Modernisieren | Expertentipp

Wie kann ich Abwasserrohre aus Eternit-Asbestzement sanieren?


Ein Wohnglück-Nutzer fragt sich, wie er zerbröselnde Dichtungen von Eternit-Asbestzement-Abwasserrohren austauschen kann. Unser Experte klärt über die Gefahren auf, die von Asbest-Rohren ausgehen.

  1. Welche Gefahr von Asbestrohren ausgeht
  2. Sanierung von Asbestprodukten in Eigenarbeit ist verboten

Folgende Frage wurde an die Wohnglück-Redaktion herangetragen: "Meine Abwasserrohre bestehen aus Eternit-Asbestzement. An einer Verbindung im Keller an der Muffe zerbröselt langsam ein Teil der Dichtung. Gibt es eine Möglichkeit, diese Stelle mit einem modernen Plastikmaterial, wie zum Beispiel Acryl, auszubessern? Oder muss ich die eng verlegten Rohre ausbauen und, sofern es noch Original-Ersatzteile gibt, diese austauschen? Ich fürchte nur, ich könnte die Eternit-Rohre dann beschädigen."

Die Wohnglück-Experten antworten:

Ein Abdichten der Muffen eurer aus Asbest bestehenden Abwasserrohre ist mit herkömmlichen Dichtmassen nicht möglich. So ist zum Beispiel Acryl-Dichtmasse wasserlöslich. Silicon-Dichtmassen haften nur auf absolut sauberen, festen und glatten Flächen und nur bei Zwei-Flanken Kontakten. Flächige Abdichtungen könnt ihr damit dauerhaft nicht erreichen.

Welche Gefahr von Asbestrohren ausgeht

Das Hauptproblem ist in eurem Fall darin zu sehen, dass die Abwasserrohre aus Asbest bestehen. In der Zeit von 1901 bis 1993 wurden mehrere hundert Millionen Kubikmeter Baustoffe aus Asbestzement hergestellt.

Viele Hausbesitzer und Renovierer sind sich der Gefahr, die von diesen Werkstoffen ausgeht, überhaupt nicht bewusst. Ganz besonders, wenn die Baustoffe älter sind, stellen sie ein Gesundheitsrisiko für Nutzer und Anwohner dar.

Die feinen Asbestfasern, denen diese Baustoffe ihre Langlebigkeit verdanken, sind gefährlich für die Gesundheit. Beim Bearbeiten oder durch normale Verwitterung werden sie freigesetzt und gelangen mit der Atemluft als feinster Staub in die Lunge. Da sie sich dort nicht auflösen – sie haben eine Biobeständigkeit von über 100 Jahren! – können sie schwerste unheilbare Krankheiten hervorrufen. So kann zum Beispiel Lungenkrebs erst zehn bis 40 Jahre nach dem ersten Einatmen der Fasern auftreten.

Seit dem 1.11.1993 besteht in Deutschland ein umfassendes Herstellungs- und Verwendungsverbot für Baustoffe aus Asbest.

In der Regel sind in asbesthaltigen Baustoffen die Fasern durch eine Zementmatrix gebunden, die nur zum Teil beschichtet sind. In unbeschichteten Produkten steckt das größere Gefahrenpotential:

  • Durch Umwelteinflüsse, Verwitterung und "Sauren Regen" und auch durch Abwasser wird die Freisetzung von Asbestfasern gefördert und das umso mehr, je älter die Produkte sind. Erhebliche Asbestfaserbelastung wurde in vielen Fällen noch in einem Abstand von zwei Metern vom Objekt nachgewiesen.
  • Asbestfasern können sich in Objektnähe im Erdboden ablagern.
  • Beim (verbotenen) Bearbeiten von asbesthaltigen Baustoffen ist in jedem Fall von einer Freisetzung von Asbestfasern auszugehen.

Sanierung von Asbestprodukten in Eigenarbeit ist verboten

Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs-Arbeiten und jede andere Form der Bearbeitung von asbesthaltigen Produkten sind in der "Technischen Regel – TRGS 519" gesetzlich geregelt. Primäres Schutzgut ist die Gesundheit der mit Asbestarbeiten beschäftigten Arbeitnehmer und darüber hinaus auch der Schutz Dritter sowie der Umwelt.

Nach der TRGS 519 sind nicht zulässig:

  • Die Bearbeitung von Asbestzement-Erzeugnissen mit Arbeitsgeräten, die deren Oberfläche abtragen, wie zum Beispiel Abschleifen, Reinigen oder Abbürsten.
  • Der Umgang mit Asbestprodukten (Abbruch, Ausbau, Sanierung, Instandhaltung) in Eigenarbeit ist gesetzlich verboten. Er ist nur Unternehmen gestattet, die eine Zulassung für "ASI-Arbeiten" besitzen.

Ausnahmen gibt es für Arbeiten geringen Umfangs: Diese sind laut TRGS 519/2.9 möglich, wenn "die Arbeitsdauer bis zum Abschluss der Gesamtmaßnahme bei der Beschäftigung von nicht mehr als zwei Arbeitnehmern vier Stunden nicht überschreitet". Voraussetzung: Schutzkleidung und Atem-Masken.

Wir möchten euch daher dringend empfehlen, einen Fachbetrieb mit der Abdichtung oder Sanierung eurer Abwasserrohre zu beauftragen.

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