Der Bundestag hat die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert. Eigentlich wäre das Gesetz in diesem Jahr ausgelaufen. Zusätzlich beschloss das Parlament eine Verschärfung: Mieter können bei zu hohen Mieten nun auch rückwirkend Beträge zurückfordern.
Die Lage am Wohnungsmarkt in Deutschland ist nach wie vor angespannt. Jetzt hat der Bundestag die 2015 eingeführte Mietpreisbremse verschärft und um fünf Jahre verlängert. In Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" dürfen die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietung nun bis 2025 nur um zehn Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Mietpreisbremse wäre eigentlich in diesem Jahr ausgelaufen.
Außerdem sollen Mieter künftig auch rückwirkend Beträge zurückfordern können, wenn die Miete zu hoch angesetzt wurde. Dieser Anspruch soll für die ersten zweieinhalb Jahre des Mietverhältnisses gelten. Die Beschwerden müssen in einem Zeitraum von 30 Monaten erfolgen.
Die Mietpreisbremse gilt nur für Bestandswohnungen, nicht für Neubauten. Auch bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen gilt sie zunächst nicht. Hier dürfen Vermieter weiterhin die Mieten frei bestimmen, ohne auf die für die Mietpreisbremse ausschlaggebende ortsübliche Vergleichsmiete zu achten. Die wird über den Mietspiegel ermittelt. Ob der Wohnungsmarkt angespannt ist und die Mietpreisbremse somit Anwendung findet, entscheiden die Bundesländer für die jeweiligen Gemeinden.
Ob das Gesetz in seiner jetzigen Form wirkt, ist umstritten. SPD-Vize-Fraktionschefin Eva Högl sagte am Freitag, dass das Gesetz in den vergangenen Jahren gewirkt habe. Auch Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) wies auf die Wirksamkeit des Gesetzes hin, die in einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) belegt worden sei. Der Abgeordnete Thorsten Frei (CDU) sieht die Mietpreisbremse als Mittel, um Zeit zu gewinnen. Zeit, die vor allem für den Wohnungsbau genutzt werden sollte.
Eigentümerverband kritisiert, Linke und Grüne fordern mehr Schutz für Mieter
Der Eigentümerverband Haus & Grund mahnte, dass die Mietpreisbremse nicht zu einer Dauereinrichtung werden dürfe. Der Verband schob Bund, Ländern und Kommunen den Schwarzen Peter zu: Man hätte versäumt, den Mietwohnungsmarkt durch mehr Neubau zu entlasten. Leidtragende seien private Vermieter und Wohnungssuchende.
Für die Grünen und die Linksfraktion geht das Gesetz nicht weit genug, um Mieter tatsächlich zu schützen. So hätten sich in Berlin die Mieten trotz Mietpreisbremse in den vergangenen fünf Jahren verdoppelt. Eine Preisbremse müsse wirksam sein und überall gelten, sagte Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Linken-Fraktion im Bundestag.
Trotz der Kritik votierte die Fraktion der Grünen für die Verlängerung und Verschärfung, die Abgeordneten der Linken enthielten sich. AfD und FDP stimmten gegen das von der Bundesregierung vorgeschlagene Gesetz.