Holzöfen, die vor 1995 errichtet worden sind, droht in diesem Jahr die Abschaltung. Der Grund: Die Feinstaubbelastung durch sie ist besonders hoch und gefährlich.
Viele alte Holzöfen müssen in diesem Jahr ausgetauscht werden. Ende 2020 endet die Schonfrist für Modelle, die vor 1995 gebaut wurden und deren Schadstoffaustoß festgelegte Grenzwerte überschreitet. Solche Öfen müssen entweder ausgetauscht, zumindest aber mit entsprechenden Filtern nachgerüstet werden. Das sieht die sogenannte Bundesimmissionsschutzverordnung vor.
Hauseigentümer sollten daher prüfen, ob ihr Ofen den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wenn er es nicht tut, darf er ab dem 31. Dezember 2020 nicht mehr genutzt werden.
Betroffen von den neuen Grenzwerten sind ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt, die zwischen 1985 und 1994 gebaut wurden. Wenn die Öfen pro Kubikmeter Abgas die Grenzwerte von 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid überschreiten, entsprechen sie nicht mehr den neuesten Richtlinien.
Das gilt indes nur für Feuerstätten mit verschließbaren Türen, egal ob ummauert oder nicht. Für offene Kamine gelten die neuen Grenzwerte jedoch nicht. Auch für historische Kamine, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden, gilt die Verordnung nicht. Zumindest dann nicht, wenn sie seit ihrem Bau innerhalb des Hauses nicht umgesetzt wurden.
Holzöfen: Höhere Feinstaubbelastung als Verkehr
Der Grund für die neuen Grenzwerte sind die Emissionen, die Holzöfen ausstoßen. Wenn Holz verbrannt wird, sind die CO2-Emissionen zwar gering. Es entsteht ungefähr so viel Kohlenstoffdioxid, wie der Baum während seiner Wachstumsphase aus der Luft gebunden hat. Allerdings verursachen Holzöfen einen hohen Ausstoß an Feinstaub. Und der macht jährlich von allen rund 11 Millionen Holzöfen in Deutschland laut Umweltbundesamt mehr aus als der gesamte Pkw- und Lkw-Verkehr eines Jahres.
Und die Partikel, die durch Holzverbrennung entstehen, sind laut Wissenschaftlern besonders schädlich. Der Holzrauch enthält mehr krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe als zum Beispiel Dieselabgas.
Diese schlechten Werte gelten jedoch in erster Linie für alte Anlagen. Besonders moderne Pelletöfen und -heizkessel sowie Hackschnitzelkessel sind laut Umweltbundesamt eine umweltfreundliche Heizmöglichkeit. Zumindest, wenn sie die Grenzwerte bezüglich Stickoxiden, Kohlenstoffmonoxid und Feinstaub nicht überschreiten.
Um die Feinstaubemissionen zu verringern, fallen seit Jahren schrittweise immer weitere Öfen unter die Bundesimmissionsschutz-Verordnung. Diese dürfen dann ab einem gewissen Stichtag nicht mehr betrieben werden.
In der Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) können Hausbesitzer nachschauen, welche Werte ihr Ofenmodell hat. Auch der Schornsteinfeger kann Grenzwerte von eventuell betroffenen Öfen messen. Eine Bescheinigung des Herstellers über die Werte kann ebenfalls zeigen, ob der Ofen nach dem 31. Dezember 2020 noch betrieben werden darf.
Wenn ihr das Baujahr oder die Emissionswerte nicht ermitteln könnt oder wenn die Emissionswerte zu hoch sind, dann dürft ihr den Ofen ab dem Stichtag nicht mehr benutzen. In vielen Fällen bleibt dann nur noch ein Austausch der Anlage. Viele Öfen lassen sich zwar mit Filtern gegen Feinstaub nachrüsten. Doch der Kohlenmonoxidausstoß lässt sich nicht durch Nachrüstung verringern.