. "Dieser Zuschuss ist – sofern er bis zum Dezember 2020 gezahlt wird – steuer- und sozialversicherungsfrei und kommt damit dem Arbeitnehmer zugute."
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