Wohn-GrundstĂĽck in Epfenbach

Epfenbach: Ein Bauplatz der aus der Reihe tanzt!

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73.920 â‚¬

Kaufpreis

74925 Epfenbach

Gewerblicher Anbieter

SKD Immobilien GmbH
Neuer Markt 14
69412 Eberbach

Details

Grundstücksfläche
336 m²
Typ des GrundstĂĽcks
Wohn-GrundstĂĽck
Bezugsfrei ab
nach Absprache

Kosten

Kaufpreis
73.920 €
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Objektbeschreibung

Die Gemeinde Epfenbach bietet im Neubaugebiet „Betheläcker“ noch ein freies Baugrundstück an. Das Grundstück ist voll erschlossen, verfügt über einen Glasfaseranschluss und kann sofort bebaut werden.


Dieses Grundstück ist für die Bebauung mit einem Reihen-Endhaus vorgesehen und verfügt über ein etwas größeres Grundstück in naturnaher Lage.


Wir hoffen, dass Ihnen die ersten Informationen zu dieser attraktiven Immobilie gefallen haben. Um einen umfassenden Einblick in alle Details zu erhalten, fordern Sie bitte unser ausführliches Exposé an.


Gerne stehen wir Ihnen auch für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins zur Verfügung, damit Sie sich persönlich von den Vorzügen dieser Immobilie überzeugen können. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


Bausubstanz & Energieausweis

Heizungsart
Sonstige

Ausstattung

Einige Hinweise zu den Baumöglichkeiten und den örtlichen Bauvorschriften im
„Dorfgebiet“ (Auszug für Grundstücke, die im Dorf-Mischgebiet MD liegen)



  • Allgemein zulässige Nutzung: Auf der als „Dorfgebiet“ ausgewiesenen Fläche sind die im § 5 Abs. 2 Ziffern 1 bis 7 BauNVO aufgefĂĽhrten Nutzungen zugelassen. Die unter den Ziffern 8 und 9 des § 5 Abs. 2 BauNVO genannten Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und damit im „MD-Gebiet“ nicht zulässig. Im „MD2“-Gebiet sind Anlagen eines landwirtschaftlichen Betriebes fĂĽr eine Tierhaltung in Stallungen, Gehegen und Koppeln unzulässig.


Ausnahmsweise zulässige Nutzung
Die ausnahmsweise zulässige Nutzung nach § 5 Abs. 3 BauNVO sind gemäß § 1 Abs. 6 Ziffer 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und damit unzulässig (Vergnügungsstätten im Sinne des § 4 a Abs. 3 Ziffer 2 BauNVO).




  • Die höchstzulässige Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden beträgt im „Allgemeines Wohngebiet“ bei Einzelhäusern drei, bei Doppelhaus-Hälften zwei StĂĽck.




  • Garagen und ĂĽberdachte PKW-Stellplätze mĂĽssen einen Mindestabstand von 1,00 m zur öffentlichen Verkehrsfläche aufweisen.




Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen




  • Dachgestaltung der Hauptbaukörper: Dachneigung
    Zulässig sind Dächer mit einer Dachneigung von bis zu 40°.
    Bei der Errichtung von Doppelhäusern beträgt die Dachneigung zwingend 35°. Hiervon kann abgewichen werden, wenn durch eine Baulast sichergestellt ist, dass beide Doppelhaushälften eine einheitliche Dachform im Rahmen dieser Festsetzung erhalten.




  • Dachform: Auch einseitige Pultdächer sind zulässig, wenn die im Bebauungsplan festgesetzten Trauf- und Firsthöhen eingehalten werden




  • Dachaufbauten/Dacheinschnitte: Dachgauben und Dacheinschnitte dĂĽrfen in ihrer Summe je Dachseite zwei Drittel der Gebäudelänge nicht ĂĽberschreiten.




  • Stellplatzverpflichtung fĂĽr Wohnungen:

    â–Ş bei Errichtung einer 1-Zimmer-Wohnung = 1 Stellplatz
    ▪ bei Errichtung einer 2-Zimmer-Wohnung = 1,5 Stellplätze
    ▪ bei Errichtung einer Wohnung mit 3 und mehr Zimmern = 2 Stellplätze




  • Wasser-RĂĽckhaltemaĂźnahmen: Das von den Dachflächen abflieĂźende Niederschlagswasser ist auf den GrundstĂĽcken zurĂĽckzuhalten und gedrosselt in die Kanalisation einzuleiten. HierfĂĽr ist auf jedem GrundstĂĽck zur Aufnahme des Dachflächenwassers ein Retentionssystem (Regenwasserzisterne mit Retentionsteil) mit gedrosseltem Abfluss bereitzustellen und dauerhaft zu unterhalten.




Auf die Errichtung einer entsprechenden Anlage kann verzichtet werden, wenn mindestens 80 % aller Dachflächen eine Dachbegrünung mit einer 10-12 cm mächtigen Substratschicht aufweisen.



  • Bauverpflichtung
    Es besteht eine Bauverpflichtung. Innerhalb einer Frist von 7 Jahren soll gebaut werden.


Die ausfĂĽhrlichen Bauunterlagen senden wir Ihnen gerne zu.


Lagebeschreibung

Epfenbach liegt in der Brunnenregion zwischen Mosbach und Sinsheim. In Epfenbach findet wöchtentlich ein Wochenmarkt statt. Auch ein Dorfladen, eine Bäckerei mit Café, sowie eine Metzgerei und Apotheke sind vorhanden. Neben den beiden Kindergärten gibt es auch die Merian Grund- und Werkrealschule mit Sport-Kulturhalle und einem Schwimmbad.


Busverkehr:

Bad Rappenau - Reichartshausen - Sinsheim und zurĂĽck
Moosbrunn - Lobbach - Waldwimmersbach - Wiesenbach - Heidelberg und zurĂĽck


Entfernungen:
Heidelberg 25 km Sinsheim 14 km Mannheim 55 km

Karlsruhe 75 km Heilbronn 50 km Mosbach 22 km
Eberbach 20 km


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Gewerblicher Anbieter

SKD Immobilien GmbH
Neuer Markt 14
69412 Eberbach

WohnglĂĽck-ID:
Objekt-Nr.:
WGL-839555
3530-11-2