Gemischt nutzbares Grundstück in Lossatal (Hohburg)

Verkauf ehemaliges Bauhofgelände

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174.000 €

Kaufpreis

Kurze Straße 1
04808 Lossatal

Gewerblicher Anbieter

ohne-makler.net
Humboldtstraße 25 A
21509 Glinde

Details

Grundstücksfläche
3.334 m²
Typ des Grundstücks
Gemischt nutzbares Grundstück
Bezugsfrei ab
nach Absprache

Kosten

Kaufpreis
174.000 €
Käuferprovision
keine
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Objektbeschreibung

Beschreibung:


Die Gemeinde Lossatal bietet das Grundstück Kurze Straße 1 in Lossatal zum Verkauf an. Das Flurstück 22/5 mit einer Größe von 3.334 m² liegt im Osten des Ortsteiles Hohburg der Gemeinde Lossatal. Auf dem Grundstück befinden sich ehemalige Verwaltungs– und Bürogebäude mit Wohneinheiten, Garagen und Nebengebäude. Bis zum Jahr 2022 wurde das Gelände als Bauhofstandort genutzt. Das Grundstück ist voll erschlossen, eingefriedet und hat seine Zufahrt über die Kurze Straße. Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt zentral über die örtliche Kläranlage. Anfallendes Regenwasser kann über die bestehende Regenwasserleitung in der Kurzen Straße abgeleitet werden. Das Heizmedium ist Gas. Altlasten durch Verunreinigungen auf dem Grundstück durch die Nutzung als Bauhofstandort wurden bei der Altlastenuntersuchung als unkritisch eingestuft. In der näheren Umgebung befinden sich vier landwirtschaftlich genutzte Hofstellen, ein Altenpflegeheim und verschiedene Wohngebäude.


Das Grundstück liegt im Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Pflegeheim an der Thomas-Müntzer-Straße in Hohburg“ und ist mit der Nutzung als Mischgebiet gem. § 6 BauNVO ausgewiesen. Der Gebietscharakter eines Mischgebietes ist gemäß § 6 BauNVO dadurch geprägt, dass es dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, dient. Ausgeschlossen sind Vergnügungsstätten und Tankstellen. Für die Mischgebiete MI 2 wird eine Grundflächenzahl von 0,6 und eine Geschossflächenzahl von 1,2 als Höchstmaß festgesetzt. Die zulässige Grundfläche ist der Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Die festgesetzten zulässigen Grundflächenzahlen und Geschossflächenzahlen überschreiten die Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung, wie sie in § 17 BauNVO festgelegt sind, nicht. Durch die Festsetzung wird sichergestellt, dass die vorgesehenen Nutzungen bis zum angegebenen Maß umgesetzt werden können. In Verbindung mit den Festsetzungen zu Gebäudehöhen ist sichergestellt, dass ein harmonisches Ortsbild erzeugt wird.


Das Bestandsgebäude (ehemalige Bibliothek) liegt gegenwärtig ohne eigene Abstandsflächen an der Flurstücksgrenze zum Nachbarflurstück 21, da dort ebenfalls ein Gebäude an der Grundstücksgrenze errichtet wurde. Sollten die Gebäude abgerissen werden, ist im Falle eines Neubaus die Abstandsflächenregelung nach § 6 SächsBO durch die Bauherren zu beachten. Die Umsetzung des Bauordnungsrechtes geschieht im Rahmen der Baugenehmigung, das heißt, für eventuelle Neubauten sind dann die geltenden Abstandsflächenregelungen nachzuweisen. Dies gilt ebenfalls für die Nutzungsänderung des Gebäudes.


Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch vollständig geschlossene Baugrenzen im Plan festgesetzt. Außerhalb der Umgrenzung darf im Baugebiet MI2 kein Gebäude errichtet werden oder ein Gebäudeteil hineinragen. Innerhalb der Baugrenze dürfen Gebäude errichtet werden; ein Heranrücken an die Baugrenze ist dabei jedoch nicht zwingend. Das Bestandsgebäude Kurze Straße 1 liegt gegenwärtig außerhalb der Baugrenzen. Dies ist historisch bedingt, da es zu DDR-Zeiten errichtet worden ist.


Bausubstanz & Energieausweis

Heizungsart
Sonstige

Lagebeschreibung

Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Öffentliche Verkehrsmittel


Sonstige Angaben

Der Kaufpreis für das Grundstück (Flst. 22/5) liegt bei 174.000 € (Mindestgebot) zzgl. aller mit dem Kaufpreis verbundenen Kosten (z.B. Notarkosten). Mit dem Gebot muss der Erwerber die künftige Nutzung des Grundstückes darlegen, welche den Festsetzungen des Bebauungsplanes – Mischgebiet entsprechen müssen. Neben der kurzen Beschreibung im Rahmen der Angebotsabgabe muss sich der Kaufinteressent den Mitgliedern des Betriebsausschusses vorstellen.


Die Angebotsfrist endet am 30. November 2025. Nach Eingang aller Gebote werden diese am 01.12.2025 geöffnet. Den Zuschlag erhält grundsätzlich der/die Höchstbietende. Weiteres Kriterium ist die Beschreibung der künftigen Nutzung im Angebotsschreiben sowie die Vorstellung im Betriebsausschuss. Die endgültige Entscheidung über den Verkauf obliegt dem Gemeinderat der Gemeinde Lossatal. Der Gemeinderat ist nicht verpflichtet, einen Verkaufsbeschluss aufgrund der stattgefundenen Ausschreibung zu fassen.


Angebote bitte im verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Gebot Kurze Straße 1 - Hohburg“ bis zum 30.11.2025 einreichen.


Kontakt:
Gemeinde Lossatal – Eigenbetrieb „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“
Frau Steffi Sommermeier
Kapsdorfer Straße 36
04808 Lossatal


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Humboldtstraße 25 A
21509 Glinde

Wohnglück-ID:
Objekt-Nr.:
WGL-779503
395735